Download als PDF - Raphael Draschtak
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entscheidenden Schlag gegen die serbischen Kräfte zu führen.” 374 Augenscheinlich<br />
war jedenfalls, daß sich Ausrüstung, Ausbildungsstand und damit Kampfkraft der<br />
kroatischen Armee sukzessive verstärkt hatten.<br />
In Bosnien wurden die Gefechte zwischen serbischen und bosnischen Truppen<br />
ungeachtet diverser Waffenstillstandsabkommen spätestens seit Mitte August mit<br />
wechselnder Intensität fortgesetzt. In die Kämpfe griff nun auch die NATO verstärkt<br />
ein. So erfolgte ein Vergeltungsangriff von NATO-Flugzeugen auf serbische Ziele um<br />
Sarajevo Anfang August: “NATO aircraft attacked a target within the Sarajevo<br />
Exclusion Zone this afternoon at the request of the United Nations Protection Force.<br />
The strikes were ordered following agreement between NATO and UNPROFOR,<br />
after weapons were seized by Bosnian Serbs from a weapons collection site near<br />
Sarajevo early this morning. NATO and UN military offici<strong>als</strong> are assessing the results<br />
of the air strikes. Under the Exclusion zone established by the North Atlantic Council,<br />
uncontrolled heavy weapons remaining in a 20 kilometer zone around Sarajevo after<br />
21 February are subject to NATO air strikes.” 375<br />
Wenige Tage später äußerte US-Präsident Clinton die Ansicht, „daß das<br />
Waffenembargo ungerechterweise und unabsichtlich das Opfer in diesem Konflikt<br />
bestraft hat und daß der Sicherheitsrat handeln sollte, um diese Ungerechtigkeit zu<br />
beseitigen.” 376 Bedingt vor allem durch die härtere Linie der Clinton-Administration<br />
schien sich die NATO (bereits ab Anfang 1993, spätestens aber seit Ende 1994) im<br />
Rahmen einer „schleichenden Intervention“ zunehmend auf dem bosnischen<br />
Kriegsschauplatz gegen die Serben zu engagieren.<br />
Trotz der Aussage Clintons und ihrer jüngsten militärischen Erfolge konnte die<br />
Situation für die bosnischen Moslems im Sommer 1994 <strong>als</strong> ambivalent bezeichnet<br />
werden: Die einer Aufhebung des Embargos vermutlich folgende weitere Eskalation<br />
der Kämpfe, vor allem die damit verbundene Aufgabe des unparteiischen<br />
Standpunktes der UNPROFOR, hätte eine Fortführung des UNPROFOR-Einsatzes<br />
verunmöglicht, wie dies von serbischer Seite ja mehrfach angekündigt und in<br />
Teilbereichen laufend in die Realität umgesetzt wurde. Damit wäre aber der<br />
militärische Schutz und die Versorgung der bosnischen Bevölkerung in weiten Teilen<br />
des Landes nicht mehr gewährleistet gewesen, was angesichts des kommenden<br />
374 Ebenda. S.159<br />
375 NATO press release (94) 64: NATO AIRCRAFT CONDUCT AIR STRIKES AT REQUEST OF<br />
UNPROFOR, 5. August 1994. Internet: gopher://marvin.nc3a.nato.int/00/yugo/pr64.94%09%09%2B<br />
376 Brief des amerikanischen Präsidenten Bill Clinton vom 10. August 1994 an Senator Sam Nunn<br />
über eine mögliche Aufhebung des Waffenembargos gegen Bosnien-Herzegegowina<br />
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