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Wohnst du noch oder lebst du schon? - Arbeitswelt der Geographie

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3. Wohnungsgenossenschaften 21<br />

nossenschaftsgesetz verdeutlicht. Gemäß § 1 zum Wesen <strong>der</strong> Genossenschaft sind Genossenschaften<br />

„Gesellschaften von nicht geschlossener Mitglie<strong>der</strong>zahl, <strong>der</strong>en Zweck darauf gerichtet<br />

ist, den Erwerb <strong>o<strong>der</strong></strong> die Wirtschaft ihrer Mitglie<strong>der</strong> <strong>o<strong>der</strong></strong> <strong>der</strong>en soziale <strong>o<strong>der</strong></strong> kulturelle Belange<br />

<strong>du</strong>rch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu för<strong>der</strong>n.“ (BMJ 2009: o. S.) Genossenschaften<br />

agieren nach bestimmten Prinzipien und Verwaltungsstrukturen, die nachstehend erläutert werden.<br />

3.1.1 Genossenschaftliche Prinzipien<br />

Die genossenschaftlichen Prinzipien werden auch als „Wertvorstellungen“, „Leitgedanken“,<br />

„Grundsätze“ und/<strong>o<strong>der</strong></strong> „Normen“ (RINGLE 2007:4) bezeichnet. Sie werden in Verfahrens- und<br />

Wesensprinzipien unterschieden. (vgl. Tabelle 4) Verfahrensprinzipien beschreiben die Geschäftspolitik,<br />

z.B. Rücklagenbil<strong>du</strong>ng vs. Dividendenzahlung <strong>o<strong>der</strong></strong> auch Einheits- vs. differenzierte<br />

Preise. Die Wesensprinzipien beschreiben den genossenschaftlichen Leitgedanken und konstituieren<br />

bereits seit Ende des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Beson<strong>der</strong>heiten von Genossenschaften. (vgl.<br />

ebd.: 4 f.)<br />

Tabelle 4:<br />

Übersicht <strong>der</strong> genossenschaftlichen Prinzipien<br />

Absolutes Wesensprinzip<br />

Optimale För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>prinzip<br />

= zugleich oberste Leitmaxime <strong>der</strong><br />

Genossenschaft<br />

Wesensprinzipien<br />

Begrenzt variables Wesensprinzip<br />

= Strukturprinzipien<br />

Selbsthilfe<br />

Selbstverwaltung<br />

(nach dem Demokratieprinzip)<br />

Selbstverantwortung<br />

Identitätsprinzip<br />

Quelle: RINGLE 2007: 8, nach RINGLE 1994: 6<br />

Verfahrensprinzipien<br />

Variabel Prozessprinzipien<br />

= Verhaltensnormen<br />

Aktive/passive Preispolitik<br />

Einheits-/differenzierte Preise<br />

Gerechte Gewinnverwen<strong>du</strong>ng (Rücklagenbil<strong>du</strong>ng/Dividendengewährung)<br />

Bar-/Kreditverkäufe<br />

u.a.<br />

Als unverän<strong>der</strong>liches Wesensprinzip wird das För<strong>der</strong>prinzip bezeichnet. Es stellt den grundlegenden<br />

Baustein <strong>der</strong> genossenschaftlichen Idee dar und verlangt die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>interessen<br />

<strong>du</strong>rch den genossenschaftlichen Zusammenschluss. Dies meint bei den Wohnungsgenossenschaften<br />

v.a. die dauerhafte Versorgung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> mit Wohnraum. Das genossenschaftliche<br />

Kapital muss danach zur wirtschaftlichen und/<strong>o<strong>der</strong></strong> sozialen und/<strong>o<strong>der</strong></strong> kulturellen För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> eingesetzt werden und dient nicht <strong>der</strong> Profitmaximierung. (vgl. RINGLE<br />

2007: 8 f.; BMVBW 2004: 49 f.; KÖNIG 2004: 13 f.)<br />

Begrenzt verän<strong>der</strong>liche Wesensprinzipien sind das Selbsthilfe-, Selbstverwaltungsund<br />

Selbstverantwortungs- sowie das Identitätsprinzip.<br />

Das Selbsthilfeprinzip bezeichnet den kollektiven Zusammenschluss <strong>der</strong> Indivi<strong>du</strong>en zur Verbesserung<br />

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage. Durch den Zusammenschluss soll die Abhängigkeit<br />

von Fremdhilfe vermieden werden. (vgl. KÖNIG 2004: 13 f.) Das Prinzip <strong>der</strong> traditionellen<br />

Selbsthilfe ist allerdings <strong>du</strong>rch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen und das Nichtmitglie<strong>der</strong>geschäft<br />

relativiert. (vgl. RINGLE 2007: 8 f.)

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