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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

For<strong>der</strong>ungen des SRU nach einer entgeltfreien Bereitstellung durch die Landwirte<br />

wi<strong>der</strong>spricht.<br />

Zu 2d) des vorigen Kapitels: Verzicht <strong>der</strong> Grundstückseigentümer auf Spitzenpachten,<br />

sofern Auflagen eingehalten werden (Pachtmin<strong>der</strong>ung)<br />

Nicht umsetzbar.<br />

Zu 2e) des vorigen Kapitels: Beschränkung des Einsatzes von Düngern und<br />

Pflanzenschutzmitteln auf Ackerrandstreifen (Breite 3 m), Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />

Regeln umweltschonen<strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

Der Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wird über<br />

Agrarumweltprogramme in einigen Bundeslän<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>t. Dabei werden Maßnahmen<br />

zur Anlage von Blühstreifen, Blühflächen und Schonstreifen in 10 Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

angeboten (Thomas, F. et al. 2009, S. 33f.)). Schonstreifen, wie sie dem Vorschlag des SRU<br />

von 1985 entsprechen, werden in sieben Bundeslän<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>t, wobei es sich in <strong>der</strong><br />

Regel um Randstreifen an Gewässern handelt. Bayern bietet darüber hinaus die Anlage<br />

von Schonstreifen auf eroionsgefährdeten Flächen an, und Hamburg genehmigt die<br />

Anlage von Schonstreifen, die <strong>der</strong> Umsetzung von Zielen des Natur-, Gewässer- o<strong>der</strong><br />

Landschaftsschutzes dienen (Thomas, F. et al. 2009, S. 33f.)<br />

Weitere Einschränkungen des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gehen<br />

von <strong>der</strong> Düngeverordnung (in Abhängigkeit <strong>der</strong> Neigung einzuhaltende Abstandsflächen<br />

(ohne Ausbringen von Düngemittel von 1-3 m) aus, und werden durch die gute fachliche<br />

Praxis beschrieben.<br />

Zu 3) des vorigen Kapitels: Berücksichtigung umweltpolitischer Belange auf allen Ebenen<br />

Zu 3c) Begrenzung des nichtlandwirtschaftlichen Flächenverbrauchs<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung das Ziel<br />

formuliert, die Landflächeninanspruchnahme („Flächenverbrauch“) für Siedlungs- und<br />

Verkehrszwecke bis 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren (Bundesregierung, S. 99). 2010 lag<br />

<strong>der</strong> tägliche Flächenverbrauch bei 87 ha, und obwohl ein Trend zur Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs erkennbar ist, würde die Fortführung dieses Trends nicht genügen,<br />

um das definierte Ziel zu erreichen (Statist. Bundesamt 2012b, S. 9).<br />

Um den Flächenverbrauch weiter einzuschränken, wurde im Juli 2012 eine Novelle des<br />

Baugesetzbuches beschlossen, welches die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden<br />

för<strong>der</strong>n soll (Pressemitteilung 198 vom 4.7.2012: Bundesministerin Aigner:<br />

"Flächenverbrauch in Deutschland muss deutlich reduziert werden" - Bundeskabinett<br />

beschließt Novelle des Baugesetzbuchs). Das Gesetz regelt auch, dass die<br />

Naturschutzstandards auf dem jetzigen Niveau erhalten bleiben und somit auch durch<br />

den Naturschutz keine weiteren Flächenansprüche für Kompensationsmaßnahmen auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen entstehen.<br />

Empfehlungen zur Beschränkung <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme und zur<br />

Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte wurden von Heiland, S. et al. (2006)<br />

zusammengestellt.<br />

Zu 3d) des vorigen Kapitels: Beachtung von Aspekten des Biotopschutzes im Rahmen <strong>der</strong><br />

Flurbereinigung,<br />

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