Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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der Sek<strong>und</strong>ärprävention eher möglich, da hier der<br />
negative Aspekt der Lärmimmissionen oftmals<br />
weniger stark ins Gewicht fällt.<br />
Eine mögliche Intervention sind die sogenannten<br />
Rumble Strips. Es handelt sich dabei um rillenartige<br />
Vertiefungen, die entlang der seitlichen Fahrbahnabgrenzung<br />
oder in der Fahrbahnmitte angebracht<br />
werden können (Abbildung 124). Überfährt<br />
ein abgelenkter Lenker diese Rumble Strips, so wird<br />
das Fahrzeug spürbar erschüttert. Persaud, Retting<br />
<strong>und</strong> Lyon konnten nachweisen, dass durch das<br />
Anbringen von Rumble Strips in der Fahrbahnmitte<br />
die Unfälle mit Personenschaden insgesamt um<br />
15 %, Frontalkollisionen <strong>und</strong> Streifkollisionen mit<br />
Personenschaden gar um 25 % reduziert werden<br />
[323].<br />
Eine reduzierte Variante von Rumble Strips stellen<br />
dabei Leitlinien dar, die als sogenannte Stufenmarkierungen<br />
ausgeführt sind. Werden diese<br />
befahren, so wird ein summendes Geräusch erzeugt,<br />
das den Lenker zu erhöhter Aufmerksamkeit<br />
aktivieren soll. Es ist davon auszugehen, dass die<br />
Wirkung dieser Massnahme geringer ist als bei<br />
baulichen Rumble Strips.<br />
Abbildung 124<br />
Rumble Strips in Fahrbahnmitte<br />
3.7 Abweichende Geschwindigkeitslimiten<br />
Da davon auszugehen ist, dass eine unangemessene<br />
Geschwindigkeit bei allen vier für PW-Insassen relevante<br />
Unfalltypen ausserorts mit im Spiel ist, kann<br />
die Signalisation von sogenannten abweichenden<br />
Höchstgeschwindigkeiten unter ganz bestimmten<br />
Bedingungen in Betracht gezogen werden (Art. 108<br />
SSV). Diese Massnahme ermöglicht, örtlich begrenzt<br />
(Stellen oder Strecken) die allgemein geltende<br />
Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Dadurch kann<br />
gezielt in das Geschwindigkeitsverhalten eingegriffen<br />
werden.<br />
Fachleute erachten es als zentral, diese Intervention<br />
streng nach Gesetz anzuwenden. Demnach soll<br />
eine lokal abweichende Höchstgeschwindigkeit das<br />
letzte Mittel sein, wenn alle anderen Gestaltungs<strong>und</strong><br />
Projektierungsmassnahmen kein Resultat zeigen.<br />
Diese Interpretation entspricht genau dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der selbsterklärenden Strasse.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 221