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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

Das Flurbereinigungsgesetz stammt aus dem Jahr 1954, wurde 1975 und 1994 novelliert<br />

(S. 7) und letztmalig am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geän<strong>der</strong>t. Im Rahmen von<br />

Flurbereinigungsverfahren ist es möglich, Flächen u.a. auch für „Anlagen, die dem<br />

Naturschutz, <strong>der</strong> Landschaftspflege o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erholung dienen“ (§ 40) bereitzustellen.<br />

Allerdings können nur Flächen „in verhältnismäßig geringem Umfange im<br />

Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden“ (§ 40). Die Ausführungsbestimmungen<br />

zur Umsetzung des Gesetzes obliegen den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Das Flurbereinigungsgesetz schafft die Grundlagen für multifunktionale Zielsetzungen,<br />

jedoch werden mit einem Instrument verschiedene, teils konkurrierende Ziele angestrebt<br />

(Klare, K. et al. 2005, S. 15)<br />

Verallgemeinerbare Aussagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte im<br />

Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen lassen sich nicht machen, vielmehr sind diese<br />

regional sehr unterschiedlich zu bewerten. Allerdings scheint <strong>der</strong> „bisherige Rahmen von<br />

Leitlinien und Gesetzvorgaben nicht ausreich[end], um generell Verschlechterungen <strong>der</strong><br />

ökologischen Substanz auszuschließen bzw. Verbesserungen zu erreichen“ (Oppermann,<br />

R. et al. 2003, S. 21). Vorschläge zur Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Wirkungen <strong>der</strong><br />

Flurbereinigung sind ebenfalls bei Oppermann, R. et al. dargestellt (Oppermann, R. et al.<br />

2003, S.23).<br />

Der SRU formulierte 1985 das Ziel, 3% <strong>der</strong> in Flurbereinigungsverfahren einbezogenen<br />

Fläche für den Biotopschutz auszuglie<strong>der</strong>n. Dieses Ziel scheint bis heute nicht erreicht zu<br />

sein.<br />

In Tab. 27 sind die im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren hergestellten und<br />

beseitigten Kleinstrukturen in <strong>der</strong> Agrarlandschaft dargestellt. Nimmt man für linienhafte<br />

Strukturen eine Breite von 2 m an, so ergibt sich insgesamt eine durch<br />

Flurbereinigungsverfahren und Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

eine für den Naturschutz bereitgestellte Fläche von 62.126 ha. Wird diese Fläche auf die<br />

in diese beiden Verfahren eingebundene Fläche in diesem Zeitraum bezogen, ergibt sich<br />

ein Wert von 1,63%.<br />

Oppermann et al. geben 2003 für Flurbereinigungsverfahren in Baden-Württemberg<br />

einen Wert von 0,7-1,0% (Oppermann, R. et al. 2003, S. 4), Klare et al. für die<br />

betrachteten Flurbereinigungsverfahren in Nie<strong>der</strong>sachen Werte von 1,1% bzw. 1,5%<br />

(Verfahren zwischen 1992 und 1994/ Verfahren zwischen 1999 und 2001) als Anteile für<br />

den Naturschutz bereitgestellter Flächen an den Verfahrensflächen an. Diese<br />

bereitgestellten Flächen wurden überwiegend käuflich erworben o<strong>der</strong> durch Landverzicht<br />

zur Verfügung gestellt. Ihre Verwendung erfolgte für innerlandwirtschaftliche Zwecke (23<br />

bzw. 39%) und für öffentliche Anlagen (77 bzw. 61%). Bei diesen stand <strong>der</strong> Naturschutz an<br />

erster Stelle, noch vor dem überörtlichen Verkehr (Klare, K. et al. 2005, S. 32).<br />

Der SRU for<strong>der</strong>te 1985, den im Rahmen von Flurbereinigungen festgestellten Trend zu<br />

immer größeren Schlägen zu bremsen (SRU 1985, S. 318). Untersuchungen zeigen jedoch,<br />

dass die Schläge durch Flurbereinigungsverfahren weiterhin deutlich größer werden. So<br />

wurde „in den Gemarkungen, in denen zwischen 1994 und 2000 eine Besitzeinweisung<br />

stattgefunden hat (...) ein deutlich stärkerer Anstieg <strong>der</strong> durchschnittlichen Schlaggrößen“<br />

festgestellt „als in <strong>der</strong> nicht flurbereinigten Vergleichsgruppe“. Zumindest kurzfristig ist<br />

die Wirkung <strong>der</strong> Flurbereinigung auf die Schlaggröße ausgeprägter als die Wirkung des<br />

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