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Bürgerliches Gesetzbuch - DIAG - MAV Freiburg

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§ 2031 Herausgabeanspruch des für tot Erklärten<br />

Titel 4<br />

Mehrheit von Erben<br />

- 54 -<br />

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -<br />

Untertitel 1<br />

Rechtsverhältnis der Erben untereinander<br />

§ 2032 Erbengemeinschaft<br />

§ 2033 Verfügungsrecht des Miterben<br />

§ 2034 Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer<br />

§ 2035 Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer<br />

§ 2036 Haftung des Erbteilkäufers<br />

§ 2037 Weiterveräußerung des Erbteils<br />

§ 2038 Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses<br />

§ 2039 Nachlassforderungen<br />

§ 2040 Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung<br />

§ 2041 Unmittelbare Ersetzung<br />

§ 2042 Auseinandersetzung<br />

§ 2043 Aufschub der Auseinandersetzung<br />

§ 2044 Ausschluss der Auseinandersetzung<br />

§ 2045 Aufschub der Auseinandersetzung<br />

§ 2046 Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten<br />

§ 2047 Verteilung des Überschusses<br />

§ 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers<br />

§ 2049 Übernahme eines Landguts<br />

§ 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben<br />

§ 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings<br />

§ 2052 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben<br />

§ 2053 Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling<br />

§ 2054 Zuwendung aus dem Gesamtgut<br />

§ 2055 Durchführung der Ausgleichung<br />

§ 2056 Mehrempfang<br />

§ 2057 Auskunftspflicht<br />

§ 2057a Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings<br />

Untertitel 2<br />

Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern<br />

§ 2058 Gesamtschuldnerische Haftung<br />

§ 2059 Haftung bis zur Teilung<br />

§ 2060 Haftung nach der Teilung<br />

§ 2061 Aufgebot der Nachlassgläubiger<br />

§ 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung<br />

§ 2063 Errichtung eines Inventars, Haftungsbeschränkung<br />

Abschnitt 3<br />

Testament<br />

Titel 1<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 2064 Persönliche Errichtung<br />

§ 2065 Bestimmung durch Dritte<br />

§ 2066 Gesetzliche Erben des Erblassers<br />

§ 2067 Verwandte des Erblassers<br />

§ 2068 Kinder des Erblassers

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