28/2015 „Umweltprobleme der Landwirtschaft‘‘
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30 Jahre SRU-Son<strong>der</strong>gutachten <strong>„Umweltprobleme</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ - Eine Bilanz<br />
eng mit <strong>der</strong> 2. Säule zu verknüpfen, um sowohl eine aus Umwelt- und<br />
Naturschutzsicht sinnvolle Auswahl als auch ein entsprechendes Management<br />
<strong>der</strong> Flächen sicherzustellen (Matzdorf, B., 2011). Diese Möglichkeit wurde von<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission jedoch eingeschränkt, um eine<br />
Doppelför<strong>der</strong>ung zu vermeiden (BMELV 2013h).<br />
• Bei Schlägen, die größer als 10 ha sind, hat eine schlagspezifische Ausweisung<br />
<strong>der</strong> Flächen zu erfolgen, bei Betrieben mit mehr als 100 ha Acker- o<strong>der</strong><br />
Dauerkulturfläche ist eine betrieblicher Agrarumweltplan aufzustellen<br />
(Oppermann, R. et al. 2012b, S. 7).<br />
Nutzung <strong>der</strong> ökologischen Vorrangflächen:<br />
Die neue GAP sieht vor, dass als ökologische Vorrangflächen Brachen,<br />
Landschaftselemente, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen, Zwischenfrüchte (gewichtet mit<br />
Faktor 0,3), Leguminosen (gewichtet mit Faktor 0,7) und Kurzumtriebsplantagen<br />
angerechnet werden können. Dabei ist <strong>der</strong> volle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
erlaubt, ebenso <strong>der</strong>jenige von Düngemitteln bei Zwischenfrüchten. Leguminosen dürfen<br />
nur mit Wirtschaftsdüngern gedüngt werden. Nicht aufgegriffen wurde die For<strong>der</strong>ung<br />
des Umwelt- und Naturschutzes, Eingriffe in die Pflanzenbestände zwischen dem 1. Mai<br />
und dem 31. Juli sowie die Ernte vor dem 1. August bzw. den Stoppelumbruch vor dem<br />
31. Dezember zu untersagen (NABU 2012; Oppermann, R. et al. 2012b, S. 7).<br />
Flächenkonkurrenzen:<br />
An<strong>der</strong>s als zu Zeiten <strong>der</strong> konjunkturellen Flächenstilllegung zur Reduktion von<br />
Produktionsüberschüssen sind heute, bedingt auch durch den zunehmenden Anbau von<br />
Energie-Biomasse, aber auch durch verän<strong>der</strong>te Konsumgewohnheiten weltweit, durch<br />
wachsende Flächenversiegelung, Ausdehnung von Wüsten u.ä., die weltweite Nachfrage<br />
nach landwirtschaftlichen Produkten und mit ihr auch die Nachfrage nach<br />
landwirtschaftlichen Flächen sowie die Intensität <strong>der</strong> Flächenbewirtschaftung ständig<br />
gestiegen. Zusätzliche Ansprüche an die Landnutzungen implizieren damit immer<br />
indirekte Effekte, entwe<strong>der</strong> in Form <strong>der</strong> „Inkulturnahme“ von Flächen (in an<strong>der</strong>en<br />
Regionen <strong>der</strong> Welt = Indirect land use changes, iLUC) bzw. in <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong><br />
Intensität auf bereits genutzten Flächen.<br />
Die Einigung zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen lässt jedoch sowohl<br />
bezüglich zusätzlichen Flächenumfangs als auch <strong>der</strong> Nutzungsmöglichkeiten nur geringe<br />
Effekte auf die Flächenkonkurrenz erwarten, so dass die Aussage, <strong>der</strong><br />
Produktionsrückgang werde mit Intensitätssteigerungen auf an<strong>der</strong>en Flächen<br />
ausgeglichen („ecological set-aside would lead to some intensification of surrounding<br />
grassland“ (van Zeijts, H. et al. 2011, S. 13), nur eine sehr eingeschränkte Zustimmung<br />
erhalten kann.<br />
Finanzielle Wirkungen:<br />
Finanzielle Wirkungen <strong>der</strong> Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen gehen zum einen<br />
von <strong>der</strong> Ertragsmin<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Beeinflussung des Pachtmarktes aus, zum an<strong>der</strong>en<br />
von <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong> Direktzahlungen.<br />
Die dargestellten Ausführungen lassen den Schluss zu, dass die ertragsmin<strong>der</strong>nden Effekte<br />
gering ausfallen werden. Außerdem wird auch damit gerechnet, dass die<br />
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