Kräfte der Evolution - Ernst & Young
Kräfte der Evolution - Ernst & Young
Kräfte der Evolution - Ernst & Young
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
häufig unter Berücksichtigung einer Schlusskompensation – den Kapitalgebern zurückzuzahlen<br />
sind. Der Ausweis solcher Preferred Shares und des entsprechenden Aufgeldes<br />
hat deshalb nach den IFRS unter den Verbindlichkeiten zu erfolgen.<br />
Nach US GAAP war es früher möglich, solche Preferred Shares mit Redemption Rights als<br />
so genanntes Mezzanine Equity zwischen Eigenkapital und Fremdkapital auszuweisen. Im<br />
Zuge <strong>der</strong> Annäherung von IFRS und US GAAP regelt <strong>der</strong> relativ neue Financial Accounting<br />
Standard (FAS) 150 eine ähnliche Vorgehensweise zum Ausweis solcher Preferred<br />
Shares wie <strong>der</strong> International Accounting Standard (IAS) 32. Allerdings gibt es noch im<br />
Einzelfall gravierende Unterschiede.<br />
Diese im Vergleich zum HGB fundamentalen Unterschiede haben in <strong>der</strong> Regel einen<br />
dramatischen Einfluss auf das Bilanzbild, da sich dadurch die aus den jeweiligen<br />
Bilanzen abgeleiteten Eigen- und Fremdkapitalquoten sowie weitere Kennzahlen, wie z. B.<br />
Verschuldungsgrad etc., deutlich unterscheiden.<br />
Stille Beteiligungen<br />
Stille Beteiligungen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches sowohl<br />
nach HGB, IFRS und US GAAP ausgewiesen. Die Beson<strong>der</strong>heit bei stillen Beteiligungen<br />
liegt in <strong>der</strong> Regel darin, dass diese Finanzierungsmittel für den Fall einer Insolvenz im<br />
Rang hinter an<strong>der</strong>en Gläubigern zurückgetreten sind. Zusätzlich sind den still Beteiligten<br />
durch vertragliche Regeln normalerweise beson<strong>der</strong>e Mitbestimmungs- und Kontrollrechte<br />
gegeben.<br />
Da es sich bei stillen Beteiligungen um Fremdkapital handelt, verlangen die Kapitalgeber<br />
häufig auch eine Verzinsung des Kapitals, wenn sich das jeweilige Unternehmen in einer<br />
Verlustsituation befindet. In <strong>der</strong> Praxis haben sich deshalb gemischte Zinssätze, je nach<br />
Verlust- o<strong>der</strong> Gewinnsituation, herausgebildet. In <strong>der</strong> Verlustsituation wird ein fester<br />
Minimalzins gezahlt, in <strong>der</strong> Gewinnsituation wird ein deutlich höherer, variabler, gewinnabhängiger<br />
Zinssatz verlangt. Häufig sind auch Regeln anzutreffen, bei denen in<br />
Verlustjahren keine Zinsen zu zahlen sind, dafür dann aber in späteren Perioden<br />
überproportional höhere; o<strong>der</strong> eine Kompensation <strong>der</strong> nicht gezahlten Zinsen erfolgt für<br />
den Investor im Rahmen einer Schlussvergütung zu einem bestimmten Stichtag, ggf.<br />
gekoppelt mit einem Exit-Szenario im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public<br />
Offering/IPO).<br />
Finanzierung durch Zuschüsse<br />
Eine bedeutende Rolle von Finanzierungsmitteln für Biotech-Unternehmen sind<br />
Zuschüsse, die im Rahmen von För<strong>der</strong>programmen von Gebietskörperschaften, den<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n, dem Bund und <strong>der</strong> Europäischen Union gewährt werden. Grundsätzlich<br />
sind zwei Arten von Zuschüssen zu unterscheiden: Investitionszuschüsse und Zuschüsse<br />
zu Forschungs- und Entwicklungskosten wie Personalkosten und/o<strong>der</strong> Sachmittelkosten.<br />
Investitionszuschüsse dürfen nach HGB, IFRS und US GAAP nicht sofort ertragswirksam<br />
vereinnahmt werden, son<strong>der</strong>n letztlich nur verteilt über die Nutzungsdauer <strong>der</strong><br />
geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter. Nach handelsrechtlichen Regelungen wird deshalb <strong>der</strong><br />
Ausweis eines Son<strong>der</strong>postens für Investitionszuschüsse auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz<br />
präferiert, <strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Nutzungsdauer <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter<br />
sukzessive ertragswirksam aufgelöst wird. Allerdings ist auch ein Absetzen des<br />
Zuschusses von den Anschaffungskosten <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter zulässig.<br />
Die ertragswirksame Vereinnahmung erfolgt dann über die geringere Abschreibung<br />
während <strong>der</strong> Nutzungsdauer. Da dies auch die nach IFRS und US GAAP zulässigen<br />
Varianten <strong>der</strong> Erfassung von Investitionszuschüssen sind, lässt sich ein Gleichklang des<br />
Ausweises und <strong>der</strong> sukzessiven ertragswirksamen Vereinnahmung nach HGB, IFRS und<br />
US GAAP erreichen.<br />
Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungskosten wie Personalkosten und Sachmittelkosten<br />
werden in <strong>der</strong> Regel im Rahmen von Forschungsför<strong>der</strong>programmen<br />
gewährt. Solche Zuschüsse können unmittelbar ertragswirksam vereinnahmt werden.<br />
Unterschiedliche Behandlungen in den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften<br />
existieren insoweit nicht.<br />
Für alle Zuschüsse (Investitionszuschüsse und Zuschüsse zu Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten) ist aber zu berücksichtigen, dass die Zuschussbedingungen und<br />
-auflagen eingehalten werden, da diese Zuschüsse ansonsten zurückgezahlt werden<br />
müssen. Insbeson<strong>der</strong>e bei Investitionszuschüssen sind die jeweiligen Auflagen teilweise<br />
für mehrere Jahre zu erfüllen und <strong>der</strong>en Einhaltung durch Verwendungsnachweise zu<br />
dokumentieren. Ist absehbar, dass die jeweiligen Auflagen nicht erfüllt werden können,<br />
ist eine ertragswirksame Vereinnahmung <strong>der</strong> Zuschüsse nicht zulässig und die Bildung<br />
einer Rückstellung für die mögliche Rückzahlungsverpflichtung zu prüfen. Insgesamt<br />
kommt <strong>der</strong> Finanzierung über Zuschüsse eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu, da sie dem<br />
Biotech-Unternehmen finanzielle Mittel bringen, die keinerlei Kapitaldienst unterliegen.<br />
Fazit<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Finanzierungselemente ist aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />
Bilanzierung je nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards nicht nur die Höhe<br />
des jeweiligen Kapitaldienstes zu berücksichtigen, son<strong>der</strong>n auch die Außenwirkung, die<br />
durch das unter Umständen vollständig an<strong>der</strong>e Bilanzbild entsteht. Je nach Rechnungslegungsstandard<br />
können sich bei ein und demselben Finanzierungsmittel erhebliche<br />
Unterschiede bei <strong>der</strong> Eigenkapitalquote und den an<strong>der</strong>en Bilanzkennzahlen ergeben.<br />
Die Auswahl des richtigen Finanzierungsinstruments sollte deshalb auch unter<br />
Berücksichtigung des zukünftigen Adressatenkreises <strong>der</strong> Rechnungslegung des Biotech-<br />
Unternehmens erfolgen und erfor<strong>der</strong>t eine frühzeitige Beschäftigung mit Bilanzierungsfragen,<br />
um unerwünschte Auswirkungen auf die Positionierung des Biotech-<br />
Unternehmens zu vermeiden.<br />
holger.siebenthaler@de.ey.com<br />
113