Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />
3.2 Leistungen<br />
3.2.1 Allgemeine Begriffe der Leistung<br />
Unter einer Leistung versteht man den Inhalt einer schuldrechtlichen Verpflichtung.<br />
Eine Leistung kann eine positive Leistung, die aus einem Tun besteht, oder eine negative<br />
Leistung, die aus einem Unterlassen besteht, sein.<br />
Leistungsgegenstand:<br />
Œ Sachleistungen<br />
(Handelsbrauch: Maße, Gewichte, Währung u.ä.)<br />
Œ Dienstleistungen<br />
Leistungszeit:<br />
Der Gläubiger kann die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Ist<br />
eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Gläubiger die Leistung nicht<br />
vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann (§ 271 BGB).<br />
Leistungsort:<br />
In der Regel der Ort, an dem der Schuldner bei Begründung der Verpflichtung seinen<br />
Wohnsitz hat (§ 269 BGB, Ausnahme § 270 BGB).<br />
Schuld:<br />
Im Zivilrecht, die persönliche Verpflichtung eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger<br />
(Forderung). Das Recht der Schuldverhältnisse ist im BGB §§ 241 - 253 geregelt. Bezüglich<br />
der Schuldner unterscheidet man:<br />
Œ Gesamtschuldner und Gesamthandschuldner<br />
Œ Einzelschuldner<br />
Erfüllungsort:<br />
Nach dem Ort, an welchem die Schuld zu erfüllen ist, unterscheidet man:<br />
Œ Hol-Schuld (Leistungsort ist der Wohnort des Schuldners)<br />
Œ Bring-Schuld (Leistungsort ist der Wohnort des Gläubigers)<br />
<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 125