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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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2.4.3 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />

Müdigkeit<br />

Systeme zur Führerzustandsüberwachung<br />

befinden sich erst in der Entwicklung <strong>und</strong> deren<br />

Implementierung (in grossem Ausmass) wird noch<br />

Jahrzehnte dauern. Wichtig ist daher, dass PW-<br />

<strong>Lenkende</strong> über Müdigkeitssymptome informiert<br />

werden <strong>und</strong> diese ernst nehmen. Wichtig ist, dass<br />

gleichzeitig über tatsächlich <strong>und</strong> lediglich vermeintlich<br />

hilfreiche Gegenmassnahmen informiert wird.<br />

Lediglich das Powernapping (kurzes Nickerchen,<br />

allenfalls mit vorgängigem Kaffeekonsum) zeigte<br />

sich in Untersuchungen als wirksam. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sollten Informationen nicht primär die kurzfristige<br />

Wiederherstellung der Wachheit beim Fahren<br />

in den Vordergr<strong>und</strong> stellen (Symptombekämpfung),<br />

sondern generelle Strategien, die zur<br />

Reduzierung von Müdigkeit am Steuer führen<br />

(z. B. mehr schlafen, Verzicht auf Nachmittags- <strong>und</strong><br />

Nachtfahrten, insbesondere bei Senioren). <strong>Lenkende</strong><br />

sollten während ihrer Fahrausbildung adäquat<br />

informiert werden. Ein beachtlicher Anteil der<br />

Müdigkeit am Steuer ist auf körperliche (Schlaf-)<br />

Störungen zurückzuführen. Ärzte müssen Patienten<br />

mit exzessiver Müdigkeit umfassend informieren<br />

<strong>und</strong> für eine adäquate Behandlung sorgen. Gut<br />

konzipierte Kommunikationskampagnen können<br />

zu einer Sensibilisierung breiter Teile der Öffentlichkeit<br />

beitragen.<br />

Was bei der Präventionsarbeit von Müdigkeitsunfällen<br />

weitgehend fehlt, sind repressive Mittel.<br />

2.4.4 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />

Ablenkung<br />

Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit der<br />

Fahrzeugführer sind im heute geltenden Strassen-<br />

verkehrsrecht im Grossen <strong>und</strong> Ganzen ausreichend<br />

umschrieben. Eine Konkretisierung dieser<br />

Anforderungen im Sinn eines expliziten gesetzlichen<br />

Verbots weiterer Nebentätigkeiten am Steuer<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich weder möglich noch sinnvoll,<br />

denn eine solche Aufzählung wäre kaum abschliessend<br />

möglich. Einen nennenswerten Beitrag zur<br />

Steigerung der Verkehrssicherheit würde z. B. ein<br />

globales Handyverbot (inklusive Freisprechanlage)<br />

während der Fahrt leisten. Ein solches ist aber<br />

bezüglich politischer Durchsetzbarkeit <strong>und</strong> Vollzug<br />

unrealistisch.<br />

Werbung im Strassenraum sollte weiterhin sehr<br />

restriktiv behandelt werden. Diese Forderung wurde<br />

bereits bei der Revision der Signalisationsverordnung20<br />

im Jahr 2004 gestellt <strong>und</strong> vom Gesetzgeber<br />

nur teilweise berücksichtigt.<br />

Edukative Massnahmen sind insbesondere notwendig,<br />

weil Repression bei vielen Ablenkungen<br />

kaum möglich ist. Ablenkende Aktivitäten werden<br />

von den Lenkern gemeinhin als nicht sehr gefährlich<br />

eingestuft. Sorgsam entwickelte Kommunikationskampagnen<br />

können die Lenker möglicherweise<br />

für die Problematik der Ablenkung sensibilisieren.<br />

Daneben gilt es in der Fahrausbildung<br />

(1. <strong>und</strong> 2. Phase) dem Thema gebührend Achtung<br />

zu schenken. (Vgl. vermehrte Thematisierung des<br />

Gefahrenbewusstseins Kap. 2.2.3).<br />

2.5 Fahrverhalten<br />

2.5.1 Ausgangslage<br />

Der Lenker hat durch sein konkretes Fahrverhalten<br />

einen entscheidenden Einfluss auf das Unfallrisiko.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

20 Signalisationsverordnung vom 5. September 1979,<br />

SR 741.21<br />

132 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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