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Download als PDF - Raphael Draschtak

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industry. We had absolutely no need to send anything to the Serbs there.” 234<br />

Tatsächlich dürfte aber die Befehlskette vom Verteidigungsministerium in der SRJ<br />

über den Gener<strong>als</strong>tab der jugoslawischen Streitkräfte in Belgrad bis zu den<br />

Armeebefehlshabern in Bosnien-Herzegowina intakt geblieben sein. Dem bosnischserbischen<br />

Oberbefehlshaber, Generalleutnant Ratko Mladic, standen in seinem<br />

Hauptqartier in Han Pijesak in Ostbosnien ausreichende<br />

Kommunikationsverbindungen sowohl zu seinen untergeordneten<br />

Korpskommandeuren wie auch zum Gener<strong>als</strong>tab in Belgrad und zum Präsidenten<br />

der SRJ zur Verfügung. Außer Zweifel stand, daß der Gener<strong>als</strong>tab in Belgrad die<br />

regulären Einheiten der JS in Bosnien direkt führte, sofern diese tatsächlich in<br />

Bosnien-Herzegowina standen. Dennoch dürften sich der Ausbildungsstand und die<br />

Motivation dieser Armee auf einem relativ niedrigen Niveau befunden haben.<br />

Besonders nachteilig wirkte sich auch das Fehlen von jungen Offizieren und<br />

Unteroffizieren aus. Auf dem Versorgungssektor waren die serbischen Streitkräfte in<br />

bezug auf Waffen und Munition weitgehend autark, auf Grund der vorhandenen<br />

Lagerbestände konnte mit einer Weiterführung des Kampfes auf dem damaligen<br />

Niveau von bis zu zwei Jahren gerechnet werden. Lediglich bei Treibstoffen für<br />

Flugzeuge, Panzer und Schützenpanzer sowie bei Spezialausrüstung war man auf<br />

Nachschub aus der SRJ angewiesen. 235<br />

Im Frühjahr/Sommer 1992 waren die Kampfgebiete zu einem regelrechten<br />

Tummelplatz selbsternannter Kampfeinheiten geworden, die meist eigene Interessen<br />

verfolgen und sich oft an kein zentrales (staatliches) Kommando gebunden fühlten.<br />

Damit war auch die Frage der direkten Intervention von außen bzw. der<br />

Verantwortlichkeit nicht immer eindeutig. „Zentrale Frage der<br />

Staatenverantwortlichkeit ist die Zurechnung eines schädigenden Verhaltens auf den<br />

Staat <strong>als</strong> sog. act of the state.” Gerade diese Zuordnung (vor allem im Fall von<br />

Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord)<br />

gestaltete sich angesichts der erwähnten Unübersichtlichkeit des<br />

Konfrontationsszenarios oft sehr schwierig. 236 “The situation was, instead, chaotic.<br />

Competing militias and gangs marauded, only loosely linked to centers of command<br />

and control or fully freewheeling, and paramilitary extremists escalated small<br />

confrontations to force political leaders to greater militancy. The declining number of<br />

regular troops and difficulty finding conscripts willing go to fight led to<br />

supplementation with militant extremist volunteers and crimin<strong>als</strong> released from jails,<br />

234 TIME, July 17, 1995. S. 25<br />

235 ÖMZ 1/1993. S. 15<br />

236 Holderbach, Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien. S. 283<br />

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