16.10.2013 Aufrufe

Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kommunikationskampagne wäre hingegen bei<br />

einem allfälligen Obligatorium für das Fahren mit<br />

Licht am Tag sinnvoll.<br />

2.5.6 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />

Sicherheitsgurt<br />

Seit 1981 ist das Tragen von Sicherheitsgurten auf<br />

den Vordersitzen von <strong>Personenwagen</strong> obligatorisch,<br />

seit 1994 auch auf den Rücksitzen. Bezüglich<br />

der Verwendung von Kindersitzen wurde am<br />

1. April 2010 eine strengere Regelung in Kraft<br />

gesetzt. Kinder bis 12 Jahre oder kleiner als 150 cm<br />

müssen in einem Kinderrückhaltesystem gesichert<br />

sein. Auf Plätzen mit Beckengurt muss ab dem<br />

7. Geburtstag keine Kinderrückhaltevorrichtung<br />

verwendet werden. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf<br />

in Bezug auf rechtliche Vorschriften.<br />

Die gesetzlich verankerte Pflicht, sich anzuschnallen<br />

bzw. Kinder gemäss den gesetzlichen Vorschriften<br />

zu sichern, kann von der Polizei anlassfrei kontrolliert<br />

werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit<br />

60 CHF bestraft (Anhang 1 Ziffer 312.1 <strong>und</strong> 2<br />

OBV24 ).<br />

Polizeiliche Kontrollen sind sehr wirksam in Bezug<br />

auf die Erhöhung der Gurtentragquote [116]. Sowohl<br />

die wahrgenommene Intensität der Kontrollen<br />

als auch die Höhe der Bussen <strong>und</strong> die Schnelligkeit<br />

der Bestrafung spielen dabei eine Rolle<br />

[117]. Begleitende, gut konzipierte Kommunikationskampagnen<br />

können dabei von Nutzen<br />

sein [118].<br />

Leider kontrolliert die Polizei in der Schweiz oft<br />

nicht explizit nach Sicherheitsgurten, obwohl<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

24 Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996,<br />

SR 741.031<br />

dies rechtlich gesehen erlaubt ist [110]. Vielmehr<br />

handelt es sich meistens um Kontrollen mit einem<br />

anderen Hauptzweck (z. B. Alkohol oder allgemeine<br />

Kontrollen), bei denen die Benutzung des Sicherheitsgurts<br />

ebenfalls kontrolliert wird.<br />

1 von 10 <strong>Lenkende</strong>n <strong>und</strong> erwachsenen <strong>Mitfahrende</strong>n<br />

ist gemäss Beobachtungen nicht angegurtet<br />

[45]. Bei erwachsenen Rücksitzpassagieren sind<br />

es r<strong>und</strong> 3 von 10 Personen. Innerorts beträgt die<br />

Tragquote lediglich 80 %. Gemäss einer schweizerischen<br />

repräsentativen Bevölkerungsbefragung<br />

[119] bei PW-<strong>Lenkende</strong>n wissen fast 100 % der<br />

Befragten, dass es ein Gurtenobligatorium gibt<br />

(das Obligatorium auf Rücksitzen ist etwas weniger<br />

bekannt). Auffallend ist, dass Angehörige einer<br />

tiefen sozialen Schicht25 signifikant schlechter<br />

über ein Obligatorium informiert sind. Insofern<br />

verw<strong>und</strong>ert auch nicht, dass gemäss Selbstauskunft<br />

gut 4 % der Personen mit einer tiefen Schulbildung<br />

sich nie angurten, hingegen lediglich 0,5 % der<br />

Personen mit einer hohen Schulbildung. Dass der<br />

entsprechende Wert für Personen mit mittlerer<br />

Schulbildung mit 1,6 % dazwischen liegt, deutet<br />

auf einen kausalen Zusammenhang zwischen<br />

Schulbildung <strong>und</strong> Gurtentragquote hin. 15 % der<br />

PW-<strong>Lenkende</strong>n in der Schweiz bezweifeln, dass<br />

das Tragen der Gurten auf den Rücksitzen einen<br />

Sicherheitsnutzen bringt (über 20 % der Personen<br />

mit tiefer Schulbildung bzw. unter 10 % der<br />

Personen mit hoher Schulbildung). Neben Zweifel<br />

am Nutzen sprechen weitere Gründe – <strong>und</strong> diese<br />

in grösserem Masse – gegen das Tragen eines<br />

Gurts auf Rücksitzen: Einschränkung der persönlichen<br />

Freiheit (24 % Zustimmung), unbequem <strong>und</strong><br />

unkomfortabel (40 % Zustimmung), einengend<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

25 Indikator dafür ist, dass Personen mit einer tiefen Schulbildung<br />

sowie Personen, die auf dem Bau oder im Gastgewerbe<br />

arbeiten, signifikant von der Gr<strong>und</strong>gesamtheit abweichen.<br />

138 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!