Absatzwirtschaft - ABC Marketingpraxis
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Technischer Betriebswirt Arno Schneider<br />
3.3 Verträge<br />
3.3.1 Kaufvertrag<br />
Inhalt eines Kaufvertrages:<br />
Will jemand gegen Zahlung eines Entgelts eine bewegliche Sache (z.B. Auto), eine unbewegliche<br />
Sache (z.B. Grundstück), ein Recht (z.B. Hypothek, Patentrecht, schuldrechtliche<br />
Forderung) erwerben, so schließt er regelmäßig einen Kaufvertrag mit dem Rechtsinhaber.<br />
Die Rechtsgrundlage eines solchen Vertrages finden sich in den §§ 433 ff. BGB und soweit<br />
es sich um einen Handelskauf handelt, ergänzende Regeln in den §§ 373 - 382<br />
HGB.<br />
Der Kaufvertrag ist nach der im BGB festgelegten Definition ein gegenseitiger Vertrag.<br />
Pflichten des Verkäufers:<br />
Für den Käufer den Kaufgegenstand zu beschaffen, zu übergeben oder zu übereignen oder<br />
die Rechte zu übertragen.<br />
Pflichten des Käufers:<br />
Die Kaufpreiszahlung und die Abnahme des Kaufgegenstandes.<br />
Dabei unterscheidet man in Stückkauf oder auch Spezieskauf genannt (z.B. das Fahrzeug<br />
steht beim Händler im Fenster) und in Gattungskauf, das heißt z.B. das Fahrzeug<br />
wird bestellt in Typ, Farbe und zum Lieferdatum.<br />
Die Rechtsposition des Käufers bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache ist unterschiedlich<br />
ausgestaltet.<br />
Bestandteile des Kaufvertrages<br />
Œ Kaufgegenstand<br />
Kann eine Sache oder ein Recht sein<br />
Œ Kaufpreis<br />
muß in Geld bestehen. In dem Falle, in dem als Gegenleistung eine andere Sache<br />
oder ein Recht geleistet werden soll, ist das Geschäft als Tausch zu qualifizieren.<br />
Œ Form<br />
Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formlos wirksam. Die mündliche Absprache gilt also,<br />
allerdings ist zu Zwecken der leichteren Beweisführung bei komplizierten Sachverhalten<br />
eine schriftliche Fixierung angeraten. In manchen Fällen ist eine bestimmte<br />
Form durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (z.B. Grundstückskauf).<br />
Weitere wesentliche Elemente des Kaufvertrages:<br />
Œ Vertragserklärungen der Parteien (z.B. Angebot, Annahme, Rechtsfolgen)<br />
Œ Besondere Vertragsabreden (z.B. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen)<br />
Œ Pflichten der Parteien an dem Kaufvertrag (z.B. Rechts- und Sachmängelfreiheit)<br />
Œ Leistungsstörungen (z.B. Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises)<br />
Œ Sachmängelhaftung (z.B. Garantie und Garantievertrag)<br />
<strong>Absatzwirtschaft</strong> Seite 127