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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

Da <strong>der</strong> Eintrag von reaktivem Stickstoff in die Umwelt „mittlerweile in allen<br />

Umweltmedien zu Stickstoffanreicherungen und in vielen Ökosystemen zu nachteiligen<br />

Wirkungen“ führt, und darüber hinaus Deutschland Schwierigkeiten hat,<br />

„stickstoffbezogene (...) Umweltziele (...) zu erreichen“, hat das Umweltbundesamt 2009<br />

eine multimediale Stickstoffemissionsmin<strong>der</strong>ungsstrategie erarbeitet (Umweltbundesamt<br />

2009c, S. 6 u. 25). Da die Landwirtschaft zum einen <strong>der</strong> Hauptverursacher reaktiver<br />

Stickstoffemissionen ist und zum an<strong>der</strong>en über das größte Min<strong>der</strong>ungspotential verfügt,<br />

sieht die Stickstoffemissionsmin<strong>der</strong>ungsstrategie Handlungsbedarf sowohl in <strong>der</strong><br />

Verschärfung von Auflagen (z.B. Düngeverordnung, Auflagen in Genehmigungsverfahren<br />

für Stallbauten), Beratungs- und Managementmaßnahmen (z.B. Steigerung <strong>der</strong><br />

Stickstoffeffizienz, Umstellung auf ökologischen Landbau) sowie in <strong>der</strong> Einführung<br />

ökonomischer Anreizinstrumente vor, z. B. Abgabe auf Stickstoffmineraldünger, Steuer<br />

auf Stickstoffüberschüsse (Umweltbundesamt 2009d, S. 5f.; Umweltbundesamt 2009c, S.<br />

38f.). Bisher ist jedoch eine integrierte Strategie zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stickstoffeinträge aus<br />

allen Sektoren auch nicht in Ansätzen umgesetzt, auch weil die Zusammenhänge äußerst<br />

komplex sind. So trägt z.B. auch <strong>der</strong> ökologische Landbau mit dem Anbau von<br />

Leguminosen und <strong>der</strong> Verwendung organischer Dünger zum Anstieg rekativem<br />

Stickstoffs bei.<br />

In Bezug auf die Düngeverordnung wird eine Verschärfung <strong>der</strong> Auflagen von einer Reihe<br />

von Fachleuten gefor<strong>der</strong>t. Beson<strong>der</strong>es Vollzugs- und Regelungsdefizit besteht dabei<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Bisher bleibt eine Übertretung <strong>der</strong><br />

Grenzwerte ohne Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Hier liegt<br />

entsprechen<strong>der</strong> Handlungsbedarf zur Min<strong>der</strong>ung des Stickstoffeintrags vor. Die<br />

Bundesregierung arbeitet <strong>der</strong>zeit an <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Düngeverordnung. Zur<br />

inhaltlichen Vorbereitung <strong>der</strong> Novelle wurde eine Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgemeinschaft DüV<br />

(BLAG) eingesetzt und unter Fe<strong>der</strong>führung des vTI ein Novellierungsvorschlag erarbeitet .<br />

Nach zweijähriger Arbeit wurde <strong>der</strong> Abschlussbericht im November 2012 vorgelegt. Darin<br />

werden eine Reihe von Maßnahmen zur Novellierung <strong>der</strong> DüV erarbeitet und vorgestellt.<br />

Darüber hinaus werden eine Vielzahl weiterer möglicher Maßnahmen diskutiert, über die<br />

jedoch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Vorschläge <strong>der</strong> BLAG dienen <strong>der</strong><br />

Bundesregierung als Grundlage für die Novellierung. Der entsprechende<br />

Referentenentwurf wurde Ende 2014 im Kabinett beschlossen und dem Bundesrat<br />

zugeleitet. Der weitere Zeitplan sieht eine Behandlung im Bundesrat bis Ende Februar<br />

<strong>2015</strong> vor. Die novellierte Verordnung könnte dann beispielsweise zum 01. Juli <strong>2015</strong> in<br />

Kraft treten.<br />

7.6.3 Zusammenfassende Bewertung<br />

Seit 1985 wurde die Agrarpolitik wesentlich verän<strong>der</strong>t. So wurde sie in zwei Säulen<br />

unterglie<strong>der</strong>t, und zwar zur Gewährung von Direktzahlungen an die Landwirte zum<br />

Einkommensausgleich (1. Säule) und zur Entwicklung <strong>der</strong> ländlichen Räume incl. <strong>der</strong><br />

Erbringung von Umweltleistungen (2. Säule). Mit <strong>der</strong> Einführung von Cross Compliance,<br />

welche die Gewährung von Direktzahlungen <strong>der</strong> 1. Säule an die Erbringung eines<br />

Mindestmaßes an Umweltleistungen knüpft, und den Vorschlägen zur Reform 2013<br />

(„Greening“ <strong>der</strong> ersten Säule) ist diese Trennung teilweise neu zu justieren. Die For<strong>der</strong>ung<br />

des SRU nach <strong>der</strong> Einführung eines Bewirtschaftungsentgeltes zur Honorierung von<br />

Umweltleistungen kann mit <strong>der</strong> Etablierung <strong>der</strong> 2. Säule als umgesetzt bezeichnet<br />

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