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Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

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§ 2209 Dauervollstreckung<br />

§ 2210 Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung<br />

§ 2211 Verfügungsbeschränkung des Erben<br />

§ 2212 Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung<br />

unterliegenden Rechten<br />

§ 2213 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass<br />

§ 2214 Gläubiger des Erben<br />

§ 2215 Nachlassverzeichnis<br />

§ 2216 Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von<br />

Anordnungen<br />

§ 2217 Überlassung von Nachlassgegenständen<br />

§ 2218 Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung<br />

§ 2219 Haftung des Testamentsvollstreckers<br />

§ 2220 Zwingendes Recht<br />

§ 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers<br />

§ 2222 Nacherbenvollstrecker<br />

§ 2223 Vermächtnisvollstrecker<br />

§ 2224 Mehrere Testamentsvollstrecker<br />

§ 2225 Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers<br />

§ 2226 Kündigung durch den Testamentsvollstrecker<br />

§ 2227 Entlassung des Testamentsvollstreckers<br />

§ 2228 Akteneinsicht<br />

Titel 7<br />

Errichtung und Aufhebung eines Testaments<br />

§ 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit<br />

§ 2230 (weggefallen)<br />

§ 2231 Ordentliche Testamente<br />

§ 2232 Öffentliches Testament<br />

§ 2233 Sonderfälle<br />

§§ 2234 bis 2246 (weggefallen)<br />

§ 2247 Eigenhändiges Testament<br />

§ 2248 Verwahrung des eigenhändigen Testaments<br />

§ 2249 Nottestament vor dem Bürgermeister<br />

§ 2250 Nottestament vor drei Zeugen<br />

§ 2251 Nottestament auf See<br />

§ 2252 Gültigkeitsdauer der Nottestamente<br />

§ 2253 Widerruf eines Testaments<br />

§ 2254 Widerruf durch Testament<br />

§ 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen<br />

§ 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen<br />

Verwahrung<br />

§ 2257 Widerruf des Widerrufs<br />

§ 2258 Widerruf durch ein späteres Testament<br />

§ 2258a Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung<br />

§ 2258b Verfahren bei der besonderen amtlichen Verwahrung<br />

§ 2259 Ablieferungspflicht<br />

§ 2260 Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht<br />

§ 2261 Eröffnung durch ein anderes Gericht<br />

§ 2262 Benachrichtigung der Beteiligten durch das Nachlassgericht<br />

§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots<br />

§ 2263a Eröffnungsfrist für Testamente<br />

§ 2264 Einsichtnahme in das und Abschrifterteilung von dem eröffneten<br />

Testament

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