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Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

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Die rechtliche Beurteilung des banden- und gewerbsmässigen Drogenhandels im Rechtsvergleich<br />

Zusammenhang mit der Betäubungsmitteleigenschaft der Pflanzen bzw. e<strong>in</strong>em späteren<br />

Konsum stehen. 160<br />

3.2.2.2 Herstellung<br />

Nach der Legaldef<strong>in</strong>ition <strong>in</strong> § 2 Nr. 4 BtMG erfasst das Herstellen das Gew<strong>in</strong>nen, Anfertigen,<br />

Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Re<strong>in</strong>igen und Umwandeln. Es ist <strong>in</strong> sämtlichen<br />

Handlungsvarianten Unternehmensdelikt. 161 Unter Gew<strong>in</strong>nung ist die mechanische<br />

oder chemische Trennung von Betäubungsmittelpflanzen und deren Produkten<br />

zu verstehen. 162 Anfertigen ist – im Gegensatz zu dem natürlichen Prozess des<br />

Gew<strong>in</strong>nens – die chemische Entwicklung halb und vollsynthetischer Betäubungsmittel.<br />

163 Zubereitung ist die st<strong>of</strong>fliche Umgestaltung durch Vermischung (Verb<strong>in</strong>dung)<br />

von St<strong>of</strong>fen oder die Lösung e<strong>in</strong>es oder mehrer St<strong>of</strong>fe <strong>in</strong> (oder mit) Flüssigkeiten (§ 2<br />

Abs. 1 Nr. 2 BtMG). Unter diesen Begriff fallen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie das Strecken von Betäubungsmitteln,<br />

jedes sonstige Vermischen sowie das Lösen <strong>in</strong> Lösungsmitteln. 164<br />

Unter Be- und Verarbeiten ist jede chemische oder mechanische Veränderung e<strong>in</strong>es<br />

Betäubungsmittels zu verstehen, ohne dass die st<strong>of</strong>fliche Zusammensetzung des<br />

Betäubungsmittels e<strong>in</strong>e Änderung erfährt, und ohne dass es zu neuen St<strong>of</strong>feigenschaften<br />

kommt wie z.B. Pressen oder Formen. 165 Re<strong>in</strong>igung bedeutet die Befreiung<br />

von Fremdst<strong>of</strong>fen. Darunter fallen Vorgänge wie Trocknen, Sieben und Filtern. Umwandlung<br />

ist schliesslich die Verwandlung e<strong>in</strong>es Betäubungsmittels mit mechanischen<br />

oder chemischen Mitteln <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes mit anderen Eigenschaften.<br />

3.2.2.3 Handel treiben<br />

E<strong>in</strong>e Legaldef<strong>in</strong>ition des Handeltreibens enthalten weder das BtMG noch e<strong>in</strong>e sonstige<br />

Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts. 166 Der Begriff des Handeltreibens<br />

umfasst jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, auch wenn<br />

sich diese als e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges, gelegentliches oder vermittelndes Tätigwerden darstellt.<br />

167 Sie muss die e<strong>in</strong>verständliche Übertragung von Betäubungsmitteln von e<strong>in</strong>er<br />

160<br />

161<br />

162<br />

163<br />

164<br />

165<br />

166<br />

167<br />

KÖRNER, § 29 BtMG N 73 f.; OLG Hamburg, NJW 1978, 2349.<br />

FRANKE/WIENROEDER, § 29 BtMG N 11.<br />

KÖRNER, § 29 BtMG N 127.<br />

FRANKE/WIENROEDER, § 29 BtMG N 13.<br />

FRANKE/WIENROEDER, § 29 BtMG N 14.<br />

KÖRNER, § 29 BtMG N 132.<br />

MALEK, 32 N 86.<br />

BGHSt 6, 246; BGHSt 25, 290; BGH, NStZ 2000, 207.<br />

32

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