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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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3.3 Linienführung<br />

Oberstes Ziel einer adäquaten Linienführung ist es,<br />

den Lenker so zu beeinflussen, dass er intuitiv eine<br />

der Situation angemessene Geschwindigkeit wählt.<br />

Eine fachtechnisch korrekt ausgeführte Linienführung<br />

muss es demnach dem Lenker ermöglichen,<br />

den Strassenverlauf eindeutig einzuschätzen. Dies<br />

soll ihm sowohl eine korrekte Spurhaltung als auch<br />

ein rechtzeitiges Einschätzen der potenziellen Gefahren<br />

(Kollisionsobjekte, Knoten usw.) ermöglichen.<br />

Solcherart trassierte Strassen entsprechen<br />

den in [318] für Knoten formulierten Forderungen.<br />

Danach muss eine Verkehrsanlage u. a. sichtbar,<br />

übersichtlich, begreifbar <strong>und</strong> – von den Abmessungen<br />

her – befahrbar sein. Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass diese Prinzipien auch auf<br />

die freie Strecke übertragen werden können, zumal<br />

sie gr<strong>und</strong>sätzlich das Prinzip der selbsterklärenden<br />

Strasse umschreiben. Eine einwandfreie Erfüllung<br />

dieser Prinzipien trägt zur Reduktion aller relevanten<br />

Unfalltypen auf freier Strecke bei (Kollisionen<br />

mit festen Objekten, Kollisionen mit entgegenkommenden<br />

Fahrzeugen <strong>und</strong> Auffahrunfälle).<br />

Die konkrete Anwendung dieser Prinzipien auf die<br />

horizontale Linienführung folgt dem Gr<strong>und</strong>satz,<br />

dass ein Streckenzug eine sogenannt homogene<br />

Linienführung aufweisen soll. Dies erfolgt mittels<br />

einem in [318] bzw. [319] empfohlenen Verfahren.<br />

Insbesondere sind darin geometrische Bedingungen<br />

hinsichtlich Elementenfolge (Kurven, Geraden) formuliert.<br />

So sind maximale Differenzen der Projektierungsgeschwindigkeiten<br />

benachbarter Elemente,<br />

namentlich Kurven, festgelegt. Zudem werden geometrische<br />

Bedingungen für die Übergänge zwischen<br />

Kurven <strong>und</strong> Geraden formuliert. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass eine Projektierung gemäss diesen<br />

Vorgaben zu einer homogenen Linienführung führt.<br />

Oft lassen es die Randbedingungen (z. B. Topografie,<br />

Eigentumsverhältnisse) nicht zu, die geschilderten<br />

Projektierungsvorgaben einzuhalten. Führt dies<br />

zu Sicherheitsproblemen, so kann versucht werden,<br />

Kurven mit optischen Führungshilfen zu entschärfen.<br />

Als optische Führungshilfen zur Verdeutlichung des<br />

Kurvenverlaufs werden in der Praxis eine ganze<br />

Reihe von Massnahmen eingesetzt, insbesondere:<br />

Randlinien (Abbildung 120)<br />

Dichte Abfolge von Leitpfosten oder flexiblen<br />

Kunststoffpollern zur Verdeutlichung des Kurvenverlaufs<br />

Leitpfeile<br />

abgestufte Leitpfeile (Abbildung 121)<br />

Gefahrensignale (Rechtskurve, Linkskurve, Doppelkurve<br />

rechts beginnend, Doppelkurve links<br />

beginnend (Abbildung 122)<br />

Verknüpfungen dieser Massnahmen: Zwahlen<br />

erarbeitete dazu ein Verfahren, um je nach geometrischen<br />

Bedingungen, die ideale Kombination<br />

festzulegen [320]<br />

Diese Palette an Massnahmen zur Entschärfung<br />

von sicherheitstechnisch problematischen Kurven<br />

sowie der Nachweis der unfallreduzierenden Wirkung<br />

einiger dieser Massnahmen könnten vordergründig<br />

zum Schluss führen, den Aufwand für eine<br />

homogene Projektierung zu minimieren <strong>und</strong> bei<br />

Bedarf mit Massnahmen zur Verdeutlichung des<br />

Kurvenverlaufs zu intervenieren. Dem ist entgegenzuhalten,<br />

dass der Gr<strong>und</strong>satz der selbsterklärenden<br />

Strasse sowie der homogenen Linienführung besagen,<br />

dass mittels adäquater Projektierung ein angemessenes<br />

Verhalten anzustreben ist. Es wäre also<br />

ethisch fahrlässig, bei umständlichen Randbedingungen<br />

von einer homogenen Linienführung abzusehen,<br />

das Unfallgeschehen zu analysieren <strong>und</strong> bei<br />

negativer Entwicklung die Probleme mittels<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 217

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