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Programm VHS Bamberg Frühjahr 2013 - Städtische ...

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3. Rücktritt nach dem 2. Veranstaltungstermin:<br />

Grundsätzlich keine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.<br />

4. Besondere Rücktrittsfristen<br />

… gelten wegen der besonderen organisatorischen Anforderungen ausschließlich für die<br />

nachstehend aufgeführten Veranstaltungsarten. Die <strong>VHS</strong> erstattet hier bei fristgerechtem<br />

Rücktritt das Teilnahmeentgelt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zurück.<br />

Die besonderen Fristen lauten wie folgt:<br />

• bei Wochenendkursen: Rücktritt spätestens Montag vor Veranstaltungsbeginn.<br />

• bei Kursen mit weniger als 4 Terminen,<br />

• Lehrveranstaltungen des Studium Generale,<br />

• Kursen mit Kooperationspartnern,<br />

• EDV-Kursen,<br />

• Ferienkursen und<br />

• Exkursionen:<br />

Rücktritt spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn.<br />

Allgemeine Geschaeftsbedingungen 415<br />

Längere Rücktrittsfristen sind im Einzelfall möglich und der jeweiligen<br />

Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.<br />

Bei späterem Rücktritt von den unter Ziffer 4 genannten Veranstaltungen sind<br />

Rückerstattungen grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Platz kann über eine<br />

Warteliste wiederbesetzt werden oder der/die Zurücktretende stellt eine geeignete<br />

Ersatzperson.<br />

5. Studienfahrten und Studienreisen:<br />

Hier gelten die Rücktrittsregelungen der „Allgemeinen Reisebedingungen der <strong>Städtische</strong>n<br />

Volkshochschule <strong>Bamberg</strong>“. Diese sind im <strong>VHS</strong>-Sekretariat oder über www.vhs-bamberg.de<br />

verfügbar.<br />

Teilnahmebescheinigung/Lehrgangszertifikat/Zeugnis<br />

Diese sind zeitnah zum Veranstaltungsende zu beantragen und werden nur ausgestellt, wenn<br />

mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Die Gebühren betragen 2,50 €/5,00 € für<br />

eine Teilnahmebescheinigung ohne/mit Lehrgangsinhalten und 10,00 € für ein Lehrgangszertifikat/<br />

Zeugnis nach Ablegung einer Prüfung.<br />

Urheberschutz<br />

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes<br />

Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.<br />

Haftung<br />

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie<br />

entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

Sonstiges<br />

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht<br />

getroffen.

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