Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Anders kann gemäss Experten die von der EU <strong>und</strong><br />
der Schweiz angestrebte Zielsetzung, die schweren<br />
Personenschäden drastisch zu senken, kaum erreicht<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> dieser Erkenntnis wurden<br />
in der EU verschiedene Initiativen lanciert, u. a. die<br />
Initiative Cars2136 . Diese hat einen wettbewerbsfähigen<br />
Rechtsrahmen für Motorfahrzeuge im<br />
21. Jahrh<strong>und</strong>ert zum Ziel sowie die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Initiative Intelligente Fahrzeuge mit ergänzenden<br />
Sensibilisierungsmassnahmen <strong>und</strong> Forschung<br />
zur Beschleunigung der Verbreitung intelligenter<br />
Fahrzeugsysteme. Als Schlüsselinitiative<br />
kann das von der Generaldirektion «Informationsgesellschaft<br />
<strong>und</strong> Medien» (DG INFSO) lancierte<br />
eSafety-Forum betrachtet werden. Dieses Forum<br />
zielt auf die Beseitigung von Hindernissen zur<br />
Markteinführung intelligenter Fahrzeugsysteme<br />
durch Konsensbildung zwischen den Interessenvertretern<br />
<strong>und</strong> gibt Empfehlungen an Mitgliedstaaten<br />
<strong>und</strong> die EU heraus. Es wurde 2003 gegründet <strong>und</strong><br />
hat gegenwärtig bereits über 200 Mitglieder, die<br />
alle möglichen an der Strassenverkehrssicherheit<br />
interessierten Kreise repräsentieren [277].<br />
Da die Schweiz ein Interesse daran haben muss,<br />
sichere Fahrzeuge zu fördern, sind spezifische<br />
Masnahmen zu ergreifen, die die Marktdurchdringung<br />
intelligenter Fahrzeugsysteme aktiv beschleunigen.<br />
Es bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
5.2 Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />
Fahrzeuge müssen gesetzliche Anforderungen<br />
erfüllen, um zum Strassenverkehr zugelassen zu<br />
werden. Somit besteht die Möglichkeit bestimmte<br />
Ausstattungen als obligatorische Standardaus-<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
36 Competitive Automotive Regulatory System for the 21 st<br />
century (DG ENTR)<br />
rüstung für Neufahrzeuge zu erklären. Der Implementierung<br />
von Fahrzeugtechnologien durch<br />
gesetzliche Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />
sind jedoch Grenzen gesetzt, da oft Normierungen<br />
auf internationaler Ebene erforderlich sind. Ein<br />
Alleingang der Schweiz als Land ohne eigene Automobilindustrie<br />
<strong>und</strong> mit verhältnismässig kleinem<br />
Absatzanteil ist kaum möglich, zumal das Übereinkommen37<br />
<strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esgesetz über die technischen<br />
Handelshemmnisse38 zu beachten sind. Die<br />
Schweiz übernimmt indessen sicherheitsfördernde<br />
Vorgaben der EU, wie beispielsweise die in den<br />
nächsten Jahren anstehenden Ausrüstungsvorschriften<br />
für Tagfahrleuchten, Bremsassistenzsysteme,<br />
elektronische Stabilitätskontrollen <strong>und</strong> Reifendruckkontrollsysteme.<br />
Ferner kann – wie im Rahmen von Via sicura vorgesehen<br />
– das internationale Engagement für die<br />
Fahrzeugsicherheit ausgebaut werden, indem die<br />
Schweiz Einsitz in den Arbeitsgruppen der UN/ECE<br />
<strong>und</strong> anderen internationalen Gremien betreffend<br />
der Fahrzeugsicherheit nimmt <strong>und</strong> sich aktiv für die<br />
Erhöhung der allgemeinen Sicherheitsstandards in<br />
der Fahrzeugtechnik einsetzt [283]. Da die Schweiz<br />
ein Interesse daran haben muss die Entwicklung<br />
von sicheren Fahrzeugen zu fördern, ist eine aktive<br />
Mitwirkung in den entsprechenden europäischen<br />
<strong>und</strong> internationalen Gremien wünschenswert. Insbesondere<br />
kooperative Systeme können nur greifen,<br />
wenn die Umsetzung europaweit geschieht<br />
<strong>und</strong> keine Systemgrenzen bestehen [284].<br />
Gesetzliche Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />
haben zwar den Vorteil, dass sie nach ihrer Einführung<br />
das Sicherheitsniveau nahezu aller neuen Fahr-<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
37 Übereinkommen über technische Handelshemmnisse vom<br />
1. Januar 1980, SR 0.632.231.41<br />
38 B<strong>und</strong>esgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom<br />
6. Oktober 1995, SR 946.51<br />
188 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07