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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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Anders kann gemäss Experten die von der EU <strong>und</strong><br />

der Schweiz angestrebte Zielsetzung, die schweren<br />

Personenschäden drastisch zu senken, kaum erreicht<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> dieser Erkenntnis wurden<br />

in der EU verschiedene Initiativen lanciert, u. a. die<br />

Initiative Cars2136 . Diese hat einen wettbewerbsfähigen<br />

Rechtsrahmen für Motorfahrzeuge im<br />

21. Jahrh<strong>und</strong>ert zum Ziel sowie die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Initiative Intelligente Fahrzeuge mit ergänzenden<br />

Sensibilisierungsmassnahmen <strong>und</strong> Forschung<br />

zur Beschleunigung der Verbreitung intelligenter<br />

Fahrzeugsysteme. Als Schlüsselinitiative<br />

kann das von der Generaldirektion «Informationsgesellschaft<br />

<strong>und</strong> Medien» (DG INFSO) lancierte<br />

eSafety-Forum betrachtet werden. Dieses Forum<br />

zielt auf die Beseitigung von Hindernissen zur<br />

Markteinführung intelligenter Fahrzeugsysteme<br />

durch Konsensbildung zwischen den Interessenvertretern<br />

<strong>und</strong> gibt Empfehlungen an Mitgliedstaaten<br />

<strong>und</strong> die EU heraus. Es wurde 2003 gegründet <strong>und</strong><br />

hat gegenwärtig bereits über 200 Mitglieder, die<br />

alle möglichen an der Strassenverkehrssicherheit<br />

interessierten Kreise repräsentieren [277].<br />

Da die Schweiz ein Interesse daran haben muss,<br />

sichere Fahrzeuge zu fördern, sind spezifische<br />

Masnahmen zu ergreifen, die die Marktdurchdringung<br />

intelligenter Fahrzeugsysteme aktiv beschleunigen.<br />

Es bestehen folgende Möglichkeiten:<br />

5.2 Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />

Fahrzeuge müssen gesetzliche Anforderungen<br />

erfüllen, um zum Strassenverkehr zugelassen zu<br />

werden. Somit besteht die Möglichkeit bestimmte<br />

Ausstattungen als obligatorische Standardaus-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

36 Competitive Automotive Regulatory System for the 21 st<br />

century (DG ENTR)<br />

rüstung für Neufahrzeuge zu erklären. Der Implementierung<br />

von Fahrzeugtechnologien durch<br />

gesetzliche Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />

sind jedoch Grenzen gesetzt, da oft Normierungen<br />

auf internationaler Ebene erforderlich sind. Ein<br />

Alleingang der Schweiz als Land ohne eigene Automobilindustrie<br />

<strong>und</strong> mit verhältnismässig kleinem<br />

Absatzanteil ist kaum möglich, zumal das Übereinkommen37<br />

<strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esgesetz über die technischen<br />

Handelshemmnisse38 zu beachten sind. Die<br />

Schweiz übernimmt indessen sicherheitsfördernde<br />

Vorgaben der EU, wie beispielsweise die in den<br />

nächsten Jahren anstehenden Ausrüstungsvorschriften<br />

für Tagfahrleuchten, Bremsassistenzsysteme,<br />

elektronische Stabilitätskontrollen <strong>und</strong> Reifendruckkontrollsysteme.<br />

Ferner kann – wie im Rahmen von Via sicura vorgesehen<br />

– das internationale Engagement für die<br />

Fahrzeugsicherheit ausgebaut werden, indem die<br />

Schweiz Einsitz in den Arbeitsgruppen der UN/ECE<br />

<strong>und</strong> anderen internationalen Gremien betreffend<br />

der Fahrzeugsicherheit nimmt <strong>und</strong> sich aktiv für die<br />

Erhöhung der allgemeinen Sicherheitsstandards in<br />

der Fahrzeugtechnik einsetzt [283]. Da die Schweiz<br />

ein Interesse daran haben muss die Entwicklung<br />

von sicheren Fahrzeugen zu fördern, ist eine aktive<br />

Mitwirkung in den entsprechenden europäischen<br />

<strong>und</strong> internationalen Gremien wünschenswert. Insbesondere<br />

kooperative Systeme können nur greifen,<br />

wenn die Umsetzung europaweit geschieht<br />

<strong>und</strong> keine Systemgrenzen bestehen [284].<br />

Gesetzliche Forderungen an die Fahrzeughersteller<br />

haben zwar den Vorteil, dass sie nach ihrer Einführung<br />

das Sicherheitsniveau nahezu aller neuen Fahr-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

37 Übereinkommen über technische Handelshemmnisse vom<br />

1. Januar 1980, SR 0.632.231.41<br />

38 B<strong>und</strong>esgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom<br />

6. Oktober 1995, SR 946.51<br />

188 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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