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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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5.8 Förderung der Umsetzung des Ge-<br />

schwindigkeitsregimes 50/30 inner-<br />

orts<br />

Es hat sich gezeigt [333], dass hinsichtlich der Ver-<br />

breitung des Geschwindigkeitsregimes 50/30 in-<br />

nerorts ein riesiges Potenzial besteht. Auf r<strong>und</strong><br />

75 % der überbauten Bauzonen gilt derzeit noch<br />

die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Gravierender<br />

ist die aktuelle Lage der Umsetzung auf den unfallträchtigeren<br />

verkehrsorientierten Strassen, sind<br />

doch schätzungsweise 98 bis 99 % davon nicht<br />

nach Kap. VIII.2.2 umgesetzt worden.<br />

Um eine breitere Umsetzung des Geschwindigkeitsregimes<br />

50/30 innerorts zu verwirklichen, sind<br />

Massnahmen auf verschiedenen Ebenen angezeigt:<br />

In erster Linie gilt es, bei den Baubehörden die<br />

sicherheitstechnischen Vorteile umgestalteter<br />

verkehrsorientierter Strassen weiterhin zu propagieren.<br />

Bekanntlich werden bauliche Eingriffe<br />

primär dann geplant, wenn bei Strassen Unterhaltsarbeiten<br />

anstehen. Deshalb ist es wichtig, den<br />

Baubehörden nahe zu legen, bei diesen Gelegenheiten<br />

die Planung von Umgestaltungen nach [294]<br />

zu berücksichtigen:<br />

Die aktuelle Rechtslage stellt ein grosses Hindernis<br />

dar. Solange Tempo-30-Zonen als abweichende<br />

Limite zur geltenden allgemeinen<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts<br />

gelten <strong>und</strong> somit gemäss Art. 108 SSV begründet<br />

werden müssen, ist eine zügige Verbreitung<br />

von Tempo-30-Zonen kaum möglich. Art. 4a<br />

VRV sowie Art. 22 SSV müssten dahingehend<br />

angepasst werden, dass innerorts zwei Höchstgeschwindigkeitsregimes<br />

festgelegt werden:<br />

50 km/h auf dem übergeordneten Strassennetz<br />

<strong>und</strong> 30 km/h auf dem siedlungsorientierten<br />

Strassennetz.<br />

In der Zwischenzeit müssen die zuständigen<br />

Behörden weiter für die sicherheitstechnischen<br />

Vorteile des Geschwindigkeitsregimes 50/30 innerorts<br />

sensibilisiert werden<br />

Der Bef<strong>und</strong>, dass besonders kleinere, finanzschwächere<br />

Gemeinden seltener Tempo-30-<br />

Zonen <strong>und</strong> umgestaltete verkehrsorientierte<br />

Strassen aufweisen, zeigt ein Informationsdefizit<br />

auf. Inhalt des Geschwindigkeitsregimes<br />

50/30 innerorts ist u. a., Tempo-30-<br />

Zonen mit einem akzeptablen Aufwand realisieren<br />

zu können. Andererseits betrifft die Umgestaltung<br />

von verkehrsorientierten Strassen primär<br />

Kantonsstrassen, sodass auf diesen Strassen<br />

die Kosten nicht voll zu Lasten der Gemeinden<br />

gehen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es wichtig,<br />

gerade solche Gemeinden beispielsweise über<br />

die Sicherheitsdelegierten anzugehen <strong>und</strong> sie<br />

vertiefter über die sicherheitstechnischen Vorteile<br />

zu informieren.<br />

Die Umsetzung der erwähnten Punkte bedarf<br />

einer zielgerechten Kommunikationsstrategie<br />

mit direktem Kontakt. Dazu gehören das gezielte<br />

Beliefern der zuständigen kantonalen oder<br />

kommunalen Behörden mit Fachbroschüren<br />

sowie die jährlichen Zusammenkünfte der kantonalen<br />

Signalisationsbehörden. In diesem Sinn<br />

wäre auch eine jährliche Zusammenkunft der<br />

zuständigen kantonalen Baubehörden vielversprechend.<br />

Als Alternative bietet sich an, dafür<br />

zu sorgen, dass der bfu bei der bereits bestehenden<br />

jährlichen Zusammenkunft der Kantonsingenieure<br />

ein festes Fenster zugesprochen<br />

wird. Dies ermöglicht, entsprechende Anliegen<br />

direkt bei den Amtsvorstehern anzubringen.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 229

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