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28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘

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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />

• von oberirdischen Gewässern ein ausreichen<strong>der</strong> Abstand von 50 m, von nicht<br />

ständig wasserführenden Straßengräben und Vorflutgräben ein Abstand von<br />

mindestens 20 m eingehalten wird,<br />

• ein Abfließen von Jauche in ein oberirdisches Gewässer ausgeschlossen ist.“ (Bayer.<br />

Landesanstalt für Landwirtschaft 2009, S. 11)<br />

Die For<strong>der</strong>ung des SRU, insbeson<strong>der</strong>e durch Ausweitung <strong>der</strong> Fruchtfolgen die<br />

Anbausysteme zu verbessern, wird erst mit <strong>der</strong> Agrarreform 2013/14 umgesetzt, welche<br />

die Gewährung von Direktzahlungen an die Landwirte an den Anbau von mindestens<br />

drei Kulturen jährlich bindet. im Allgemeinen haben sich die Fruchtfolgen vielfach - auch<br />

aufgrund des zunehmenden Anbaus von Mais für Biogasanlagen – jedoch weiter verengt<br />

(siehe Kapitel 5.3). Die Wirksamkeit <strong>der</strong> Greening-Auflagen bleibt abzuwarten.<br />

Zu 1f) Überprüfung <strong>der</strong> Gülleaufbereitung als gewässerschonende Maßnahme (SRU 1985,<br />

S. 326f.)<br />

Gülle ist nach Mais das meist eingesetzte Gärsubstrat in Biogasanlagen (siehe Kapitel 5.3).<br />

Die entstehenden Gärreste enthalten z.T. leicht verfügbare Nährstoffe, sind aber „zum Teil<br />

schwer definier- und kontrollierbar“, so dass „das Risiko einer nicht pflanzen- und<br />

standortgerechten Ausbringung“ steigt (BMU 2010d, S. 108). Eine Überprüfung <strong>der</strong><br />

Gülleaufbereitung als gewässerschonende Maßnahme hat demnach seit 1985<br />

stattgefunden, allerdings haben sich die Erwartungen des SRU an diese Maßnahme nicht<br />

erfüllt.<br />

Zu 1g) Einführung einer Abgabe auf Stickstoff (siehe unten, Kap. 7.2.3, 7.6.1, 7.6.2d).<br />

Zu 2.) Pflanzenschutzmittel (PSM)<br />

Zu 2a) Zulassung<br />

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurde 1991 mit <strong>der</strong> EU-Richtlinie 91/414/EWG<br />

über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln EU-weit einheitlich geregelt und<br />

1998 durch eine Än<strong>der</strong>ung des Pflanzenschutzgesetzes in Deutschland umgesetzt. Diese<br />

Richtlinie ist zusammen mit einer älteren EU-Richtlinie über das Verbot des<br />

Inverkehrbringens und <strong>der</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte<br />

Wirkstoffe enthalten, 2009 durch die EU- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das<br />

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ersetzt worden und seit Juni 2011 in allen<br />

Mitgliedsstaaten anzuwenden. In Deutschland wird eine entsprechende Novelle des<br />

Pflanzenschutzmittelgesetzes vorbereitet. Aktuell ist ein so genanntes „Übergangsgesetz“<br />

in Kraft.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nennt neben den Umwelt- und Naturschutzgütern -<br />

Wasser, Boden, Luft, Arten – in Artikel 4, 2, e) iii erstmals den Schutz <strong>der</strong> biologischen<br />

Vielfalt „als eigenständige Zielvorgabe für die Risikoregulierung von<br />

Pflanzenschutzmitteln“ (Umweltbundesamt: Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt<br />

erhalten,, S. 35). Darüber hinaus sollen Wirkstoffe mit beson<strong>der</strong>s bedenklichen<br />

Eigenschaften (schwer abbaubar, bioakkumulierend, giftig, persistente organische<br />

Schadstoffe (POP), krebsauslösend, hormonell wirkend) verboten werden<br />

(Umweltbundesamt, S. 36).<br />

Verantwortlich für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist das Bundesamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit dem Julius-<br />

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