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Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

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Das Nachlassgericht hat die Einsicht der nach § 2198 Abs. 1 Satz 2, § 2199 Abs. 3,<br />

§ 2202 Abs. 2, § 2226 Satz 2 abgegebenen Erklärungen jedem zu gestatten, der ein<br />

rechtliches Interesse glaubhaft macht.<br />

Titel 7<br />

Errichtung und Aufhebung eines Testaments<br />

§ 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit<br />

(1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr<br />

vollendet hat.<br />

(2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung<br />

seines gesetzlichen Vertreters.<br />

(3) (weggefallen)<br />

(4) Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche<br />

oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm<br />

abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein<br />

Testament nicht errichten.<br />

§ 2230<br />

(weggefallen)<br />

§ 2231 Ordentliche Testamente<br />

Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden<br />

1. zur Niederschrift eines Notars,<br />

2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung.<br />

§ 2232 Öffentliches Testament<br />

Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem<br />

Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt,<br />

dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen<br />

oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein.<br />

§ 2233 Sonderfälle<br />

(1) Ist der Erblasser minderjährig, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung<br />

gegenüber dem Notar oder durch Übergabe einer offenen Schrift errichten.<br />

(2) Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht<br />

im Stande, Geschriebenes zu lesen, so kann er das Testament nur durch eine Erklärung<br />

gegenüber dem Notar errichten.<br />

§§ 2234 bis 2246<br />

(weggefallen)

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