Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Kommunikationskampagne wäre hingegen bei<br />
einem allfälligen Obligatorium für das Fahren mit<br />
Licht am Tag sinnvoll.<br />
2.5.6 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />
Sicherheitsgurt<br />
Seit 1981 ist das Tragen von Sicherheitsgurten auf<br />
den Vordersitzen von <strong>Personenwagen</strong> obligatorisch,<br />
seit 1994 auch auf den Rücksitzen. Bezüglich<br />
der Verwendung von Kindersitzen wurde am<br />
1. April 2010 eine strengere Regelung in Kraft<br />
gesetzt. Kinder bis 12 Jahre oder kleiner als 150 cm<br />
müssen in einem Kinderrückhaltesystem gesichert<br />
sein. Auf Plätzen mit Beckengurt muss ab dem<br />
7. Geburtstag keine Kinderrückhaltevorrichtung<br />
verwendet werden. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf<br />
in Bezug auf rechtliche Vorschriften.<br />
Die gesetzlich verankerte Pflicht, sich anzuschnallen<br />
bzw. Kinder gemäss den gesetzlichen Vorschriften<br />
zu sichern, kann von der Polizei anlassfrei kontrolliert<br />
werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit<br />
60 CHF bestraft (Anhang 1 Ziffer 312.1 <strong>und</strong> 2<br />
OBV24 ).<br />
Polizeiliche Kontrollen sind sehr wirksam in Bezug<br />
auf die Erhöhung der Gurtentragquote [116]. Sowohl<br />
die wahrgenommene Intensität der Kontrollen<br />
als auch die Höhe der Bussen <strong>und</strong> die Schnelligkeit<br />
der Bestrafung spielen dabei eine Rolle<br />
[117]. Begleitende, gut konzipierte Kommunikationskampagnen<br />
können dabei von Nutzen<br />
sein [118].<br />
Leider kontrolliert die Polizei in der Schweiz oft<br />
nicht explizit nach Sicherheitsgurten, obwohl<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
24 Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996,<br />
SR 741.031<br />
dies rechtlich gesehen erlaubt ist [110]. Vielmehr<br />
handelt es sich meistens um Kontrollen mit einem<br />
anderen Hauptzweck (z. B. Alkohol oder allgemeine<br />
Kontrollen), bei denen die Benutzung des Sicherheitsgurts<br />
ebenfalls kontrolliert wird.<br />
1 von 10 <strong>Lenkende</strong>n <strong>und</strong> erwachsenen <strong>Mitfahrende</strong>n<br />
ist gemäss Beobachtungen nicht angegurtet<br />
[45]. Bei erwachsenen Rücksitzpassagieren sind<br />
es r<strong>und</strong> 3 von 10 Personen. Innerorts beträgt die<br />
Tragquote lediglich 80 %. Gemäss einer schweizerischen<br />
repräsentativen Bevölkerungsbefragung<br />
[119] bei PW-<strong>Lenkende</strong>n wissen fast 100 % der<br />
Befragten, dass es ein Gurtenobligatorium gibt<br />
(das Obligatorium auf Rücksitzen ist etwas weniger<br />
bekannt). Auffallend ist, dass Angehörige einer<br />
tiefen sozialen Schicht25 signifikant schlechter<br />
über ein Obligatorium informiert sind. Insofern<br />
verw<strong>und</strong>ert auch nicht, dass gemäss Selbstauskunft<br />
gut 4 % der Personen mit einer tiefen Schulbildung<br />
sich nie angurten, hingegen lediglich 0,5 % der<br />
Personen mit einer hohen Schulbildung. Dass der<br />
entsprechende Wert für Personen mit mittlerer<br />
Schulbildung mit 1,6 % dazwischen liegt, deutet<br />
auf einen kausalen Zusammenhang zwischen<br />
Schulbildung <strong>und</strong> Gurtentragquote hin. 15 % der<br />
PW-<strong>Lenkende</strong>n in der Schweiz bezweifeln, dass<br />
das Tragen der Gurten auf den Rücksitzen einen<br />
Sicherheitsnutzen bringt (über 20 % der Personen<br />
mit tiefer Schulbildung bzw. unter 10 % der<br />
Personen mit hoher Schulbildung). Neben Zweifel<br />
am Nutzen sprechen weitere Gründe – <strong>und</strong> diese<br />
in grösserem Masse – gegen das Tragen eines<br />
Gurts auf Rücksitzen: Einschränkung der persönlichen<br />
Freiheit (24 % Zustimmung), unbequem <strong>und</strong><br />
unkomfortabel (40 % Zustimmung), einengend<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
25 Indikator dafür ist, dass Personen mit einer tiefen Schulbildung<br />
sowie Personen, die auf dem Bau oder im Gastgewerbe<br />
arbeiten, signifikant von der Gr<strong>und</strong>gesamtheit abweichen.<br />
138 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07