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3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

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1.2.3 Rahmenbedingungen der <strong>am</strong>bulanten <strong>Soziotherapie</strong><br />

Nach der Begriffsklärung ist es nun wichtig, die spezifischen Rahmenbedingungen zur AS<br />

nach § 37a SGB V (s. S. 72ff.) darzulegen: Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu<br />

können ist es nötig, dass die schwer psychisch kranken Menschen an einer Depression<br />

mit psychotischen Symptomen oder an einer Schizophrenie leiden. Sie sind aufgrund der<br />

Schwere der Erkrankung nicht in der Lage, ärztlich verordnete Leistungen autonom in<br />

Anspruch zu nehmen, oft drohen Klinikbehandlungen (vgl. Klecha/Borchardt 2007: 63; vgl.<br />

Fastabend/Schneider 2004: 212f.). Folglich sind Chronifizierungen nicht selten, so dass<br />

„Drehtürkarrieren“ (stete Klinikaufnahmen) zu Charakteristika des Klientels der AS zählen.<br />

Tabelle 1: Indikationen für die Inanspruchnahme der AS<br />

(Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Ließem 2009: 6)<br />

Schizophrener Formenkreis<br />

nach ICD-10 12<br />

F20.0-20.6 Schizophrenie<br />

F 21 schizotype Störung<br />

F 22 anhaltende wahnhafte Störung<br />

F 24 induzierte wahnhafte Störung<br />

F 25 schizoaffektive Störung<br />

Affektive Störungen<br />

nach ICD-10<br />

F31.5 gegenwärtig schwere depressive<br />

Episode mit psychotischen Symptomen<br />

im Rahmen einer bipolaren affektiven<br />

Störung<br />

F32.3 schwere depressive Episode mit<br />

psychotischen Symptomen<br />

F33.3 gegenwärtig schwere depressive<br />

Episode mit psychotischen Symptomen<br />

im Rahmen einer rezidivierenden depressiven<br />

Störung.<br />

Die Tabelle 1 dokumentiert die konkreten Indikationen, welche eine AS im Regelfall erfor-<br />

dern können (vgl. Ließem 2009: 6f. und 49f.). Die Ausführung „im Regelfall“ lässt dabei<br />

den Spielraum für Ausnahmefälle offen (vgl. Fastabend/Schneider 2004: 213). Neben den<br />

Indikationen müssen Betroffene einen bestimmten globalen Schweregrad der Erkrankung<br />

aufweisen. Auf der sog. „Global Assessment of Functioning scale“ (GAF-Skala) darf das<br />

soziale Funktionsniveau den Wert 20 nicht unterschreiten und den Wert 40 nicht über-<br />

schreiten. Betroffene sind demgemäß eingeschränkt durch Wahn oder Halluzinationen<br />

(vgl. Nowack 2002: 546). Die Skala mit ihren spezifischen Ausführungen ist im<br />

Anhang A S. 104ff. zu finden, die verlangten Werte sind grau unterlegt. Fähigkeitsstö-<br />

rungen, welche überdies nachgewiesen werden müssen, beziehen sich auf Störungen<br />

des Antriebs, der Ausdauer, der Belastbarkeit, der Kontaktfähigkeit, der Konfliktfähigkeit,<br />

kognitiver Funktionen sowie der Zus<strong>am</strong>menarbeit (Compliance). Für die Leistungsge-<br />

12 Die ICD-10 ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten in der 10. Revision, wird vornehmlich in der<br />

Medizin verwendet und muss auch von Sozialarbeitern vor allem im klinischen Bereich angewandt werden.<br />

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