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Download als PDF - Raphael Draschtak

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zahlreichen multilateralen Verträgen enthalten sind, lassen sich auf zwei<br />

Grundregeln zurückführen: 1. Militärische Kriegshandlungen dürfen nur gegen<br />

Kombattanten, keinesfalls gegen Nichtkombattanten gerichtet sein. 2. Verbotene<br />

Kampfmittel dürfen nicht verwendet werden.<br />

Zu den Kampfmitteln gehören neben Waffen und Muniton auch sonstige Materialien<br />

(z.B. chemische Stoffe). Kraft allgemeinen Völkerrechts sind alle Kampfmittel<br />

verboten, die in ihrer Wirkung keinen Unterschied zwischen Kombattanten und<br />

Nichtkombattanten ermöglichen: Verbot der ‘blinden Waffen’, insbesondere der<br />

Massenvernichtungsmittel.” 409<br />

Die VRS wollte den Druck auf das V. Korps über die Zivilbevölkerung weiter erhöhen.<br />

Diese war bereits seit langem in höchstem Maße auf humanitäre Hilfe von außen<br />

angewiesen: Bihac kann daher in vielerlei Hinsicht <strong>als</strong> Symbol für die Lage der<br />

Zivilisten und der UN-Truppen zu diesem Zeitpunkt herangezogen werden. Von Mai<br />

bis November 1993 etwa wurden 131 Versorgungskonvois an serbischen<br />

Straßensperren zum Umkehren gezwungen (obwohl die UN-Streitkräfte den Auftrag<br />

hatten, die Lieferung von humanitärer Hilfe zu sichern und notfalls mit Gewalt<br />

durchzusetzen, vielfach aber selbst in Geschäfte involviert waren). 410<br />

Caritas-Hilfskoordinator Peter Quendler dazu gegenüber dem Autor: „Von allen<br />

Seiten gab es immer wieder Behinderungen der humanitären Hilfe. Von Ort zu Ort<br />

waren die militärischen Einheiten unkontrolliert und haben auf eigene Faust<br />

gehandelt. Die Caritas hat nie Wegzölle oder Hilfsgüter abgegeben. Unser Grundsatz<br />

war zuerst verhandeln und dann erst transportieren. (...) Von Seiten der UNO gab es<br />

mit wenigen Ausnahmen Schutz für Hilfslieferungen von Caritas und Nachbar in Not.<br />

(...) Generell haben die Mitarbeiter vor Ort eine sehr wertvolle Arbeit geleistet, jedoch<br />

gab es unter den Mitarbeitern der UNPROFOR-Truppen auch Mitarbeiter, die die Not<br />

der Menschen ausgenützt haben - Schwarzhandel, Prostitution, Rauschgift.” 411<br />

Die neben jenen jugoslawischer Einheiten erfolgenden Unterstützungsangriffe der<br />

kroatischen Serben Mitte November waren nicht primär mit brüderlicher<br />

Hilfsbereitschaft für die bosnischen Serben zu begünden. Vielmehr mußten die<br />

Krajina-Serben befürchten, durch den moslemisch-kroatischen Vormarsch in<br />

Richtung Norden nach der Einnahme von Kupres (auf die unten ausführlich<br />

einzugehen sein wird) - die im großen Interesse Kroatiens war und daher von<br />

schweren Waffen der HV unterstützt worden war - von den bosnischen Serben in<br />

409 Kimminich, Einführung in das Völkerrecht. S. 442<br />

410 Malcolm, Geschichte Bosniens. S. 295<br />

411 Schriftliches Interview mit Peter Quendler/Caritas, 14.11.1997<br />

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