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Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

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Die rechtliche Beurteilung des banden- und gewerbsmässigen Drogenhandels im Rechtsvergleich<br />

4. Rechtsvergleich<br />

Im 4. Teil geht es nun darum, die Regelungen der beiden Länder im H<strong>in</strong>blick auf den<br />

banden- und gewerbsmässigen Drogenhandel e<strong>in</strong>ander gegenüberzustellen. Dies<br />

anhand der Gesetzgebung sowie der Gesetzesanwendung. Dabei werden zuerst<br />

jeweils die Parallelen näher betrachtet und anschliessend die wesentlichen Unterschiede<br />

dargelegt. Mit e<strong>in</strong>er Bewertung der beiden Regelungen befasst sich schliesslich<br />

der 5. Teil me<strong>in</strong>er Arbeit.<br />

4.1 Bandenmässiger Drogenhandel 349<br />

4.1.1 Gesetzgebung<br />

Zur besseren Übersichtlichkeit und zur Veranschaulichung nachstehend noch e<strong>in</strong>mal<br />

die e<strong>in</strong>schlägigen Gesetzesbestimmungen:<br />

Schweizer Recht:<br />

E<strong>in</strong> schwerer Fall liegt <strong>in</strong>sbesondere vor, wenn der Täter als Mitglied e<strong>in</strong>er Bande<br />

handelt, die sich zur Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs zusammengefunden<br />

hat (Art. 19 Ziff. 2 lit. b BetmG).<br />

Deutsches Recht:<br />

Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt<br />

anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei<br />

als Mitglied e<strong>in</strong>er Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher<br />

Taten verbunden hat (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG).<br />

Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel <strong>in</strong> nicht<br />

ger<strong>in</strong>ger Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie e<strong>in</strong> oder ausführt<br />

(§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied e<strong>in</strong>er Bande handelt, die sich<br />

zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat (§ 30a Abs. 1 BtMG).<br />

349<br />

Vgl. im E<strong>in</strong>zelnen: 2.2 zum schweizerischen Recht; 3.2 f. zum deutschen Recht.<br />

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