3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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ung der Arbeitsqualitäten, die seitens der Patienten und der Psychiater von Soziothera-<br />
peuten erwartet werden.<br />
Die gesetzliche Grundlage für die bisherigen Empfehlungen, der § 132b Abs. 2 SGB V ist<br />
mit Ablauf des 30. Juni 2008 entfallen. Der Verein für <strong>Soziotherapie</strong> e.V. hat den Kran-<br />
kenkassenverbänden auf Bundesebene vorgeschlagen, einen Runden Tisch zu bilden,<br />
um sich über das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Verbände erklärten hierzu, dass<br />
mit dem Wegfall des § 132b Abs. 2 SGB V die entscheidende Rechtsgrundlage entfallen<br />
ist, um sich als Kassenverbände weiterhin mit den Anforderungen an Soziotherapeuten zu<br />
befassen. Es sei daher überflüssig, sich mit dem Verein für <strong>Soziotherapie</strong> zu dieser The-<br />
matik an einen Tisch zu setzen. Eine ähnliche Auffassung vertritt der GKV-<br />
Spitzenverband, an den sich der (inzwischen durch Satzungsänderung entstandene) Be-<br />
rufsverband der Soziotherapeuten gewandt hatte.<br />
Parallel zu dieser Entwicklung vereinbarten die Kassenverbände, die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung und das Bundesministerium für Gesundheit, die Frage der Weiterent-<br />
wicklung der <strong>Soziotherapie</strong> zunächst einmal auf Länderebene zu behandeln. Die Ge-<br />
sundheitsministerkonferenz wurde gebeten, die Lage der <strong>Soziotherapie</strong> zu beraten. D<strong>am</strong>it<br />
wurde auch in der Frage der Überarbeitung der <strong>Soziotherapie</strong>-Richtlinien auf die Länder-<br />
ebene transponiert.<br />
In rechtlicher Hinsicht besteht mit Blick auf die Zulassungsbedingungen aktuell die Mög-<br />
lichkeit, dass jede Krankenkasse ihre eigenen Kriterien entwickelt. Da das Vertragswesen<br />
der einzelnen Kassen aber gehalten ist, sich nach Möglichkeit mit den Kassenverbänden<br />
auf Länderebene abzustimmen, ist diese rechtliche Möglichkeit nur in Einzelfällen genutzt<br />
worden. Die große Mehrheit der Kassen hat sich auf Länderebene darauf verständigt, an<br />
den bisherigen Empfehlungen trotz des Wegfalls der Rechtsgrundlage festzuhalten.<br />
In dieser Situation erscheint es dringend geboten, von Seiten der Leistungserbringer und<br />
aus der Erfahrung von nunmehr acht Jahren Praxis heraus eigene Anforderungen zur<br />
Ausübung von <strong>Soziotherapie</strong> zu formulieren. Der <strong>am</strong>bulante Fortschritt in der Psychiatrie<br />
braucht in Deutschland dringend das Instrument der <strong>Soziotherapie</strong>. Hierzu ist es notwen-<br />
dig, qualifizierte und erfahrene Fachkräfte für diese Aufgabe zu gewinnen, d<strong>am</strong>it dieser<br />
Behandlungsansatz flächendeckend wirks<strong>am</strong> werden kann.<br />
Die nachfolgende „Ordnung zur Ausübung von <strong>Soziotherapie</strong> in Deutschland“ wurde auf<br />
dem zweiten Bundestreffen der Soziotherapeuten <strong>am</strong> 18./19. Mai 2009 in Frankfurt/Main<br />
intensiv diskutiert und nach verschiedenen Änderungen vom Vorstand des Berufsverban-<br />
des <strong>am</strong> 13. Juli 2009 verabschiedet.<br />
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