19.11.2013 Aufrufe

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die rechtliche Beurteilung des banden- und gewerbsmässigen Drogenhandels im Rechtsvergleich<br />

1. Executive Summary<br />

In der vorliegenden Arbeit geht es <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie um e<strong>in</strong>en Rechtsvergleich zwischen<br />

dem schweizerischen und dem deutschen Recht im H<strong>in</strong>blick auf den banden- und<br />

gewerbsmässigen Drogenhandel anhand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.<br />

Obwohl die Regelungen <strong>in</strong> den beiden diskutierten Ländern auf den ersten<br />

Blick ähnlich ausgestaltet zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>en, s<strong>in</strong>d bei näherer Betrachtung (<strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Rechtsanwendung) doch zahlreiche Unterschiede zu verzeichnen.<br />

Auffallend ist vorab, dass nach schweizerischem Recht sowohl der bandenmässige<br />

Drogenhandel (Art. 19 Ziff. 2 lit. b BetmG) wie auch der gewerbsmässige (Art.<br />

19 Ziff. 2 lit. c BetmG) ausschliesslich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesetzesartikel geregelt s<strong>in</strong>d, während<br />

<strong>in</strong> Deutschland sowohl Banden- als auch Gewerbsmässigkeit jeweils an zwei<br />

verschiedenen Stellen im deutschen Betäubungsmittelgesetz <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten.<br />

Zunächst erfolgt die separate Darstellung der Problematik <strong>in</strong> der Schweiz (2. Teil)<br />

und <strong>in</strong> Deutschland (3. Teil). Wie bereits der Titel me<strong>in</strong>er <strong>Master</strong>arbeit nahe legt, erfolgt<br />

die Illustration <strong>in</strong> Bezug auf das schweizerische Recht anhand des geltenden<br />

Betäubungsmittelgesetzes. Am 20. März 2008 wurde e<strong>in</strong>e Gesetzesrevision des<br />

BetmG beschlossen. Das dagegen erhobene Referendum wurde <strong>in</strong> der Volksabstimmung<br />

vom 30. November 2008 mit 68,0 Prozent von Volk und Ständen abgelehnt.<br />

Alle Kantone haben die Vier-Säulen-Politik des Bundes <strong>in</strong> Drogenfragen bestehend<br />

aus Prävention, Therapie, Schadenm<strong>in</strong>derung und Repression gutgeheissen<br />

und damit jahrelange Versuchsphase <strong>in</strong> ordentliches Recht umgewandelt. Das Vier-<br />

Säulen-Modell sowie die hero<strong>in</strong>gestützte Behandlung s<strong>in</strong>d im neuen BetmG nun def<strong>in</strong>itiv<br />

verankert. Überdies wurden der Jugendschutz, die Prävention und die Koord<strong>in</strong>ationsrolle<br />

des Bundes verstärkt. Zusätzlich werden die strengen Auflagen für die<br />

heute nicht zulässige mediz<strong>in</strong>ische Anwendung von Cannabis und Cannabisprodukten<br />

gelockert. Demgegenüber wurde die Hanf<strong>in</strong>itiative, über welche am selben Tag<br />

abgestimmt wurde, mit 63,2 Prozent der Stimmen klar verworfen. Alle Kantone lehnten<br />

die Initiative ab, die meisten von ihnen mit über 60 Prozent.<br />

Auf die Neuerungen des Betäubungsmittelgesetzes, welche mit Blick auf die Kernthematik<br />

der vorliegenden Arbeit relativ ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d und frühestens am 1. Januar<br />

2010 <strong>in</strong> Kraft treten werden, wird am Ende der Arbeit näher e<strong>in</strong>gegangen. Im 4. Teil<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!