Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />
3.4.3 Akkreditiv<br />
Was ist ein Akkreditiv ?<br />
Im Rahmen des Bankenverkehrs ist das Akkreditiv der Auftrag eines Kunden an seine<br />
Bank, ihm selbst oder einem Dritten bei der beauftragten Bank oder bei einem anderen<br />
Institut einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen und unter gewissen Bedingungen<br />
auszuzahlen.<br />
Nach der Art der Bedingungen, unter denen die Zahlung der Bank an den Begünstigten<br />
geleistet wird, ist zu unterscheiden zwischen einem Barakkreditiv und einem Waren- oder<br />
Dokumentenakkreditiv (DA).<br />
Bei den Barakkreditiven erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages in der Regel<br />
ohne besondere Gegenleistung des Begünstigten.<br />
2. Eröffnung<br />
Akkreditivbank Akkreditivstelle<br />
1. Auftrag<br />
6. Verrechnung<br />
5. Verrechnung<br />
Beim Waren- oder Dokumentenakkreditiv hingegen erhält der Begünstigte den festgesetzten<br />
Geldbetrag, wenn er der das Akkreditiv eröffnenden Bank oder der von ihr beauftragten<br />
Korrespondenzbank bestimmte Dokumente über die versandte Ware als Gegenleistung<br />
übergibt.<br />
<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 130<br />
4. Geld<br />
Akkreditivsteller Akkreditierter<br />
Barakkreditiv<br />
Akkreditivbank Akkreditivstelle<br />
7. Dokumente<br />
1. Auftrag<br />
8. Dokumente<br />
+ Verrechnung<br />
2. Eröffnung<br />
+ Verrechnung<br />
6. Geld<br />
5. Dokumente<br />
4. Ware<br />
Akkreditivsteller Akkreditierter<br />
Dokumentenakkreditiv<br />
3. Ausweis<br />
3. Mitteilung