Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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3.3 Linienführung<br />
Oberstes Ziel einer adäquaten Linienführung ist es,<br />
den Lenker so zu beeinflussen, dass er intuitiv eine<br />
der Situation angemessene Geschwindigkeit wählt.<br />
Eine fachtechnisch korrekt ausgeführte Linienführung<br />
muss es demnach dem Lenker ermöglichen,<br />
den Strassenverlauf eindeutig einzuschätzen. Dies<br />
soll ihm sowohl eine korrekte Spurhaltung als auch<br />
ein rechtzeitiges Einschätzen der potenziellen Gefahren<br />
(Kollisionsobjekte, Knoten usw.) ermöglichen.<br />
Solcherart trassierte Strassen entsprechen<br />
den in [318] für Knoten formulierten Forderungen.<br />
Danach muss eine Verkehrsanlage u. a. sichtbar,<br />
übersichtlich, begreifbar <strong>und</strong> – von den Abmessungen<br />
her – befahrbar sein. Es kann davon ausgegangen<br />
werden, dass diese Prinzipien auch auf<br />
die freie Strecke übertragen werden können, zumal<br />
sie gr<strong>und</strong>sätzlich das Prinzip der selbsterklärenden<br />
Strasse umschreiben. Eine einwandfreie Erfüllung<br />
dieser Prinzipien trägt zur Reduktion aller relevanten<br />
Unfalltypen auf freier Strecke bei (Kollisionen<br />
mit festen Objekten, Kollisionen mit entgegenkommenden<br />
Fahrzeugen <strong>und</strong> Auffahrunfälle).<br />
Die konkrete Anwendung dieser Prinzipien auf die<br />
horizontale Linienführung folgt dem Gr<strong>und</strong>satz,<br />
dass ein Streckenzug eine sogenannt homogene<br />
Linienführung aufweisen soll. Dies erfolgt mittels<br />
einem in [318] bzw. [319] empfohlenen Verfahren.<br />
Insbesondere sind darin geometrische Bedingungen<br />
hinsichtlich Elementenfolge (Kurven, Geraden) formuliert.<br />
So sind maximale Differenzen der Projektierungsgeschwindigkeiten<br />
benachbarter Elemente,<br />
namentlich Kurven, festgelegt. Zudem werden geometrische<br />
Bedingungen für die Übergänge zwischen<br />
Kurven <strong>und</strong> Geraden formuliert. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass eine Projektierung gemäss diesen<br />
Vorgaben zu einer homogenen Linienführung führt.<br />
Oft lassen es die Randbedingungen (z. B. Topografie,<br />
Eigentumsverhältnisse) nicht zu, die geschilderten<br />
Projektierungsvorgaben einzuhalten. Führt dies<br />
zu Sicherheitsproblemen, so kann versucht werden,<br />
Kurven mit optischen Führungshilfen zu entschärfen.<br />
Als optische Führungshilfen zur Verdeutlichung des<br />
Kurvenverlaufs werden in der Praxis eine ganze<br />
Reihe von Massnahmen eingesetzt, insbesondere:<br />
Randlinien (Abbildung 120)<br />
Dichte Abfolge von Leitpfosten oder flexiblen<br />
Kunststoffpollern zur Verdeutlichung des Kurvenverlaufs<br />
Leitpfeile<br />
abgestufte Leitpfeile (Abbildung 121)<br />
Gefahrensignale (Rechtskurve, Linkskurve, Doppelkurve<br />
rechts beginnend, Doppelkurve links<br />
beginnend (Abbildung 122)<br />
Verknüpfungen dieser Massnahmen: Zwahlen<br />
erarbeitete dazu ein Verfahren, um je nach geometrischen<br />
Bedingungen, die ideale Kombination<br />
festzulegen [320]<br />
Diese Palette an Massnahmen zur Entschärfung<br />
von sicherheitstechnisch problematischen Kurven<br />
sowie der Nachweis der unfallreduzierenden Wirkung<br />
einiger dieser Massnahmen könnten vordergründig<br />
zum Schluss führen, den Aufwand für eine<br />
homogene Projektierung zu minimieren <strong>und</strong> bei<br />
Bedarf mit Massnahmen zur Verdeutlichung des<br />
Kurvenverlaufs zu intervenieren. Dem ist entgegenzuhalten,<br />
dass der Gr<strong>und</strong>satz der selbsterklärenden<br />
Strasse sowie der homogenen Linienführung besagen,<br />
dass mittels adäquater Projektierung ein angemessenes<br />
Verhalten anzustreben ist. Es wäre also<br />
ethisch fahrlässig, bei umständlichen Randbedingungen<br />
von einer homogenen Linienführung abzusehen,<br />
das Unfallgeschehen zu analysieren <strong>und</strong> bei<br />
negativer Entwicklung die Probleme mittels<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 217