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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

zeitliche Auftreten von Scha<strong>der</strong>regern und Unkräutern und Definitionen wirtschaftlicher<br />

Schadschwellen zur Verfügung stellt.<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nur nach guter fachlicher Praxis<br />

durchgeführt werden, die u.a. die Einhaltung <strong>der</strong> allgemeinen Grundsätze des<br />

integrierten Pflanzenschutzes definiert (Pflanzenschutzgesetz § 3 Abs. 1).<br />

Des Weiteren werden Pflanzenschutzmittel – wie vom SRU gefor<strong>der</strong>t - hinsichtlich ihrer<br />

Wassergefährdung in drei Klassen eingeteilt. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über<br />

das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln definiert darüber hinaus Mittel mit<br />

geringem Risiko.<br />

Ebenso ist die Sachkunde <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel anwendenden Personen<br />

vorgeschrieben (§ 10 Pflanzenschutzmittelgesetz, Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung).<br />

Die Besitzer von Sachkundenachweisen müssen zukünftig nach dem Pflanzenschutzgesetz<br />

2012 alle drei Jahre an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.<br />

Zu 2c) Maßnahmen zur Sicherstellung einer sachgerechten Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

Wie oben dargestellt ist die SRU-For<strong>der</strong>ung nach „Regeln für die Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln (...), die Bestandteil <strong>der</strong> allgemeinenen Regeln umweltschonen<strong>der</strong><br />

Landbewirtschaftung werden“ (SRU 1985, S. 329) umgesetzt. So ist die gute fachliche<br />

Praxis zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die vor allem auf den Grundsätzens<br />

des integrierten Pflanzenschutzes beruhen, Bestandteil des Pflanzenschutzgesetzes und ab<br />

2014 von jedem Pflanzenschutzmittelanwen<strong>der</strong> einzuhalten. Dies wird durch die Län<strong>der</strong><br />

kontrolliert und überwacht. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 €<br />

geahndet werden (BMELV 2010, S. 10). Darüber hinaus existiert ein nationaler<br />

Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, <strong>der</strong> über<br />

verschiedene Maßnahmen die Reduktion von Risiken, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Anwendung entstehen, vorsieht (BMELV 2013j). Die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung<br />

schreibt vor, dass professionelle Anwen<strong>der</strong> von Pflanzenschutzmitteln einen Nachweis<br />

über ihre Sachkunde zu bringen haben. Die Besitzer von Sachkundenachweisen müssen<br />

zukünftig nach dem Pflanzenschutzgesetz 2012 alle drei Jahre an<br />

Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ab <strong>2015</strong> ist <strong>der</strong> Sachkundenachweis auch<br />

Voraussetzung für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln. Des Weiteren sieht <strong>der</strong> Nationale<br />

Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor, die Beratung<br />

im Bereich Pflanzenschutz weiter zu stärken (BMELV 2013j). Die Einhaltung<br />

pflanzenschutzrelevanter Vorschriften mittels Durchführung von Kontrollen obliegt den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n. Seit 2004 existiert hierfür ein „Pflanzenschutz-Kontrollprogramm“, auf<br />

dessen Basis Kontrollen auf <strong>der</strong> Grundlage von Risikoanalysen durchgeführt werden und<br />

ein jährlicher Bericht herausgegeben wird.<br />

Neue Pflanzenschutzgeräte müssen zukünftig einheitliche EU-Normen erfüllen und mit<br />

einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Auch müssen die Geräte gemäß <strong>der</strong><br />

Pflanzenschutzgeräteverordnung regelmäßig überprüft werden.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen des SRU zur Verbesserung <strong>der</strong> Rücknahme und Entsorgung von<br />

Pflanzenschutzmitteln sind bisher nicht vollständig umgesetzt. So werden<br />

Pflanzenschutzmittel zwar vorwiegend in Kunststoffbehältern vertrieben, aber meist in<br />

flüssiger Form und nicht als Granulat, wie vom SRU gefor<strong>der</strong>t. Auch besteht keine<br />

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