19.11.2013 Aufrufe

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

Michael Vetsch (Master of advanced studies in International ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die rechtliche Beurteilung des banden- und gewerbsmässigen Drogenhandels im Rechtsvergleich<br />

ten Betäubungsmittelstrafjustiz, die sich vorzugsweise gegen Kle<strong>in</strong>e richtet und<br />

Grosse laufen lässt.“ 239<br />

3.3.3 E<strong>in</strong>- oder Ausfuhr<br />

Die Tatbestandsalternativen des Anbaus, der Herstellung sowie des Handeltreibens,<br />

s<strong>in</strong>d bereits im Zusammenhang mit § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erläutert worden. Für die<br />

entsprechenden Def<strong>in</strong>itionen kann deshalb nach vorne verwiesen werden (siehe<br />

3.2.2). H<strong>in</strong>zu tritt im Tatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG die unerlaubte E<strong>in</strong>- und Ausfuhr,<br />

welche Begriffe e<strong>in</strong>er näheren Erläuterung bedürfen. Die unerlaubte E<strong>in</strong>- und<br />

Ausfuhr ist heute nur noch bei nicht ger<strong>in</strong>gen Mengen e<strong>in</strong> Bandendelikt nach § 30a<br />

Abs. 1 BtMG. 240 Im H<strong>in</strong>blick auf die immer <strong>in</strong>tensiveren <strong>in</strong>ternationalen Verflechtungen<br />

und die Gefährlichkeit <strong>in</strong>ternational agierender Banden hielt der Gesetzgeber die<br />

E<strong>in</strong>beziehung der E<strong>in</strong>- und Ausfuhr für geboten. 241 Für die Auslegung der unerlaubten<br />

E<strong>in</strong>- und Ausfuhr kann auf die entsprechende Auslegung <strong>in</strong> § 29 Abs. 1 Nr. 1<br />

BtMG zurückgegriffen werden, da dieselben Tathandlungen auch im Grundtatbestand<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d und § 30a Abs. 1 ausdrücklich auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

BtMG Bezug nimmt. Die Tathandlungen s<strong>in</strong>d daher mit denen der Grundtatbestände<br />

identisch. 242<br />

3.3.3.1 Unerlaubte E<strong>in</strong>fuhr<br />

Das BtMG enthält ke<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition des Begriffs „E<strong>in</strong>fuhr“. In § 2 Abs. 2 BtMG wird der<br />

Begriff der E<strong>in</strong>fuhr – wie auch der Ausfuhr – vielmehr als bekannt vorausgesetzt. E<strong>in</strong>fuhr<br />

ist nach nunmehr e<strong>in</strong>helliger deutscher Rechtsprechung das Verbr<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>es<br />

Betäubungsmittels aus dem Ausland über die Grenze <strong>in</strong> das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland. 243 Verbr<strong>in</strong>gen bedeutet, e<strong>in</strong>e Sache durch wie auch immer<br />

geartetes E<strong>in</strong>wirken e<strong>in</strong>es Menschen über e<strong>in</strong>e Aussengrenze zu schaffen. 244 Nach<br />

der Def<strong>in</strong>ition des E<strong>in</strong>fuhrbegriffs kommt (im S<strong>in</strong>ne der Vorschrift) alle<strong>in</strong> das Verbr<strong>in</strong>gen<br />

von Betäubungsmitteln über die deutschen Hoheitsgebiete aus dem Ausland <strong>in</strong><br />

Betracht. Wird das Betäubungsmittel entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG nur<br />

239<br />

240<br />

241<br />

242<br />

243<br />

244<br />

KREUZER <strong>in</strong>: Handbuch Betäubungsmittelstrafrecht (KREUZER) 1998, 245.<br />

ROSSMADL, 15.<br />

KÖRNER, § 30a BtMG N 11.<br />

WEBER, § 30a BtMG N 7.<br />

BGHSt 31, 252, 254.<br />

BHG, StV 1983, 242.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!