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Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

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- 103 -<br />

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(1) Eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur<br />

Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den Voraussetzungen entspricht, unter denen<br />

am Ort der Sicherheitsleistung Mündelgeld in Hypothekenforderungen, Grundschulden oder<br />

Rentenschulden angelegt werden darf.<br />

(2) Eine Forderung, für die eine Sicherungshypothek besteht, ist zur<br />

Sicherheitsleistung nicht geeignet.<br />

§ 239 Bürge<br />

(1) Ein Bürge ist tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit<br />

angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />

(2) Die Bürgschaftserklärung muss den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage<br />

enthalten.<br />

§ 240 Ergänzungspflicht<br />

Wird die geleistete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend, so ist<br />

sie zu ergänzen oder anderweitige Sicherheit zu leisten.<br />

Buch 2<br />

Recht der Schuldverhältnisse<br />

Abschnitt 1<br />

Inhalt der Schuldverhältnisse<br />

Titel 1<br />

Verpflichtung zur Leistung<br />

§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis<br />

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine<br />

Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.<br />

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die<br />

Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.<br />

§ 241a Unbestellte Leistungen *)<br />

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter<br />

sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch<br />

gegen diesen nicht begründet.<br />

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für<br />

den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte<br />

und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen<br />

Sorgfalt hätte erkennen können.

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