Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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keitswahl sollte bereits in der 1. <strong>und</strong> 2. Ausbil-<br />
dungsphase stattfinden (Kap. 2.2.3.). Das Gefühl,<br />
dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit<br />
bzw. eine gemäss den Verhältnissen unangepasste<br />
Geschwindigkeit – auch in geringem Mass –<br />
bereits schwerwiegende Konsequenzen haben<br />
kann, muss verstärkt werden. Nach der Fahrausbildung<br />
wird die breite Masse von <strong>Lenkende</strong>n nicht<br />
mehr erreicht. Gut konzipierte Kommunikationskampagnen<br />
können das Thema Geschwindigkeit<br />
bei dieser Zielgruppe ins Bewusstsein rücken.<br />
Zentral für das Geschwindigkeitsverhalten der Motorfahrzeuglenkenden<br />
im Sinn der Generalprävention<br />
ist auch die subjektive Kontrollerwartung<br />
bezüglich der polizeilichen Überwachung. Hier ist<br />
in den vergangenen Jahren Erhebliches geleistet<br />
worden. Mittlerweile wird in der Schweiz bei über<br />
500 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die Geschwindigkeit<br />
gemessen; die allermeisten Kontrollen werden mit<br />
stationären, unbemannten Mess-Systemen<br />
(Starenkästen) durchgeführt. Letztere haben allerdings<br />
das Problem, dass ihr Standort bald bekannt<br />
ist <strong>und</strong> sie dann eine wesentlich geringere präventive<br />
Wirkung haben als die stationären, bemannten<br />
Kontrollen an regelmässig wechselnden Standorten.<br />
Sie sind aber auf jeden Fall bei Unfallhäufungsstellen<br />
sinnvoll. Von den in der Schweiz auf<br />
Geschwindigkeit kontrollierten Fahrzeugen sind<br />
nur 3 % ausserorts unterwegs, obwohl mehr als<br />
die Hälfte der Verkehrstoten auf das Konto dieser<br />
Strassenkategorie geht. Hier besteht Handlungsbedarf.<br />
Aus generalpräventiver Sicht ist es wichtig, dass es<br />
nebst den stationären, unbemannten Mess-Systemen<br />
ausreichend stationäre, bemannte Geschwindigkeitskontrollen<br />
gibt, die klar als solche<br />
erkennbar sind. Im besten Fall werden die Erhe-<br />
bungsorte <strong>und</strong> Kontrollzeiten zufällig ausgewählt,<br />
sodass die Motorfahrzeuglenkenden das Gefühl<br />
haben, die Verkehrspolizei könne jederzeit <strong>und</strong><br />
überall kontrollieren. Die Problematik dieses nachgewiesenermassen<br />
sehr wirkungsvollen Vorgehens<br />
ist, dass man auch manchmal an Orten <strong>und</strong> zu Zeiten<br />
kontrolliert, wo nur wenig gefahren wird <strong>und</strong><br />
die Geschwindigkeiten kaum überhöht sind. Dies<br />
gegenüber der Öffentlichkeit <strong>und</strong> den Behörden zu<br />
kommunizieren, ist wichtig («Hier passiert doch nie<br />
etwas ...»).<br />
Strafen <strong>und</strong> Administrativmassnahmen sollten<br />
möglichst zeitnah am Delikt angeordnet werden.<br />
Sinnvoll könnte die Einführung von «incentive<br />
letters» sein, d. h. persönliche Briefe, die darauf<br />
hinweisen, dass die kaskadenartige Verschärfung<br />
der Strafen durch zukünftiges Wohlverhalten vermieden<br />
werden kann.<br />
Neue wissenschaftliche Arbeiten beschreiben unter<br />
dem Stichwort Power-Model einen weit folgenreicheren<br />
Zusammenhang zwischen Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
<strong>und</strong> Unfallgeschehen<br />
als bisher angenommen [74,111]. So erhöhen z. B.<br />
5 km/h zu viel im Innerortsbereich das Gefährdungspotenzial<br />
um ein Vielfaches gegenüber<br />
5 km/h zu viel auf Autobahnen. Solche Überlegungen<br />
sind im Schweizerischen Sanktionssystem für<br />
Geschwindigkeitsdelikte enthalten (auf Autobahnen<br />
darf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit<br />
mehr überschritten werden als innerorts, bis ein<br />
Vergehen z. B. als schwerwiegend eingestuft wird).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der neuen Erkenntnisse – <strong>und</strong> wenn<br />
gleiche Risikogefährdung mit gleicher Sanktion<br />
einhergehen soll – wäre ein Überdenken der<br />
bisherigen Grenzziehung jedoch angebracht. So<br />
wird heute auf Autobahnen ein Überschreiten der<br />
Geschwindigkeit von mindestens 35 km/h (inner-<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 135