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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zu bedenken, dass Fahren in an-<br />

getrunkenem Zustand oft mit charakterlichen Problemen<br />

oder Sucht zusammenhängt <strong>und</strong> daher nicht<br />

immer systematisch von dem Thema Fahreignung<br />

zu trennen ist (Kap. V.2.2, Kap. V.2.3, Kap. VI.2.1).<br />

Die Unfallrelevanz von illegalem Drogen- <strong>und</strong><br />

Medikamentenkonsum in der Schweiz, die die<br />

Fahrfähigkeit beeinträchtigen, ist schwer zu schätzen.<br />

Sowohl bei der Verbreitung als auch bei der<br />

Gefährlichkeit sind die Angaben (primär aus internationalen<br />

Studien) ungenau. Es ist zu vermuten,<br />

dass in der Schweiz ca. 5 % der schweren Unfälle<br />

von PW-Insassen auf illegale Drogen oder Medikamente<br />

zurückzuführen sind. Gefährlich ist insbesondere<br />

der Mischkonsum (verschiedene Drogen<br />

oder Drogen mit Alkohol). Aber auch der Konsum<br />

einzelner Substanzen (Kokain, Cannabis usw.) kann<br />

die Fahrfähigkeit einschränken.<br />

Seit dem 1. Januar 2005 gilt in der Schweiz für einige<br />

Betäubungsmittel 17 Fahrunfähigkeit als erweisen,<br />

wenn sie im Blut des Fahrzeuglenkers nachgewiesen<br />

werden (sogenannte Null-Toleranz, Art. 2 Abs. 2<br />

VRV). Demgegenüber ist bei Medikamenten eine<br />

generell negative Beurteilung nicht möglich, da die<br />

Fahrfähigkeit durch Medikamentenkonsum nicht<br />

nur eingeschränkt werden kann, sondern dadurch<br />

Tabelle 37<br />

Risikofaktoren zu Fahrfähigkeit bzgl. substanzbedingte<br />

Beeinträchtigungen<br />

Risikofaktor Unfallrelevanz<br />

Fahren im angetrunkenen Zustand *****<br />

Negative Auswirkungen aufgr<strong>und</strong><br />

**<br />

von illegalen Drogen<br />

Negative Auswirkungen aufgr<strong>und</strong><br />

*<br />

von Medikamenten-<br />

* sehr gering / ***** sehr gross<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

17 Diese Regelung gilt für: THC (Cannabis), freies Morphin<br />

(Heroin, Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin<br />

<strong>und</strong> Designerdrogen (MDEA = Methylendioxyethylamphetamin<br />

<strong>und</strong> MDMA = Methylendioxymethamphetamin).<br />

unter Umständen erst sichergestellt wird (Tabelle 37).<br />

2.3.2 Präventionsziele<br />

Das globale Präventionsziel im Bereich der Fahrfä-<br />

higkeit liegt darin, sicherzustellen, dass die Fahr-<br />

zeuglenkenden über ausreichende körperliche<br />

<strong>und</strong> psychische Fähigkeiten verfügen, um das<br />

sichere Lenken eines Fahrzeugs auch in einer<br />

nicht voraussehbaren, schwierigen Verkehrssituation<br />

gewährleisten zu können [105].<br />

Dieses Ziel ist durch folgende Teilaspekte präzisierbar:<br />

Keine Verkehrsteilnahme als Lenker mit einem<br />

BAK-Wert über 0,5 ‰<br />

Alkoholverbot für Neulenkende in der Lern- <strong>und</strong><br />

Probephase<br />

Keine Fahrten unter Einfluss von illegalen Drogen,<br />

namentlich THC (Cannabis), freies Morphin (Heroin,<br />

Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin<br />

<strong>und</strong> Designerdrogen (MDEA, MDMA)<br />

Keine Fahrten unter negativer Einwirkung von<br />

Medikamenten<br />

Im Folgenden werden zentrale Massnahmen gegen<br />

FiaZ <strong>und</strong> Fahren unter negativem Einfluss von<br />

Drogen <strong>und</strong> Medikamenten, die direkt beim Lenker<br />

ansetzen, diskutiert. Massnahmen bieten sich auch<br />

im Bereich der Fahrzeugtechnologie (Kap. VII) <strong>und</strong><br />

der Infrastruktur (Kap. VIII) an. Die hier in Kürze<br />

dargestellten Massnahmen wurden ausführlich im<br />

Sicherheitsdossier «Beeinträchtigte Fahrfähigkeit<br />

von Motorfahrzeuglenkenden» thematisiert [49].<br />

2.3.3 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />

Alkohol<br />

In der Verkehrssicherheitsarbeit hat die systematische<br />

Ausschöpfung generalpräventiver An-<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 127

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