Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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2.4.3 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />
Müdigkeit<br />
Systeme zur Führerzustandsüberwachung<br />
befinden sich erst in der Entwicklung <strong>und</strong> deren<br />
Implementierung (in grossem Ausmass) wird noch<br />
Jahrzehnte dauern. Wichtig ist daher, dass PW-<br />
<strong>Lenkende</strong> über Müdigkeitssymptome informiert<br />
werden <strong>und</strong> diese ernst nehmen. Wichtig ist, dass<br />
gleichzeitig über tatsächlich <strong>und</strong> lediglich vermeintlich<br />
hilfreiche Gegenmassnahmen informiert wird.<br />
Lediglich das Powernapping (kurzes Nickerchen,<br />
allenfalls mit vorgängigem Kaffeekonsum) zeigte<br />
sich in Untersuchungen als wirksam. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
sollten Informationen nicht primär die kurzfristige<br />
Wiederherstellung der Wachheit beim Fahren<br />
in den Vordergr<strong>und</strong> stellen (Symptombekämpfung),<br />
sondern generelle Strategien, die zur<br />
Reduzierung von Müdigkeit am Steuer führen<br />
(z. B. mehr schlafen, Verzicht auf Nachmittags- <strong>und</strong><br />
Nachtfahrten, insbesondere bei Senioren). <strong>Lenkende</strong><br />
sollten während ihrer Fahrausbildung adäquat<br />
informiert werden. Ein beachtlicher Anteil der<br />
Müdigkeit am Steuer ist auf körperliche (Schlaf-)<br />
Störungen zurückzuführen. Ärzte müssen Patienten<br />
mit exzessiver Müdigkeit umfassend informieren<br />
<strong>und</strong> für eine adäquate Behandlung sorgen. Gut<br />
konzipierte Kommunikationskampagnen können<br />
zu einer Sensibilisierung breiter Teile der Öffentlichkeit<br />
beitragen.<br />
Was bei der Präventionsarbeit von Müdigkeitsunfällen<br />
weitgehend fehlt, sind repressive Mittel.<br />
2.4.4 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />
Ablenkung<br />
Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit der<br />
Fahrzeugführer sind im heute geltenden Strassen-<br />
verkehrsrecht im Grossen <strong>und</strong> Ganzen ausreichend<br />
umschrieben. Eine Konkretisierung dieser<br />
Anforderungen im Sinn eines expliziten gesetzlichen<br />
Verbots weiterer Nebentätigkeiten am Steuer<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich weder möglich noch sinnvoll,<br />
denn eine solche Aufzählung wäre kaum abschliessend<br />
möglich. Einen nennenswerten Beitrag zur<br />
Steigerung der Verkehrssicherheit würde z. B. ein<br />
globales Handyverbot (inklusive Freisprechanlage)<br />
während der Fahrt leisten. Ein solches ist aber<br />
bezüglich politischer Durchsetzbarkeit <strong>und</strong> Vollzug<br />
unrealistisch.<br />
Werbung im Strassenraum sollte weiterhin sehr<br />
restriktiv behandelt werden. Diese Forderung wurde<br />
bereits bei der Revision der Signalisationsverordnung20<br />
im Jahr 2004 gestellt <strong>und</strong> vom Gesetzgeber<br />
nur teilweise berücksichtigt.<br />
Edukative Massnahmen sind insbesondere notwendig,<br />
weil Repression bei vielen Ablenkungen<br />
kaum möglich ist. Ablenkende Aktivitäten werden<br />
von den Lenkern gemeinhin als nicht sehr gefährlich<br />
eingestuft. Sorgsam entwickelte Kommunikationskampagnen<br />
können die Lenker möglicherweise<br />
für die Problematik der Ablenkung sensibilisieren.<br />
Daneben gilt es in der Fahrausbildung<br />
(1. <strong>und</strong> 2. Phase) dem Thema gebührend Achtung<br />
zu schenken. (Vgl. vermehrte Thematisierung des<br />
Gefahrenbewusstseins Kap. 2.2.3).<br />
2.5 Fahrverhalten<br />
2.5.1 Ausgangslage<br />
Der Lenker hat durch sein konkretes Fahrverhalten<br />
einen entscheidenden Einfluss auf das Unfallrisiko.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
20 Signalisationsverordnung vom 5. September 1979,<br />
SR 741.21<br />
132 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07