23.08.2013 Aufrufe

Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 424 Wirkung des Gläubigerverzugs<br />

§ 425 Wirkung anderer Tatsachen<br />

§ 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang<br />

§ 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung<br />

§ 428 Gesamtgläubiger<br />

§ 429 Wirkung von Veränderungen<br />

§ 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger<br />

§ 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung<br />

§ 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung<br />

Abschnitt 8<br />

Einzelne Schuldverhältnisse<br />

Titel 1<br />

Kauf, Tausch<br />

Untertitel 1<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag<br />

§ 434 Sachmangel<br />

§ 435 Rechtsmangel<br />

§ 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken<br />

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln<br />

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche<br />

§ 439 Nacherfüllung<br />

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz<br />

§ 441 Minderung<br />

§ 442 Kenntnis des Käufers<br />

§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie<br />

§ 444 Haftungsausschluss<br />

§ 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen<br />

§ 446 Gefahr- und Lastenübergang<br />

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf<br />

§ 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten<br />

§ 449 Eigentumsvorbehalt<br />

§ 450 Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen<br />

§ 451 Kauf durch ausgeschlossenen Käufer<br />

§ 452 Schiffskauf<br />

§ 453 Rechtskauf<br />

Untertitel 2<br />

Besondere Arten des Kaufs<br />

Kapitel 1<br />

Kauf auf Probe<br />

§ 454 Zustandekommen des Kaufvertrags<br />

§ 455 Billigungsfrist<br />

Kapitel 2<br />

Wiederkauf<br />

§ 456 Zustandekommen des Wiederkaufs<br />

§ 457 Haftung des Wiederverkäufers<br />

§ 458 Beseitigung von Rechten Dritter<br />

§ 459 Ersatz von Verwendungen<br />

- 14 -<br />

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!