Download als PDF - Raphael Draschtak
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Am 4. Juni wurde durch UN-Resolution 836 (1993) das Mandat von UNPROFOR<br />
erweitert. Die Truppen waren jetzt autorisiert, die Sicherheitszonen militärisch zu<br />
sichern und in Selbstverteidigung das Feuer zu erwidern, den Waffenstillstand sowie<br />
den Rückzug von (para-)militärischen Einheiten zu überwachen sowie<br />
Schlüsselpunkte am Boden zu besetzen. „The Council authorized UNPROFOR,<br />
acting in self-defence, to take necessary measures, including the use of force, in<br />
reply to bombardements against the safe areas or to armed incursion into them or in<br />
the event of any deliberate obstruction to the freedom of movement of UNPROFOR<br />
or of protected humanitarian convoys. The Council <strong>als</strong>o decided that Member States,<br />
acting nationally or through regional arrangements, might take, under its authority, all<br />
necessary measures, through the use of air power, in and around the safe areas, to<br />
support UNPROFOR.“ 325<br />
Die Maßnahmen betreffend die Sicherung der Sicherheitszonen bedeuteten<br />
einerseits eine weitere Involvierung der UN in den Bodenkrieg in Bosnien,<br />
andererseits einen weiteren Mehrbedarf an Truppen zur Erfüllung des erteilten<br />
Mandats. In seiner Anfragebeantwortung an den Sicherheitsrat berichtete der UN-<br />
Gener<strong>als</strong>ekretär am 14. Juni, es sei aus seiner Sicht erforderlich, zusätzliche<br />
Truppen nach Bosnien zu verlegen und Luftunterstützung zur Verfügung zu stellen.<br />
Der UNPROFOR-Kommandant hatte 34.000 Mann für „deterrence through strenght“<br />
gefordert. Die vorgeschlagenen 7.600 Soldaten zusätzlich seien zahlenmäßig<br />
unzureichend für die Durchführung der gesetzten Aufgaben. Diese „light option“<br />
repräsentierte laut Boutros-Ghali einen „initial approach and had limited objectives. It<br />
assumed the consent and cooperation of the parties and provided a basic level of<br />
deterrence.“ 326<br />
Somit reagierten die Vereinten Nationen auf die Situation in Srebrenica im März 1993<br />
mit der formellen Proklamation von „Sicherheitszonen - Safe areas“, für deren<br />
Sicherheit die UN die Verantwortung übernahm - „in der optimistischen Annahme,<br />
Blauhelme würden von allen Streitparteien respektiert. (...) Die UNPROFOR-<br />
Einheiten waren, <strong>als</strong> ‚klassische‘ Blauhelmverbände, zur absoluten Unparteilichkeit<br />
verpflichtet und nur leicht bewaffnet; die Regeln für ‚peacekeeping forces‘ sahen dies<br />
vor, weil die Erfinder der Sache meinten, Selbstverteidigung würde allenfalls gegen<br />
kleine Gruppen von Wegelagerern erforderlich werden, nicht aber gegen eine richtige<br />
325<br />
United Nations Protection Force/Background. Internet:<br />
http://ralph.gmu.edu/cfpa/peace/unprofor_un.html<br />
326<br />
United Nations Protection Force/Background. Internet:<br />
http://ralph.gmu.edu/cfpa/peace/unprofor_un.html<br />
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