19.11.2013 Aufrufe

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die rechtliche Beurteilung des banden- und gewerbsmässigen Drogenhandels im Rechtsvergleich<br />

ka<strong>in</strong>). Dagegen ist die bandenmässige Tatbegehung gemäss § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG<br />

allenfalls mit Blick auf LSD (weniger als 300 Trips) denkbar. Insgesamt ist der prozentuale<br />

Anteil der Bandendelikte gemessen an der Gesamtzahl von Betäubungsmitteldelikten<br />

sehr ger<strong>in</strong>g. Er liegt seit Jahren unter e<strong>in</strong>em halben Prozent. 341 Gemäss<br />

der polizeilichen Krim<strong>in</strong>alstatistik für das Jahr 2007 342 wurden <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

Deutschland <strong>in</strong>sgesamt 248'355 Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz<br />

verzeichnet. Davon betrafen lediglich 464 die bandenmässige Begehungsweise im<br />

S<strong>in</strong>ne der §§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 30a Abs. 1 BtMG. Über die faktische Häufigkeit der<br />

Fälle h<strong>in</strong>aus, kann aus der hohen Strafandrohung als solcher aber dennoch die<br />

Wichtigkeit ersehen werden, welche das Gesetz der Bekämpfung der Bandenkrim<strong>in</strong>alität<br />

im Betäubungsmittelstrafrecht beimisst. 343<br />

3.7.2 Gewerbsmässigkeit<br />

Die Gewerbsmässigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG ist lediglich e<strong>in</strong>e Strafzumessungsregel,<br />

der verwirklichte Tatbestand bleibt § 29 Abs. 1 BtMG. Aus diesem<br />

Grund ist die gewerbsmässige Begehungsweise aus der polizeilichen Krim<strong>in</strong>alstatistik<br />

nicht im E<strong>in</strong>zelnen ersichtlich. Im Jahr 2007 waren von total 248'355 Betäubungsmitteldelikten<br />

171'496 allgeme<strong>in</strong>e Verstösse gemäss § 29 BtMG zu verzeichnen.<br />

344 Während sich die Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen durch Betäubungsmittelverstösse<br />

(§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BtMG) im Promillebereich hält, kommt<br />

der gewerbsmässigen Begehungsweise durchaus praktische Bedeutung zu. 345 Von<br />

praktischer Relevanz ist die Gewerbsmässigkeit im S<strong>in</strong>ne von § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr.<br />

1 BtMG nicht nur beim Gross- und Zwischenhandel mit nicht ger<strong>in</strong>gen Mengen und<br />

normalen Betäubungsmittelmengen, sondern auch im Kle<strong>in</strong>handel mit ger<strong>in</strong>gen<br />

Mengen. Trotz kle<strong>in</strong>er Umsätze zeichnet sich der Kle<strong>in</strong>handel auf der Gasse vielfach<br />

durch hohe Umsätze und erhebliche Pr<strong>of</strong>essionalität, Mobilität, Tarnung sowie durch<br />

341<br />

342<br />

343<br />

344<br />

345<br />

MünchKommStGB-RAHLF, § 30 BtMG N 7.<br />

http://www.bka.de/pks/pks2007/download/pks2007_imk_kurzbericht.pdf (besucht am 18.11.<br />

2008).<br />

MünchKommStGB-RAHLF, § 30 BtMG N 5.<br />

http://www.bka.de/pks/pks2007/download/pks2007_imk_kurzbericht.pdf (besucht am 18.11.<br />

2008).<br />

MünchKommStGB-KOTZ, § 29 BtMG N 1561.<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!