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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

ein Biotop-Verbundsystem sind nur eingeschränkt gegeben. Die Ausweisung <strong>der</strong> FFH-<br />

Gebiete zeigt des Weiteren auch, in welchen Regionen Deutschlands keine Gebiete mehr<br />

vorhanden sind, die für den Arten- und Biotopschutz von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind.<br />

Dennoch ist an dieser Stelle zu betonen, dass die Ausweisung dieser Schutzgebiete und -<br />

bereiche, sowie die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie die Einbindung von<br />

Landschaftselementen in die direktzahlungsfähigen Flächen o<strong>der</strong> die För<strong>der</strong>ung von<br />

Agrarumweltmaßnahmen, die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt in <strong>der</strong> Agrarlandschaft bisher<br />

nicht garantieren können. Der Nationale Bericht zur FFH-Richtlinie von 2011 zeigt, dass<br />

bisher nur bei „etwa 30% <strong>der</strong> Arten und 38% <strong>der</strong> Lebensraumtypen von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung (...) das angestrebte Ziel <strong>der</strong> FFH-Richtlinie – <strong>der</strong> günstige<br />

Erhaltungszustand – erreicht“ ist. Bei 25% <strong>der</strong> Arten und 6% <strong>der</strong> Lebensraumtypen lassen<br />

sich gesicherte Aussagen nicht machen, da <strong>der</strong> Kenntnisstand zu gering ist (BMU 2011, S.<br />

34). Außerdem ist anzumerken, dass <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Landwirtschaft in<br />

Zusammenhang stehenden Lebensraumtypen schlechter ist als <strong>der</strong> an<strong>der</strong>er<br />

Lebensraumtypen (Umweltbundesamt: Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt<br />

erhalten, S. 40). Nach dem Indikatorenbericht zur Nationalen Strategie <strong>der</strong> biologischen<br />

Vielfalt ist das Ziel, den Verlust <strong>der</strong> biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, nicht<br />

erreicht worden (BMU 2010, S. 75). Ebenso zeigt <strong>der</strong> HNV-Indikator, dass das Ziel <strong>der</strong><br />

Bundesregierung, den Anteil von HNV-Flächen bis <strong>2015</strong> auf 19% zu erhöhen, erheblich<br />

verfehlt wird. Auch <strong>der</strong> Wert des Indikators „Artenvielfalt und Landschaftsqualität –<br />

Agrarland“, <strong>der</strong> u.a. im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie<br />

bewertet wird, zeigt einen statistisch signifikanten Trend weg vom Zielwert für <strong>2015</strong><br />

(Umweltbundesamt 2011, S. 87). Viele Schutzbemühungen werden zwar sicherlich erst<br />

langfristig Wirkungen zeigen, jedoch ist auf die zunehmende Intensivierung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Produktion hinzuweisen, welche die Erhaltung von Arten<br />

insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Agrarlandschaft negativ beeinflusst und verstärkend zu einer<br />

Segregation in Schutz- und Nutzungsräume beiträgt.<br />

Zu 1c) des vorigen Kapitels: Ankauf bzw. Eintausch von ökologischen Vorrangflächen und<br />

Übertragung auf geeignete Körperschaften und Verbände<br />

Die Anwendung und Regelung <strong>der</strong> Möglichkeit des Ankaufs von Flächen für den<br />

Naturschutz im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren (§ 86) obliegt den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n. Diese machen hiervon unterschiedlich Gebrauch. Insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Schleswig-Holstein wurden durch die Stiftung Naturschutz ca. 17.000 ha (Stand 2003)<br />

Flächen für den Naturschutz gekauft (Oppermann, R. et al. 2003, S. 6). Eine<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> für den Naturschutz gekauften Flächen für alle Bundeslän<strong>der</strong> ist<br />

aufgrund des Mangels an Daten nicht möglich. Gleiches trifft für die für den Kauf zur<br />

Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu.<br />

Zu 1d und e) des vorigen Kapitels: Aufbau und Sicherung eines Biotopverbundsystems als<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Landschaftsplanung<br />

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Instrument des Bundesnaturschutzgesetzes „zur<br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege“<br />

(Hachmann, R. et al. 2010, S. 10). Die Entwicklung eines Biotopverbundes wird durch das<br />

Bundesnaturschutzgesetz <strong>der</strong> Landschaftsplanung und den unterschiedlichen<br />

Planungsebenen zugewiesen (v. Haaren et al. 2007, S. 7). „Örtliche Landschaftspläne<br />

liegen <strong>der</strong>zeit für knapp die Hälfte <strong>der</strong> Fläche Deutschlands vor, auf einem Fünftel <strong>der</strong><br />

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