Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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europäischen Ländern diskutiert <strong>und</strong> ist bereits in<br />
[95] eingehend erörtert worden. Demgemäss ist<br />
diese Massnahme insbesondere auf Autostrassen<br />
(in diesem Bericht nicht separat behandelt) angezeigt,<br />
weil in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit,<br />
auf einer Autostrasse schwer verletzt oder getötet<br />
zu werden 30 % höher ist als auf einer Hauptstrasse<br />
[95]. Das Überholen wird zwar auf Strassen mit<br />
Mittelleitplanken verunmöglicht. Auf Autostrassen<br />
sind aber seit dem 1. März 2006 (Revision des<br />
Strassenverkehrsrechts) nur noch Fahrzeuge erlaubt,<br />
die mindestens 80 km/h fahren können.<br />
Daher ist der Überholdruck geringer als früher. Den<br />
unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten sowie<br />
den Anforderungen an das Rettungswesen, an den<br />
Unterhalt sowie an anderweitige langsame Fahrzeuge<br />
muss trotzdem Rechnung getragen werden.<br />
Deshalb schlagen [95] vor, auf längeren Abschnitten<br />
mit einstreifiger Verkehrsführung, Überholmöglichkeiten<br />
(kurze zweistreifige Abschnitte) anzubieten.<br />
Zudem wird auf Strassen mit Mittel- <strong>und</strong> Seitenleitplanken<br />
eine Breite vorgeschlagen, die es Ambulanzfahrzeugen<br />
ermöglicht, auch Lastwagen zu<br />
überholen.<br />
Abbildung 123<br />
Mittelleitplanke auf einer Ausserortsstrasse<br />
Wegen der geringeren Wahrscheinlichkeit, auf<br />
Hauptstrassen ausserorts in Folge einer Frontalkollision<br />
einen schweren Personenschaden zu erleiden,<br />
fordert [95], an Hauptstrassen selektiv Mittelleitplanken<br />
vorzusehen (Abschnitte mit hoher Verkehrsbelastung<br />
<strong>und</strong> kritischen Kurven). Auf diesen<br />
Strassen gelten hinsichtlich Überholmöglichkeiten<br />
dieselben Anforderungen wie auf Autostrassen.<br />
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auf Ausserortsstrassen<br />
mit Mittelleitplanke der leichte Zweiradverkehr<br />
separat zu führen ist.<br />
Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang die<br />
Tatsache, dass die VSS diese Massnahme aufgegriffen<br />
hat <strong>und</strong> eine entsprechende Forschungsarbeit<br />
im Mehrjahresprogramm 2008–2012 führt.<br />
Schliesslich sei an dieser Stelle auf die unfallreduzierende<br />
Wirkung von Rumble Strips in der Fahrbahnmitte<br />
hingewiesen (Kap. VIII.3.6)<br />
3.6 Infrastrukturelle Massnahmen gegen<br />
Ablenkung <strong>und</strong> Unaufmerksamkeit<br />
Die Thematik der Ablenkung <strong>und</strong> Unaufmerksamkeit<br />
wurde bereits in Kap. VIII.2.9 aufgegriffen <strong>und</strong><br />
ist in [49] eingehend abgehandelt. Unaufmerksamkeit<br />
<strong>und</strong> Ablenkung werden als mögliche Mängel<br />
bei Unfällen mit schwer verletzten oder getöteten<br />
PW-Insassen auch ausserorts sehr häufig genannt.<br />
Nebst den in Kap. VIII.2.9 erwähnten Aspekten<br />
(Minimierung der Werbung, Ausführung von Linienführung,<br />
Signalisation <strong>und</strong> Markierung gemäss<br />
den aus dem Fachgebiet des Human Factors bekannten<br />
Erkenntnissen hinsichtlich Erkennbarkeit,<br />
Verständlichkeit <strong>und</strong> Lesbarkeit) sind auf Strassen<br />
ausserorts insbesondere Interventionen im Bereich<br />
220 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07