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Am 4. Juni wurde durch UN-Resolution 836 (1993) das Mandat von UNPROFOR<br />

erweitert. Die Truppen waren jetzt autorisiert, die Sicherheitszonen militärisch zu<br />

sichern und in Selbstverteidigung das Feuer zu erwidern, den Waffenstillstand sowie<br />

den Rückzug von (para-)militärischen Einheiten zu überwachen sowie<br />

Schlüsselpunkte am Boden zu besetzen. „The Council authorized UNPROFOR,<br />

acting in self-defence, to take necessary measures, including the use of force, in<br />

reply to bombardements against the safe areas or to armed incursion into them or in<br />

the event of any deliberate obstruction to the freedom of movement of UNPROFOR<br />

or of protected humanitarian convoys. The Council <strong>als</strong>o decided that Member States,<br />

acting nationally or through regional arrangements, might take, under its authority, all<br />

necessary measures, through the use of air power, in and around the safe areas, to<br />

support UNPROFOR.“ 325<br />

Die Maßnahmen betreffend die Sicherung der Sicherheitszonen bedeuteten<br />

einerseits eine weitere Involvierung der UN in den Bodenkrieg in Bosnien,<br />

andererseits einen weiteren Mehrbedarf an Truppen zur Erfüllung des erteilten<br />

Mandats. In seiner Anfragebeantwortung an den Sicherheitsrat berichtete der UN-<br />

Gener<strong>als</strong>ekretär am 14. Juni, es sei aus seiner Sicht erforderlich, zusätzliche<br />

Truppen nach Bosnien zu verlegen und Luftunterstützung zur Verfügung zu stellen.<br />

Der UNPROFOR-Kommandant hatte 34.000 Mann für „deterrence through strenght“<br />

gefordert. Die vorgeschlagenen 7.600 Soldaten zusätzlich seien zahlenmäßig<br />

unzureichend für die Durchführung der gesetzten Aufgaben. Diese „light option“<br />

repräsentierte laut Boutros-Ghali einen „initial approach and had limited objectives. It<br />

assumed the consent and cooperation of the parties and provided a basic level of<br />

deterrence.“ 326<br />

Somit reagierten die Vereinten Nationen auf die Situation in Srebrenica im März 1993<br />

mit der formellen Proklamation von „Sicherheitszonen - Safe areas“, für deren<br />

Sicherheit die UN die Verantwortung übernahm - „in der optimistischen Annahme,<br />

Blauhelme würden von allen Streitparteien respektiert. (...) Die UNPROFOR-<br />

Einheiten waren, <strong>als</strong> ‚klassische‘ Blauhelmverbände, zur absoluten Unparteilichkeit<br />

verpflichtet und nur leicht bewaffnet; die Regeln für ‚peacekeeping forces‘ sahen dies<br />

vor, weil die Erfinder der Sache meinten, Selbstverteidigung würde allenfalls gegen<br />

kleine Gruppen von Wegelagerern erforderlich werden, nicht aber gegen eine richtige<br />

325<br />

United Nations Protection Force/Background. Internet:<br />

http://ralph.gmu.edu/cfpa/peace/unprofor_un.html<br />

326<br />

United Nations Protection Force/Background. Internet:<br />

http://ralph.gmu.edu/cfpa/peace/unprofor_un.html<br />

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