Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />
3.4.4 Wechsel<br />
Bedeutung<br />
Für den Kaufmann ist der Wechsel:<br />
1. Kreditmittel<br />
Durch den Wechsel verpflichtet sich der Käufer, seine Geldschuld später zu begleichen.<br />
Bis dahin kann er einen Teil der Ware „zu Geld machen“. Der Lieferer kann diesen<br />
Wechsel bei seiner Bank einreichen. Diese schreibt ihm den Gegenwert gut und<br />
räumt dadurch auch ihm einen Kredit ein. Somit ist der Wechsel für beide Teile ein<br />
Kreditmittel.<br />
2. Zahlungsmittel<br />
Der Lieferer sowie alle weiteren Wechselberechtigten können mit dem Wechsel ihre<br />
Verbindlichkeiten bezahlen.<br />
3. Sicherungsmittel<br />
Wer auf einem Wechsel unterschreibt, gibt ein abstraktes, das heißt vom Grundgeschäft<br />
losgelöstes Schuldversprechen ab. Er haftet in jedem Falle für die Zahlung des<br />
Wechselbetrages.<br />
Beispiel:<br />
Die Badura GmbH kauft Waren auf Wechselbasis. Der Lieferant gibt den Wechsel zahlungshalber<br />
weiter an einen Dritten. Am Verfalltag kann die Badura GmbH gegenüber<br />
dem Dritten nicht einwenden, die Rohstoffe hätten erhebliche Mängel aufgewiesen und<br />
deswegen werde man 10 % weniger bezahlen. Eine solche Einrede der Minderung ist<br />
nicht statthaft. Im Ernstfalle würde die Badura GmbH im Wechselprozeß (Urkundenprozeß)<br />
verurteilt, könnte aber dann in einem Nachverfahren (Zivilprozeß) ihre Rechte gegen<br />
den Lieferer geltend machen.<br />
<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 132