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Kräfte der Evolution - Ernst & Young

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häufig unter Berücksichtigung einer Schlusskompensation – den Kapitalgebern zurückzuzahlen<br />

sind. Der Ausweis solcher Preferred Shares und des entsprechenden Aufgeldes<br />

hat deshalb nach den IFRS unter den Verbindlichkeiten zu erfolgen.<br />

Nach US GAAP war es früher möglich, solche Preferred Shares mit Redemption Rights als<br />

so genanntes Mezzanine Equity zwischen Eigenkapital und Fremdkapital auszuweisen. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> Annäherung von IFRS und US GAAP regelt <strong>der</strong> relativ neue Financial Accounting<br />

Standard (FAS) 150 eine ähnliche Vorgehensweise zum Ausweis solcher Preferred<br />

Shares wie <strong>der</strong> International Accounting Standard (IAS) 32. Allerdings gibt es noch im<br />

Einzelfall gravierende Unterschiede.<br />

Diese im Vergleich zum HGB fundamentalen Unterschiede haben in <strong>der</strong> Regel einen<br />

dramatischen Einfluss auf das Bilanzbild, da sich dadurch die aus den jeweiligen<br />

Bilanzen abgeleiteten Eigen- und Fremdkapitalquoten sowie weitere Kennzahlen, wie z. B.<br />

Verschuldungsgrad etc., deutlich unterscheiden.<br />

Stille Beteiligungen<br />

Stille Beteiligungen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches sowohl<br />

nach HGB, IFRS und US GAAP ausgewiesen. Die Beson<strong>der</strong>heit bei stillen Beteiligungen<br />

liegt in <strong>der</strong> Regel darin, dass diese Finanzierungsmittel für den Fall einer Insolvenz im<br />

Rang hinter an<strong>der</strong>en Gläubigern zurückgetreten sind. Zusätzlich sind den still Beteiligten<br />

durch vertragliche Regeln normalerweise beson<strong>der</strong>e Mitbestimmungs- und Kontrollrechte<br />

gegeben.<br />

Da es sich bei stillen Beteiligungen um Fremdkapital handelt, verlangen die Kapitalgeber<br />

häufig auch eine Verzinsung des Kapitals, wenn sich das jeweilige Unternehmen in einer<br />

Verlustsituation befindet. In <strong>der</strong> Praxis haben sich deshalb gemischte Zinssätze, je nach<br />

Verlust- o<strong>der</strong> Gewinnsituation, herausgebildet. In <strong>der</strong> Verlustsituation wird ein fester<br />

Minimalzins gezahlt, in <strong>der</strong> Gewinnsituation wird ein deutlich höherer, variabler, gewinnabhängiger<br />

Zinssatz verlangt. Häufig sind auch Regeln anzutreffen, bei denen in<br />

Verlustjahren keine Zinsen zu zahlen sind, dafür dann aber in späteren Perioden<br />

überproportional höhere; o<strong>der</strong> eine Kompensation <strong>der</strong> nicht gezahlten Zinsen erfolgt für<br />

den Investor im Rahmen einer Schlussvergütung zu einem bestimmten Stichtag, ggf.<br />

gekoppelt mit einem Exit-Szenario im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public<br />

Offering/IPO).<br />

Finanzierung durch Zuschüsse<br />

Eine bedeutende Rolle von Finanzierungsmitteln für Biotech-Unternehmen sind<br />

Zuschüsse, die im Rahmen von För<strong>der</strong>programmen von Gebietskörperschaften, den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n, dem Bund und <strong>der</strong> Europäischen Union gewährt werden. Grundsätzlich<br />

sind zwei Arten von Zuschüssen zu unterscheiden: Investitionszuschüsse und Zuschüsse<br />

zu Forschungs- und Entwicklungskosten wie Personalkosten und/o<strong>der</strong> Sachmittelkosten.<br />

Investitionszuschüsse dürfen nach HGB, IFRS und US GAAP nicht sofort ertragswirksam<br />

vereinnahmt werden, son<strong>der</strong>n letztlich nur verteilt über die Nutzungsdauer <strong>der</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter. Nach handelsrechtlichen Regelungen wird deshalb <strong>der</strong><br />

Ausweis eines Son<strong>der</strong>postens für Investitionszuschüsse auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz<br />

präferiert, <strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Nutzungsdauer <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter<br />

sukzessive ertragswirksam aufgelöst wird. Allerdings ist auch ein Absetzen des<br />

Zuschusses von den Anschaffungskosten <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Wirtschaftsgüter zulässig.<br />

Die ertragswirksame Vereinnahmung erfolgt dann über die geringere Abschreibung<br />

während <strong>der</strong> Nutzungsdauer. Da dies auch die nach IFRS und US GAAP zulässigen<br />

Varianten <strong>der</strong> Erfassung von Investitionszuschüssen sind, lässt sich ein Gleichklang des<br />

Ausweises und <strong>der</strong> sukzessiven ertragswirksamen Vereinnahmung nach HGB, IFRS und<br />

US GAAP erreichen.<br />

Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungskosten wie Personalkosten und Sachmittelkosten<br />

werden in <strong>der</strong> Regel im Rahmen von Forschungsför<strong>der</strong>programmen<br />

gewährt. Solche Zuschüsse können unmittelbar ertragswirksam vereinnahmt werden.<br />

Unterschiedliche Behandlungen in den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften<br />

existieren insoweit nicht.<br />

Für alle Zuschüsse (Investitionszuschüsse und Zuschüsse zu Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten) ist aber zu berücksichtigen, dass die Zuschussbedingungen und<br />

-auflagen eingehalten werden, da diese Zuschüsse ansonsten zurückgezahlt werden<br />

müssen. Insbeson<strong>der</strong>e bei Investitionszuschüssen sind die jeweiligen Auflagen teilweise<br />

für mehrere Jahre zu erfüllen und <strong>der</strong>en Einhaltung durch Verwendungsnachweise zu<br />

dokumentieren. Ist absehbar, dass die jeweiligen Auflagen nicht erfüllt werden können,<br />

ist eine ertragswirksame Vereinnahmung <strong>der</strong> Zuschüsse nicht zulässig und die Bildung<br />

einer Rückstellung für die mögliche Rückzahlungsverpflichtung zu prüfen. Insgesamt<br />

kommt <strong>der</strong> Finanzierung über Zuschüsse eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu, da sie dem<br />

Biotech-Unternehmen finanzielle Mittel bringen, die keinerlei Kapitaldienst unterliegen.<br />

Fazit<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Finanzierungselemente ist aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Bilanzierung je nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards nicht nur die Höhe<br />

des jeweiligen Kapitaldienstes zu berücksichtigen, son<strong>der</strong>n auch die Außenwirkung, die<br />

durch das unter Umständen vollständig an<strong>der</strong>e Bilanzbild entsteht. Je nach Rechnungslegungsstandard<br />

können sich bei ein und demselben Finanzierungsmittel erhebliche<br />

Unterschiede bei <strong>der</strong> Eigenkapitalquote und den an<strong>der</strong>en Bilanzkennzahlen ergeben.<br />

Die Auswahl des richtigen Finanzierungsinstruments sollte deshalb auch unter<br />

Berücksichtigung des zukünftigen Adressatenkreises <strong>der</strong> Rechnungslegung des Biotech-<br />

Unternehmens erfolgen und erfor<strong>der</strong>t eine frühzeitige Beschäftigung mit Bilanzierungsfragen,<br />

um unerwünschte Auswirkungen auf die Positionierung des Biotech-<br />

Unternehmens zu vermeiden.<br />

holger.siebenthaler@de.ey.com<br />

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