28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘
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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />
Das Flurbereinigungsgesetz stammt aus dem Jahr 1954, wurde 1975 und 1994 novelliert<br />
(S. 7) und letztmalig am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geän<strong>der</strong>t. Im Rahmen von<br />
Flurbereinigungsverfahren ist es möglich, Flächen u.a. auch für „Anlagen, die dem<br />
Naturschutz, <strong>der</strong> Landschaftspflege o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erholung dienen“ (§ 40) bereitzustellen.<br />
Allerdings können nur Flächen „in verhältnismäßig geringem Umfange im<br />
Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden“ (§ 40). Die Ausführungsbestimmungen<br />
zur Umsetzung des Gesetzes obliegen den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />
Das Flurbereinigungsgesetz schafft die Grundlagen für multifunktionale Zielsetzungen,<br />
jedoch werden mit einem Instrument verschiedene, teils konkurrierende Ziele angestrebt<br />
(Klare, K. et al. 2005, S. 15)<br />
Verallgemeinerbare Aussagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte im<br />
Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen lassen sich nicht machen, vielmehr sind diese<br />
regional sehr unterschiedlich zu bewerten. Allerdings scheint <strong>der</strong> „bisherige Rahmen von<br />
Leitlinien und Gesetzvorgaben nicht ausreich[end], um generell Verschlechterungen <strong>der</strong><br />
ökologischen Substanz auszuschließen bzw. Verbesserungen zu erreichen“ (Oppermann,<br />
R. et al. 2003, S. 21). Vorschläge zur Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Wirkungen <strong>der</strong><br />
Flurbereinigung sind ebenfalls bei Oppermann, R. et al. dargestellt (Oppermann, R. et al.<br />
2003, S.23).<br />
Der SRU formulierte 1985 das Ziel, 3% <strong>der</strong> in Flurbereinigungsverfahren einbezogenen<br />
Fläche für den Biotopschutz auszuglie<strong>der</strong>n. Dieses Ziel scheint bis heute nicht erreicht zu<br />
sein.<br />
In Tab. 27 sind die im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren hergestellten und<br />
beseitigten Kleinstrukturen in <strong>der</strong> Agrarlandschaft dargestellt. Nimmt man für linienhafte<br />
Strukturen eine Breite von 2 m an, so ergibt sich insgesamt eine durch<br />
Flurbereinigungsverfahren und Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />
eine für den Naturschutz bereitgestellte Fläche von 62.126 ha. Wird diese Fläche auf die<br />
in diese beiden Verfahren eingebundene Fläche in diesem Zeitraum bezogen, ergibt sich<br />
ein Wert von 1,63%.<br />
Oppermann et al. geben 2003 für Flurbereinigungsverfahren in Baden-Württemberg<br />
einen Wert von 0,7-1,0% (Oppermann, R. et al. 2003, S. 4), Klare et al. für die<br />
betrachteten Flurbereinigungsverfahren in Nie<strong>der</strong>sachen Werte von 1,1% bzw. 1,5%<br />
(Verfahren zwischen 1992 und 1994/ Verfahren zwischen 1999 und 2001) als Anteile für<br />
den Naturschutz bereitgestellter Flächen an den Verfahrensflächen an. Diese<br />
bereitgestellten Flächen wurden überwiegend käuflich erworben o<strong>der</strong> durch Landverzicht<br />
zur Verfügung gestellt. Ihre Verwendung erfolgte für innerlandwirtschaftliche Zwecke (23<br />
bzw. 39%) und für öffentliche Anlagen (77 bzw. 61%). Bei diesen stand <strong>der</strong> Naturschutz an<br />
erster Stelle, noch vor dem überörtlichen Verkehr (Klare, K. et al. 2005, S. 32).<br />
Der SRU for<strong>der</strong>te 1985, den im Rahmen von Flurbereinigungen festgestellten Trend zu<br />
immer größeren Schlägen zu bremsen (SRU 1985, S. 318). Untersuchungen zeigen jedoch,<br />
dass die Schläge durch Flurbereinigungsverfahren weiterhin deutlich größer werden. So<br />
wurde „in den Gemarkungen, in denen zwischen 1994 und 2000 eine Besitzeinweisung<br />
stattgefunden hat (...) ein deutlich stärkerer Anstieg <strong>der</strong> durchschnittlichen Schlaggrößen“<br />
festgestellt „als in <strong>der</strong> nicht flurbereinigten Vergleichsgruppe“. Zumindest kurzfristig ist<br />
die Wirkung <strong>der</strong> Flurbereinigung auf die Schlaggröße ausgeprägter als die Wirkung des<br />
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