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Programm VHS Bamberg Frühjahr 2013 - Städtische ...

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414<br />

Allgemeine Geschaeftsbedingungen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

<strong>Städtische</strong>n Volkshochschule <strong>Bamberg</strong><br />

Zustandekommen des Vertrags<br />

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die<br />

Volkshochschule zustande; dies setzt keine schriftliche Bestätigung der <strong>VHS</strong> voraus.<br />

Im Falle von Absagen werden Sie verständigt.<br />

Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als<br />

Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgelts und der ggf. anfallenden Mehrkosten<br />

(im <strong>Programm</strong>heft angegeben).<br />

Zahlungsmodalitäten<br />

Teilnahmeentgelt und eventuelle Mehrkosten werden mit dem Zustandekommen des Vertrags zur<br />

Zahlung fällig. Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Teilnehmer bei der Anmeldung wird<br />

die Zahlung im Lastschriftverfahren abgewickelt. Der Einzug vom Bankkonto der Teilnehmenden erfolgt<br />

frühestens zu Veranstaltungsbeginn.<br />

Für Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, werden Teilnahmeentgelt und Mehrkosten innerhalb<br />

des Semesters voll zurückerstattet.<br />

Leistungsumfang<br />

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im <strong>Programm</strong><br />

angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der Volkshochschule.<br />

Ausgefallene Unterrichtseinheiten (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten) werden in der Regel<br />

innerhalb des Semesters nachgeholt.<br />

Rücktritt vom Vertrag<br />

a) Rücktrittsrecht der Volkshochschule:<br />

Die <strong>Städtische</strong> Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,<br />

bei Ausfall eines Dozenten (z. B. wegen Erkrankung) oder anderen von ihr nicht zu vertretenden<br />

Gründen.<br />

b) Rücktrittsrecht der Teilnehmer (Abmeldung):<br />

Die Teilnehmer können durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der<br />

(rechtzeitige) Eingang der Rücktrittserklärung im Sekretariat der <strong>Städtische</strong>n Volkshochschule,<br />

Tränkgasse 4, 96052 <strong>Bamberg</strong>. Nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittserklärung gilt das<br />

Fernbleiben von einer Veranstaltung. Ebenfalls wirkungslos ist eine mündliche Abmeldung beim<br />

Dozenten. Ferner gelten folgende Bestimmungen:<br />

1. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:<br />

Rückerstattung des Teilnahmeentgelts unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €.<br />

Bei einem Teilnahmeentgelt unter 10,00 € beträgt die Bearbeitungsgebühr 2,00 €.<br />

Sonderfall Führungen: Bei Rücktritt keine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts<br />

möglich.<br />

2. Rücktritt zwischen 1. und 2. Veranstaltungstermin:<br />

Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 €, auch wenn der erste Kurstermin nicht<br />

besucht wurde. Bei Mutter-Kind-Kursen beträgt diese Gebühr 10,00 €. Mehrkosten (z. B. für<br />

Materialverbrauch) werden anteilig verrechnet.<br />

Sonderfall Kurse mit Einführungsabend:<br />

Erstattung grundsätzlich nur bei Rücktritt zwischen dem Einführungsabend und der<br />

1. Unterrichtsstunde möglich.

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