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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

aber auch Umwelt- und Naturschutzzwecke – hat sich die Konkurrenz um die endlichen,<br />

nicht vermehrbaren Landflächen erhöht.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass <strong>der</strong> Landwirtschaft, da sie in und mit <strong>der</strong> Natur<br />

wirtschaftet, eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung für die Güter des Umwelt- und Naturschutzes<br />

zukommt (Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt 2011, S. 4). Dieser<br />

Verantwortung wird die Landwirtschaft bisher wenig bzw. nur eingeschränkt gerecht.<br />

Zwar konnten die vom SRU 1985 ausführlich dargestellten Umweltprobleme <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft in einigen Bereichen teilweise vermin<strong>der</strong>t werden, jedoch ist in an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen bisher keine dauerhafte Trendumkehr zu erkennen bzw. die Belastungen durch<br />

die Landwirtschaft nehmen sogar weiter zu. Es wird daher weiterer Maßnahmen<br />

bedürfen, um den negativen Einfluss <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktion auf die<br />

Schutzgüter zu min<strong>der</strong>n, auch wenn er nicht vollständig beseitigt werden kann. Es sind<br />

jedoch auch neue Überlegungen und Entwürfe für Politik und Gesellschaft notwendig,<br />

um die gesamtgesellschaftlichen Umweltbelastungen zu reduzieren. Nachfolgend wird<br />

<strong>der</strong> weitere allgemeine Handlungsbedarf in Stichpunkten kurz formuliert. Dabei wird<br />

nicht in <strong>der</strong> Ausführlichkeit - wie dies 1985 vom SRU erfolgte - auf einzelne zu<br />

überarbeitende Aspekte eingegangen, son<strong>der</strong>n Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft dargestellt, die Wirkungen auf alle Umwelt- und Naturschutzgüter haben<br />

(siehe auch Heißenhuber, A. 2013, S. 3):<br />

• Überwindung von Regelungsdefiziten: Konkretisierung <strong>der</strong> guten fachlichen<br />

Praxis und weiterer in <strong>der</strong> Diskussion befindlicher Begrifflichkeiten (wie z.B.<br />

„bäuerliche Landwirtschaft“), Fortentwicklung bestehen<strong>der</strong> Auflagen und<br />

Anpassung an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umwelt- und Naturschutzgüter –<br />

Fortentwicklung <strong>der</strong> Betreiberpflichten <strong>der</strong> Landwirtschaft (z.B. „Festlegung<br />

einer Flächenbindung <strong>der</strong> Viehhaltung und einer regionale<br />

Viehbestandsobergrenze“ (Heißenhuber, A. 2012, S. 24))<br />

• Überwindung <strong>der</strong> Vollzugsdefizite: Verschärfung von Kontrollen und<br />

Sanktionen, um Gesetzesverstöße feststellen und angemessen (schmerzhaft)<br />

bestrafen zu können<br />

• Weiterentwicklung des Ausbildungs- und Beratungswesens: stärkere<br />

Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten in <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung<br />

• Etablierung eines Labelling-Systems auf Basis festgelegter Kriterien sowie eines<br />

unabhängigen Kontroll- und Sanktionssystems zur Kennzeichnung bestimmter<br />

Qualitätskriterien<br />

• Schrittweiser Abbau <strong>der</strong> Direktzahlungen <strong>der</strong> 1. Säule bei gleichzeitiger<br />

Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Auflagen<br />

• Gezielte Honorierung von <strong>der</strong> Landwirtschaft erbrachter und von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft erwünschter zusätzlicher Leistungen, die vom Markt nicht bezahlt<br />

werden<br />

• Weiterentwicklung <strong>der</strong> 2. Säule und eines differenzierten Anreizsystems zur<br />

Honorierung von Umwelt- und Naturschutz-Leistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

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