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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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europäischen Ländern diskutiert <strong>und</strong> ist bereits in<br />

[95] eingehend erörtert worden. Demgemäss ist<br />

diese Massnahme insbesondere auf Autostrassen<br />

(in diesem Bericht nicht separat behandelt) angezeigt,<br />

weil in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit,<br />

auf einer Autostrasse schwer verletzt oder getötet<br />

zu werden 30 % höher ist als auf einer Hauptstrasse<br />

[95]. Das Überholen wird zwar auf Strassen mit<br />

Mittelleitplanken verunmöglicht. Auf Autostrassen<br />

sind aber seit dem 1. März 2006 (Revision des<br />

Strassenverkehrsrechts) nur noch Fahrzeuge erlaubt,<br />

die mindestens 80 km/h fahren können.<br />

Daher ist der Überholdruck geringer als früher. Den<br />

unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten sowie<br />

den Anforderungen an das Rettungswesen, an den<br />

Unterhalt sowie an anderweitige langsame Fahrzeuge<br />

muss trotzdem Rechnung getragen werden.<br />

Deshalb schlagen [95] vor, auf längeren Abschnitten<br />

mit einstreifiger Verkehrsführung, Überholmöglichkeiten<br />

(kurze zweistreifige Abschnitte) anzubieten.<br />

Zudem wird auf Strassen mit Mittel- <strong>und</strong> Seitenleitplanken<br />

eine Breite vorgeschlagen, die es Ambulanzfahrzeugen<br />

ermöglicht, auch Lastwagen zu<br />

überholen.<br />

Abbildung 123<br />

Mittelleitplanke auf einer Ausserortsstrasse<br />

Wegen der geringeren Wahrscheinlichkeit, auf<br />

Hauptstrassen ausserorts in Folge einer Frontalkollision<br />

einen schweren Personenschaden zu erleiden,<br />

fordert [95], an Hauptstrassen selektiv Mittelleitplanken<br />

vorzusehen (Abschnitte mit hoher Verkehrsbelastung<br />

<strong>und</strong> kritischen Kurven). Auf diesen<br />

Strassen gelten hinsichtlich Überholmöglichkeiten<br />

dieselben Anforderungen wie auf Autostrassen.<br />

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auf Ausserortsstrassen<br />

mit Mittelleitplanke der leichte Zweiradverkehr<br />

separat zu führen ist.<br />

Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang die<br />

Tatsache, dass die VSS diese Massnahme aufgegriffen<br />

hat <strong>und</strong> eine entsprechende Forschungsarbeit<br />

im Mehrjahresprogramm 2008–2012 führt.<br />

Schliesslich sei an dieser Stelle auf die unfallreduzierende<br />

Wirkung von Rumble Strips in der Fahrbahnmitte<br />

hingewiesen (Kap. VIII.3.6)<br />

3.6 Infrastrukturelle Massnahmen gegen<br />

Ablenkung <strong>und</strong> Unaufmerksamkeit<br />

Die Thematik der Ablenkung <strong>und</strong> Unaufmerksamkeit<br />

wurde bereits in Kap. VIII.2.9 aufgegriffen <strong>und</strong><br />

ist in [49] eingehend abgehandelt. Unaufmerksamkeit<br />

<strong>und</strong> Ablenkung werden als mögliche Mängel<br />

bei Unfällen mit schwer verletzten oder getöteten<br />

PW-Insassen auch ausserorts sehr häufig genannt.<br />

Nebst den in Kap. VIII.2.9 erwähnten Aspekten<br />

(Minimierung der Werbung, Ausführung von Linienführung,<br />

Signalisation <strong>und</strong> Markierung gemäss<br />

den aus dem Fachgebiet des Human Factors bekannten<br />

Erkenntnissen hinsichtlich Erkennbarkeit,<br />

Verständlichkeit <strong>und</strong> Lesbarkeit) sind auf Strassen<br />

ausserorts insbesondere Interventionen im Bereich<br />

220 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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