Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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5.8 Förderung der Umsetzung des Ge-<br />
schwindigkeitsregimes 50/30 inner-<br />
orts<br />
Es hat sich gezeigt [333], dass hinsichtlich der Ver-<br />
breitung des Geschwindigkeitsregimes 50/30 in-<br />
nerorts ein riesiges Potenzial besteht. Auf r<strong>und</strong><br />
75 % der überbauten Bauzonen gilt derzeit noch<br />
die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Gravierender<br />
ist die aktuelle Lage der Umsetzung auf den unfallträchtigeren<br />
verkehrsorientierten Strassen, sind<br />
doch schätzungsweise 98 bis 99 % davon nicht<br />
nach Kap. VIII.2.2 umgesetzt worden.<br />
Um eine breitere Umsetzung des Geschwindigkeitsregimes<br />
50/30 innerorts zu verwirklichen, sind<br />
Massnahmen auf verschiedenen Ebenen angezeigt:<br />
In erster Linie gilt es, bei den Baubehörden die<br />
sicherheitstechnischen Vorteile umgestalteter<br />
verkehrsorientierter Strassen weiterhin zu propagieren.<br />
Bekanntlich werden bauliche Eingriffe<br />
primär dann geplant, wenn bei Strassen Unterhaltsarbeiten<br />
anstehen. Deshalb ist es wichtig, den<br />
Baubehörden nahe zu legen, bei diesen Gelegenheiten<br />
die Planung von Umgestaltungen nach [294]<br />
zu berücksichtigen:<br />
Die aktuelle Rechtslage stellt ein grosses Hindernis<br />
dar. Solange Tempo-30-Zonen als abweichende<br />
Limite zur geltenden allgemeinen<br />
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts<br />
gelten <strong>und</strong> somit gemäss Art. 108 SSV begründet<br />
werden müssen, ist eine zügige Verbreitung<br />
von Tempo-30-Zonen kaum möglich. Art. 4a<br />
VRV sowie Art. 22 SSV müssten dahingehend<br />
angepasst werden, dass innerorts zwei Höchstgeschwindigkeitsregimes<br />
festgelegt werden:<br />
50 km/h auf dem übergeordneten Strassennetz<br />
<strong>und</strong> 30 km/h auf dem siedlungsorientierten<br />
Strassennetz.<br />
In der Zwischenzeit müssen die zuständigen<br />
Behörden weiter für die sicherheitstechnischen<br />
Vorteile des Geschwindigkeitsregimes 50/30 innerorts<br />
sensibilisiert werden<br />
Der Bef<strong>und</strong>, dass besonders kleinere, finanzschwächere<br />
Gemeinden seltener Tempo-30-<br />
Zonen <strong>und</strong> umgestaltete verkehrsorientierte<br />
Strassen aufweisen, zeigt ein Informationsdefizit<br />
auf. Inhalt des Geschwindigkeitsregimes<br />
50/30 innerorts ist u. a., Tempo-30-<br />
Zonen mit einem akzeptablen Aufwand realisieren<br />
zu können. Andererseits betrifft die Umgestaltung<br />
von verkehrsorientierten Strassen primär<br />
Kantonsstrassen, sodass auf diesen Strassen<br />
die Kosten nicht voll zu Lasten der Gemeinden<br />
gehen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es wichtig,<br />
gerade solche Gemeinden beispielsweise über<br />
die Sicherheitsdelegierten anzugehen <strong>und</strong> sie<br />
vertiefter über die sicherheitstechnischen Vorteile<br />
zu informieren.<br />
Die Umsetzung der erwähnten Punkte bedarf<br />
einer zielgerechten Kommunikationsstrategie<br />
mit direktem Kontakt. Dazu gehören das gezielte<br />
Beliefern der zuständigen kantonalen oder<br />
kommunalen Behörden mit Fachbroschüren<br />
sowie die jährlichen Zusammenkünfte der kantonalen<br />
Signalisationsbehörden. In diesem Sinn<br />
wäre auch eine jährliche Zusammenkunft der<br />
zuständigen kantonalen Baubehörden vielversprechend.<br />
Als Alternative bietet sich an, dafür<br />
zu sorgen, dass der bfu bei der bereits bestehenden<br />
jährlichen Zusammenkunft der Kantonsingenieure<br />
ein festes Fenster zugesprochen<br />
wird. Dies ermöglicht, entsprechende Anliegen<br />
direkt bei den Amtsvorstehern anzubringen.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 229