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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

Abb. 130:<br />

Auflagen entsprechend <strong>der</strong> Einteilung nach Wasser-Erosionsgefährdungsklassen<br />

Quelle: : Darstellung nach Brandhuber, R., 20102 ,S. 26<br />

7.2.3 Zusammenfassende Bewertung<br />

Eine Reihe <strong>der</strong> vom SRU 1985 formulierten For<strong>der</strong>ungen zur Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen<br />

aus <strong>der</strong> Landwirtschaft sind mittlerweile umgesetzt. Allerdings sind die Belastungen <strong>der</strong><br />

Umwelt- und Naturressourcen durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie durch<br />

Erosion nach wie vor sehr hoch, und <strong>der</strong> relative Anteil <strong>der</strong> Belastungen aus <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft hat vielfach sogar noch zugenommen, da an<strong>der</strong>e Schadstoffquellen<br />

reduziert wurden (siehe z.B. Kapitel 6.7). Nicht umgesetzt wurden For<strong>der</strong>ungen des SRU,<br />

ökonomische Anreizmechanismen wie Steuern o<strong>der</strong> Abgaben zur Reduzierung des<br />

Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einzuführen. Auch die (optischen)<br />

Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden nicht reduziert,<br />

son<strong>der</strong>n im Gegenteil eher verschärft. Dadurch tragen sie zu einem hohen Einsatz von<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, aber auch zu hohen Verlusten konsumfähiger Ware<br />

bei.<br />

Durch Gesetze und Verordnungen sind Auflagen für den Umgang mit Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmitteln sowie zur Vermeidung von Erosion definiert. So liegt aus Sicht des<br />

BMELV das „notwendige rechtliche Instrumentarium (...) vor, um einen sachgerechten<br />

Pflanzenschutz zu sichern und erkannte Vollzugsdefizite zu beseitigen“ (BMELV 2008a, S.<br />

8). Doch haben diese Maßnahmen „bisher nur partiell Wirkung gezeigt“<br />

(Umweltbundesamt 2010c, S. 11). So werden die Maßnahmen <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis<br />

als Minimalkompromiss zwischen ökonomischen und ökologischen Ansprüchen<br />

angesehen (Taube, F. 2012a). Insgesamt hat sich <strong>der</strong> Einsatz von Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmitteln nicht wesentlich reduziert (siehe Kapitel 5.2.2) und die<br />

angestrebten Bilanzwerte, wie sie z.B. für die Düngung o<strong>der</strong> Zustandsverbesserungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie definiert sind, werden nicht erreicht. Auch wenn<br />

mit Verbesserungen des Zustandes <strong>der</strong> Umwelt- und Naturgüter vielfach erst in längeren<br />

Zeiträumen gerechnet werden kann, deutet <strong>der</strong> Umstand, dass <strong>der</strong> Input <strong>der</strong> genannten<br />

Betriebsmittel sich nicht wesentlich reduziert hat, an, dass weitere Anstrengungen<br />

unternommen werden müssen, um die Risiken, die mit dem Eintrag von Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, zu reduzieren. Hierzu kann „eine<br />

rechtlich verbindliche Verankerung von Mindeststandards <strong>der</strong> Boden- und<br />

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