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Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis

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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />

3.4.5 Kreditversicherung<br />

Ein Kaufmann, der Waren auf Ziel verkauft, läuft Gefahr, daß er durch Zahlungsunfähigkeit<br />

seines Schuldners (wirtschaftliches Risiko) oder bei Auslandsgeschäften auch durch<br />

politische Ereignisse (politisches Risiko) Verluste erleidet.<br />

Arten der Kreditversicherung<br />

1. Waren-Kreditversicherung<br />

Die Waren-Kreditversicherung, auch Delkredereversicherung genannt, übernimmt<br />

Verluste, die durch Zahlungsunfähigkeit eines inländischen oder westeuropäischen<br />

Kunden entstehen. Die Selbstbeteiligung beträgt 30 %. Nur der Gerling-Konzern, die<br />

Hermes-Kreditversicherungs-AG und die Allgemeine Kreditversicherungs AG in Mainz<br />

betreiben diese Sparte.<br />

Der Versicherungsnehmer meldet seine sämtlichen Kunden dem Versicherer. Dieser<br />

streicht diejenigen, welche ihm für eine Kreditversicherung ungeeignet erscheinen.<br />

Außerdem setzt er für jeden eine Höchstversicherungssumme fest.<br />

2. Ausfuhr-Kreditversicherung<br />

Die Ausfuhr-Kreditversicherung oder private Versicherer decken Schäden, die einem<br />

Exporteur durch Ausfälle von ausländischen Forderungen erwachsen. Politische Risiken<br />

sind jedoch ausgeschlossen. Das wirtschaftliche Risiko besteht vor der Versendung<br />

in einem Produktionsrisiko, weil noch vor der Fertigstellung der Ware der Kunde<br />

zahlungsunfähig werden und der Verkauf im Inland nicht mehr oder nur zu geringerem<br />

Preis möglich sein könnte. Nach der Versendung spricht man vom eigentlichen Ausfuhrrisiko.<br />

Die Selbstbeteiligung des Exporteurs am Forderungsausfall richtet sich nach<br />

der Kreditwürdigkeit des Kunden und der wirtschaftlichen Lage im Schuldnerlande und<br />

beträgt zwischen 10 % und 15 %.<br />

3. Ausfuhr-Vorfinanzierungs-Versicherung<br />

Die Ausfuhr-Vorfinanzierungs-Versicherung wird vom Exporteur abgeschlossen und<br />

deckt Ausfälle, die seinem Kreditinstitut bei der Finanzierung von Ausfuhrgeschäften<br />

dadurch entstehen können, daß er selbst zahlungsunfähig wird. Die Mindesversicherungssumme<br />

beträgt 75.000,- DM, die Selbstbeteiligung des Kreditinstituts 15 %. Mit<br />

dem Abschluß einer Export-Vorfinanzierungs-Versicherung beschafft sich der Exporteur<br />

ein Sicherungsmittel, das er seiner Bank anbieten kann.<br />

<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 133

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