Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />
3.4.5 Kreditversicherung<br />
Ein Kaufmann, der Waren auf Ziel verkauft, läuft Gefahr, daß er durch Zahlungsunfähigkeit<br />
seines Schuldners (wirtschaftliches Risiko) oder bei Auslandsgeschäften auch durch<br />
politische Ereignisse (politisches Risiko) Verluste erleidet.<br />
Arten der Kreditversicherung<br />
1. Waren-Kreditversicherung<br />
Die Waren-Kreditversicherung, auch Delkredereversicherung genannt, übernimmt<br />
Verluste, die durch Zahlungsunfähigkeit eines inländischen oder westeuropäischen<br />
Kunden entstehen. Die Selbstbeteiligung beträgt 30 %. Nur der Gerling-Konzern, die<br />
Hermes-Kreditversicherungs-AG und die Allgemeine Kreditversicherungs AG in Mainz<br />
betreiben diese Sparte.<br />
Der Versicherungsnehmer meldet seine sämtlichen Kunden dem Versicherer. Dieser<br />
streicht diejenigen, welche ihm für eine Kreditversicherung ungeeignet erscheinen.<br />
Außerdem setzt er für jeden eine Höchstversicherungssumme fest.<br />
2. Ausfuhr-Kreditversicherung<br />
Die Ausfuhr-Kreditversicherung oder private Versicherer decken Schäden, die einem<br />
Exporteur durch Ausfälle von ausländischen Forderungen erwachsen. Politische Risiken<br />
sind jedoch ausgeschlossen. Das wirtschaftliche Risiko besteht vor der Versendung<br />
in einem Produktionsrisiko, weil noch vor der Fertigstellung der Ware der Kunde<br />
zahlungsunfähig werden und der Verkauf im Inland nicht mehr oder nur zu geringerem<br />
Preis möglich sein könnte. Nach der Versendung spricht man vom eigentlichen Ausfuhrrisiko.<br />
Die Selbstbeteiligung des Exporteurs am Forderungsausfall richtet sich nach<br />
der Kreditwürdigkeit des Kunden und der wirtschaftlichen Lage im Schuldnerlande und<br />
beträgt zwischen 10 % und 15 %.<br />
3. Ausfuhr-Vorfinanzierungs-Versicherung<br />
Die Ausfuhr-Vorfinanzierungs-Versicherung wird vom Exporteur abgeschlossen und<br />
deckt Ausfälle, die seinem Kreditinstitut bei der Finanzierung von Ausfuhrgeschäften<br />
dadurch entstehen können, daß er selbst zahlungsunfähig wird. Die Mindesversicherungssumme<br />
beträgt 75.000,- DM, die Selbstbeteiligung des Kreditinstituts 15 %. Mit<br />
dem Abschluß einer Export-Vorfinanzierungs-Versicherung beschafft sich der Exporteur<br />
ein Sicherungsmittel, das er seiner Bank anbieten kann.<br />
<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 133