Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zu bedenken, dass Fahren in an-<br />
getrunkenem Zustand oft mit charakterlichen Problemen<br />
oder Sucht zusammenhängt <strong>und</strong> daher nicht<br />
immer systematisch von dem Thema Fahreignung<br />
zu trennen ist (Kap. V.2.2, Kap. V.2.3, Kap. VI.2.1).<br />
Die Unfallrelevanz von illegalem Drogen- <strong>und</strong><br />
Medikamentenkonsum in der Schweiz, die die<br />
Fahrfähigkeit beeinträchtigen, ist schwer zu schätzen.<br />
Sowohl bei der Verbreitung als auch bei der<br />
Gefährlichkeit sind die Angaben (primär aus internationalen<br />
Studien) ungenau. Es ist zu vermuten,<br />
dass in der Schweiz ca. 5 % der schweren Unfälle<br />
von PW-Insassen auf illegale Drogen oder Medikamente<br />
zurückzuführen sind. Gefährlich ist insbesondere<br />
der Mischkonsum (verschiedene Drogen<br />
oder Drogen mit Alkohol). Aber auch der Konsum<br />
einzelner Substanzen (Kokain, Cannabis usw.) kann<br />
die Fahrfähigkeit einschränken.<br />
Seit dem 1. Januar 2005 gilt in der Schweiz für einige<br />
Betäubungsmittel 17 Fahrunfähigkeit als erweisen,<br />
wenn sie im Blut des Fahrzeuglenkers nachgewiesen<br />
werden (sogenannte Null-Toleranz, Art. 2 Abs. 2<br />
VRV). Demgegenüber ist bei Medikamenten eine<br />
generell negative Beurteilung nicht möglich, da die<br />
Fahrfähigkeit durch Medikamentenkonsum nicht<br />
nur eingeschränkt werden kann, sondern dadurch<br />
Tabelle 37<br />
Risikofaktoren zu Fahrfähigkeit bzgl. substanzbedingte<br />
Beeinträchtigungen<br />
Risikofaktor Unfallrelevanz<br />
Fahren im angetrunkenen Zustand *****<br />
Negative Auswirkungen aufgr<strong>und</strong><br />
**<br />
von illegalen Drogen<br />
Negative Auswirkungen aufgr<strong>und</strong><br />
*<br />
von Medikamenten-<br />
* sehr gering / ***** sehr gross<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
17 Diese Regelung gilt für: THC (Cannabis), freies Morphin<br />
(Heroin, Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin<br />
<strong>und</strong> Designerdrogen (MDEA = Methylendioxyethylamphetamin<br />
<strong>und</strong> MDMA = Methylendioxymethamphetamin).<br />
unter Umständen erst sichergestellt wird (Tabelle 37).<br />
2.3.2 Präventionsziele<br />
Das globale Präventionsziel im Bereich der Fahrfä-<br />
higkeit liegt darin, sicherzustellen, dass die Fahr-<br />
zeuglenkenden über ausreichende körperliche<br />
<strong>und</strong> psychische Fähigkeiten verfügen, um das<br />
sichere Lenken eines Fahrzeugs auch in einer<br />
nicht voraussehbaren, schwierigen Verkehrssituation<br />
gewährleisten zu können [105].<br />
Dieses Ziel ist durch folgende Teilaspekte präzisierbar:<br />
Keine Verkehrsteilnahme als Lenker mit einem<br />
BAK-Wert über 0,5 ‰<br />
Alkoholverbot für Neulenkende in der Lern- <strong>und</strong><br />
Probephase<br />
Keine Fahrten unter Einfluss von illegalen Drogen,<br />
namentlich THC (Cannabis), freies Morphin (Heroin,<br />
Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin<br />
<strong>und</strong> Designerdrogen (MDEA, MDMA)<br />
Keine Fahrten unter negativer Einwirkung von<br />
Medikamenten<br />
Im Folgenden werden zentrale Massnahmen gegen<br />
FiaZ <strong>und</strong> Fahren unter negativem Einfluss von<br />
Drogen <strong>und</strong> Medikamenten, die direkt beim Lenker<br />
ansetzen, diskutiert. Massnahmen bieten sich auch<br />
im Bereich der Fahrzeugtechnologie (Kap. VII) <strong>und</strong><br />
der Infrastruktur (Kap. VIII) an. Die hier in Kürze<br />
dargestellten Massnahmen wurden ausführlich im<br />
Sicherheitsdossier «Beeinträchtigte Fahrfähigkeit<br />
von Motorfahrzeuglenkenden» thematisiert [49].<br />
2.3.3 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />
Alkohol<br />
In der Verkehrssicherheitsarbeit hat die systematische<br />
Ausschöpfung generalpräventiver An-<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 127