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Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis

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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />

3.4.4 Wechsel<br />

Bedeutung<br />

Für den Kaufmann ist der Wechsel:<br />

1. Kreditmittel<br />

Durch den Wechsel verpflichtet sich der Käufer, seine Geldschuld später zu begleichen.<br />

Bis dahin kann er einen Teil der Ware „zu Geld machen“. Der Lieferer kann diesen<br />

Wechsel bei seiner Bank einreichen. Diese schreibt ihm den Gegenwert gut und<br />

räumt dadurch auch ihm einen Kredit ein. Somit ist der Wechsel für beide Teile ein<br />

Kreditmittel.<br />

2. Zahlungsmittel<br />

Der Lieferer sowie alle weiteren Wechselberechtigten können mit dem Wechsel ihre<br />

Verbindlichkeiten bezahlen.<br />

3. Sicherungsmittel<br />

Wer auf einem Wechsel unterschreibt, gibt ein abstraktes, das heißt vom Grundgeschäft<br />

losgelöstes Schuldversprechen ab. Er haftet in jedem Falle für die Zahlung des<br />

Wechselbetrages.<br />

Beispiel:<br />

Die Badura GmbH kauft Waren auf Wechselbasis. Der Lieferant gibt den Wechsel zahlungshalber<br />

weiter an einen Dritten. Am Verfalltag kann die Badura GmbH gegenüber<br />

dem Dritten nicht einwenden, die Rohstoffe hätten erhebliche Mängel aufgewiesen und<br />

deswegen werde man 10 % weniger bezahlen. Eine solche Einrede der Minderung ist<br />

nicht statthaft. Im Ernstfalle würde die Badura GmbH im Wechselprozeß (Urkundenprozeß)<br />

verurteilt, könnte aber dann in einem Nachverfahren (Zivilprozeß) ihre Rechte gegen<br />

den Lieferer geltend machen.<br />

<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 132

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