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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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keitswahl sollte bereits in der 1. <strong>und</strong> 2. Ausbil-<br />

dungsphase stattfinden (Kap. 2.2.3.). Das Gefühl,<br />

dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit<br />

bzw. eine gemäss den Verhältnissen unangepasste<br />

Geschwindigkeit – auch in geringem Mass –<br />

bereits schwerwiegende Konsequenzen haben<br />

kann, muss verstärkt werden. Nach der Fahrausbildung<br />

wird die breite Masse von <strong>Lenkende</strong>n nicht<br />

mehr erreicht. Gut konzipierte Kommunikationskampagnen<br />

können das Thema Geschwindigkeit<br />

bei dieser Zielgruppe ins Bewusstsein rücken.<br />

Zentral für das Geschwindigkeitsverhalten der Motorfahrzeuglenkenden<br />

im Sinn der Generalprävention<br />

ist auch die subjektive Kontrollerwartung<br />

bezüglich der polizeilichen Überwachung. Hier ist<br />

in den vergangenen Jahren Erhebliches geleistet<br />

worden. Mittlerweile wird in der Schweiz bei über<br />

500 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die Geschwindigkeit<br />

gemessen; die allermeisten Kontrollen werden mit<br />

stationären, unbemannten Mess-Systemen<br />

(Starenkästen) durchgeführt. Letztere haben allerdings<br />

das Problem, dass ihr Standort bald bekannt<br />

ist <strong>und</strong> sie dann eine wesentlich geringere präventive<br />

Wirkung haben als die stationären, bemannten<br />

Kontrollen an regelmässig wechselnden Standorten.<br />

Sie sind aber auf jeden Fall bei Unfallhäufungsstellen<br />

sinnvoll. Von den in der Schweiz auf<br />

Geschwindigkeit kontrollierten Fahrzeugen sind<br />

nur 3 % ausserorts unterwegs, obwohl mehr als<br />

die Hälfte der Verkehrstoten auf das Konto dieser<br />

Strassenkategorie geht. Hier besteht Handlungsbedarf.<br />

Aus generalpräventiver Sicht ist es wichtig, dass es<br />

nebst den stationären, unbemannten Mess-Systemen<br />

ausreichend stationäre, bemannte Geschwindigkeitskontrollen<br />

gibt, die klar als solche<br />

erkennbar sind. Im besten Fall werden die Erhe-<br />

bungsorte <strong>und</strong> Kontrollzeiten zufällig ausgewählt,<br />

sodass die Motorfahrzeuglenkenden das Gefühl<br />

haben, die Verkehrspolizei könne jederzeit <strong>und</strong><br />

überall kontrollieren. Die Problematik dieses nachgewiesenermassen<br />

sehr wirkungsvollen Vorgehens<br />

ist, dass man auch manchmal an Orten <strong>und</strong> zu Zeiten<br />

kontrolliert, wo nur wenig gefahren wird <strong>und</strong><br />

die Geschwindigkeiten kaum überhöht sind. Dies<br />

gegenüber der Öffentlichkeit <strong>und</strong> den Behörden zu<br />

kommunizieren, ist wichtig («Hier passiert doch nie<br />

etwas ...»).<br />

Strafen <strong>und</strong> Administrativmassnahmen sollten<br />

möglichst zeitnah am Delikt angeordnet werden.<br />

Sinnvoll könnte die Einführung von «incentive<br />

letters» sein, d. h. persönliche Briefe, die darauf<br />

hinweisen, dass die kaskadenartige Verschärfung<br />

der Strafen durch zukünftiges Wohlverhalten vermieden<br />

werden kann.<br />

Neue wissenschaftliche Arbeiten beschreiben unter<br />

dem Stichwort Power-Model einen weit folgenreicheren<br />

Zusammenhang zwischen Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

<strong>und</strong> Unfallgeschehen<br />

als bisher angenommen [74,111]. So erhöhen z. B.<br />

5 km/h zu viel im Innerortsbereich das Gefährdungspotenzial<br />

um ein Vielfaches gegenüber<br />

5 km/h zu viel auf Autobahnen. Solche Überlegungen<br />

sind im Schweizerischen Sanktionssystem für<br />

Geschwindigkeitsdelikte enthalten (auf Autobahnen<br />

darf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit<br />

mehr überschritten werden als innerorts, bis ein<br />

Vergehen z. B. als schwerwiegend eingestuft wird).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der neuen Erkenntnisse – <strong>und</strong> wenn<br />

gleiche Risikogefährdung mit gleicher Sanktion<br />

einhergehen soll – wäre ein Überdenken der<br />

bisherigen Grenzziehung jedoch angebracht. So<br />

wird heute auf Autobahnen ein Überschreiten der<br />

Geschwindigkeit von mindestens 35 km/h (inner-<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 135

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