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3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

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ung der Arbeitsqualitäten, die seitens der Patienten und der Psychiater von Soziothera-<br />

peuten erwartet werden.<br />

Die gesetzliche Grundlage für die bisherigen Empfehlungen, der § 132b Abs. 2 SGB V ist<br />

mit Ablauf des 30. Juni 2008 entfallen. Der Verein für <strong>Soziotherapie</strong> e.V. hat den Kran-<br />

kenkassenverbänden auf Bundesebene vorgeschlagen, einen Runden Tisch zu bilden,<br />

um sich über das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Verbände erklärten hierzu, dass<br />

mit dem Wegfall des § 132b Abs. 2 SGB V die entscheidende Rechtsgrundlage entfallen<br />

ist, um sich als Kassenverbände weiterhin mit den Anforderungen an Soziotherapeuten zu<br />

befassen. Es sei daher überflüssig, sich mit dem Verein für <strong>Soziotherapie</strong> zu dieser The-<br />

matik an einen Tisch zu setzen. Eine ähnliche Auffassung vertritt der GKV-<br />

Spitzenverband, an den sich der (inzwischen durch Satzungsänderung entstandene) Be-<br />

rufsverband der Soziotherapeuten gewandt hatte.<br />

Parallel zu dieser Entwicklung vereinbarten die Kassenverbände, die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung und das Bundesministerium für Gesundheit, die Frage der Weiterent-<br />

wicklung der <strong>Soziotherapie</strong> zunächst einmal auf Länderebene zu behandeln. Die Ge-<br />

sundheitsministerkonferenz wurde gebeten, die Lage der <strong>Soziotherapie</strong> zu beraten. D<strong>am</strong>it<br />

wurde auch in der Frage der Überarbeitung der <strong>Soziotherapie</strong>-Richtlinien auf die Länder-<br />

ebene transponiert.<br />

In rechtlicher Hinsicht besteht mit Blick auf die Zulassungsbedingungen aktuell die Mög-<br />

lichkeit, dass jede Krankenkasse ihre eigenen Kriterien entwickelt. Da das Vertragswesen<br />

der einzelnen Kassen aber gehalten ist, sich nach Möglichkeit mit den Kassenverbänden<br />

auf Länderebene abzustimmen, ist diese rechtliche Möglichkeit nur in Einzelfällen genutzt<br />

worden. Die große Mehrheit der Kassen hat sich auf Länderebene darauf verständigt, an<br />

den bisherigen Empfehlungen trotz des Wegfalls der Rechtsgrundlage festzuhalten.<br />

In dieser Situation erscheint es dringend geboten, von Seiten der Leistungserbringer und<br />

aus der Erfahrung von nunmehr acht Jahren Praxis heraus eigene Anforderungen zur<br />

Ausübung von <strong>Soziotherapie</strong> zu formulieren. Der <strong>am</strong>bulante Fortschritt in der Psychiatrie<br />

braucht in Deutschland dringend das Instrument der <strong>Soziotherapie</strong>. Hierzu ist es notwen-<br />

dig, qualifizierte und erfahrene Fachkräfte für diese Aufgabe zu gewinnen, d<strong>am</strong>it dieser<br />

Behandlungsansatz flächendeckend wirks<strong>am</strong> werden kann.<br />

Die nachfolgende „Ordnung zur Ausübung von <strong>Soziotherapie</strong> in Deutschland“ wurde auf<br />

dem zweiten Bundestreffen der Soziotherapeuten <strong>am</strong> 18./19. Mai 2009 in Frankfurt/Main<br />

intensiv diskutiert und nach verschiedenen Änderungen vom Vorstand des Berufsverban-<br />

des <strong>am</strong> 13. Juli 2009 verabschiedet.<br />

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