Download als PDF - Raphael Draschtak
Download als PDF - Raphael Draschtak
Download als PDF - Raphael Draschtak
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zahlreichen multilateralen Verträgen enthalten sind, lassen sich auf zwei<br />
Grundregeln zurückführen: 1. Militärische Kriegshandlungen dürfen nur gegen<br />
Kombattanten, keinesfalls gegen Nichtkombattanten gerichtet sein. 2. Verbotene<br />
Kampfmittel dürfen nicht verwendet werden.<br />
Zu den Kampfmitteln gehören neben Waffen und Muniton auch sonstige Materialien<br />
(z.B. chemische Stoffe). Kraft allgemeinen Völkerrechts sind alle Kampfmittel<br />
verboten, die in ihrer Wirkung keinen Unterschied zwischen Kombattanten und<br />
Nichtkombattanten ermöglichen: Verbot der ‘blinden Waffen’, insbesondere der<br />
Massenvernichtungsmittel.” 409<br />
Die VRS wollte den Druck auf das V. Korps über die Zivilbevölkerung weiter erhöhen.<br />
Diese war bereits seit langem in höchstem Maße auf humanitäre Hilfe von außen<br />
angewiesen: Bihac kann daher in vielerlei Hinsicht <strong>als</strong> Symbol für die Lage der<br />
Zivilisten und der UN-Truppen zu diesem Zeitpunkt herangezogen werden. Von Mai<br />
bis November 1993 etwa wurden 131 Versorgungskonvois an serbischen<br />
Straßensperren zum Umkehren gezwungen (obwohl die UN-Streitkräfte den Auftrag<br />
hatten, die Lieferung von humanitärer Hilfe zu sichern und notfalls mit Gewalt<br />
durchzusetzen, vielfach aber selbst in Geschäfte involviert waren). 410<br />
Caritas-Hilfskoordinator Peter Quendler dazu gegenüber dem Autor: „Von allen<br />
Seiten gab es immer wieder Behinderungen der humanitären Hilfe. Von Ort zu Ort<br />
waren die militärischen Einheiten unkontrolliert und haben auf eigene Faust<br />
gehandelt. Die Caritas hat nie Wegzölle oder Hilfsgüter abgegeben. Unser Grundsatz<br />
war zuerst verhandeln und dann erst transportieren. (...) Von Seiten der UNO gab es<br />
mit wenigen Ausnahmen Schutz für Hilfslieferungen von Caritas und Nachbar in Not.<br />
(...) Generell haben die Mitarbeiter vor Ort eine sehr wertvolle Arbeit geleistet, jedoch<br />
gab es unter den Mitarbeitern der UNPROFOR-Truppen auch Mitarbeiter, die die Not<br />
der Menschen ausgenützt haben - Schwarzhandel, Prostitution, Rauschgift.” 411<br />
Die neben jenen jugoslawischer Einheiten erfolgenden Unterstützungsangriffe der<br />
kroatischen Serben Mitte November waren nicht primär mit brüderlicher<br />
Hilfsbereitschaft für die bosnischen Serben zu begünden. Vielmehr mußten die<br />
Krajina-Serben befürchten, durch den moslemisch-kroatischen Vormarsch in<br />
Richtung Norden nach der Einnahme von Kupres (auf die unten ausführlich<br />
einzugehen sein wird) - die im großen Interesse Kroatiens war und daher von<br />
schweren Waffen der HV unterstützt worden war - von den bosnischen Serben in<br />
409 Kimminich, Einführung in das Völkerrecht. S. 442<br />
410 Malcolm, Geschichte Bosniens. S. 295<br />
411 Schriftliches Interview mit Peter Quendler/Caritas, 14.11.1997<br />
108