30.11.2012 Aufrufe

3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

veranlasst den Arzt, APP zu verordnen. Sie kümmert sich aber auch um alle anderen be-<br />

handlungsrelevanten Lebensaspekte des Patienten und unterstützt ihn dabei, die erfor-<br />

derlichen Schritte zu unternehmen. Hierbei helfen sozialrechtliche Kenntnisse und enge<br />

Kontakte im gemeindepsychiatrischen Verbund. <strong>Soziotherapie</strong> gewinnt ein eigenes thera-<br />

peutisches Profil in Bezug auf das Motivationstraining und die Willensbildung des Patien-<br />

ten, wobei die Ziele dieser Behandlung vom Arzt festgelegt werden. Die Frage, ob diese<br />

Tätigkeit über den Zeitraum von 3 Jahren hinaus geleistet werden darf, ist beim Bundes-<br />

sozialgericht anhängig. Insges<strong>am</strong>t ist die Quantität auf 120 Stunden innerhalb von 3 Jah-<br />

ren begrenzt.<br />

<strong>Soziotherapie</strong> – Betreutes Wohnen<br />

Wie gegenüber der APP beschränkt sich <strong>Soziotherapie</strong> nur auf einen kleinen Teil der<br />

Menschen, für die das Betreute Wohnen tätig werden kann. <strong>Soziotherapie</strong> ist eine Kas-<br />

senleistung mit Zuzahlungsverpflichtung, das Betreute Wohnen eine Sozialhilfeleistung,<br />

die Bedürftigkeit voraussetzt. Das Ziel des Betreuten Wohnens ist Teilhabe <strong>am</strong> gesell-<br />

schaftlichen Leben, <strong>Soziotherapie</strong> interessiert sich für Teilhabe nur insofern, als hierdurch<br />

Krankenhauseinweisung vermieden werden kann. Ansonsten dient sie nur der ärztlichen<br />

Behandlung. Für das Betreute Wohnen ist die medizinische Rehabilitation ein Geschehen,<br />

das nur dann in das Blickfeld gerät, wenn es das Alltagsleben des Klienten verändert. Der<br />

Leistungserbringer berät den Klienten in Bezug auf die Behandlung, er greift aber nicht<br />

direkt in den Behandlungsprozess ein, während die <strong>Soziotherapie</strong> Teil der medizinischen<br />

Rehabilitation ist. Betreutes Wohnen kann prinzipiell als dauerhafte Begleitung organisiert<br />

werden. <strong>Soziotherapie</strong> ist eine krisenbezogene Begleitung, die bei Stabilisierung des ge-<br />

sundheitlichen Zustandes überflüssig wird. Die Überprüfung des weiteren Bedarfs erfolgt<br />

bei der <strong>Soziotherapie</strong> nach spätestens 30 Stunden. Da <strong>Soziotherapie</strong> und Betreutes<br />

Wohnen unterschiedlichen Rehabilitationsbereichen angehören, lädt dies die Kostenträ-<br />

ger geradezu ein, die Zuständigkeit hin und her zu schieben. Träger der Eingliederungs-<br />

hilfe erwarten zunächst einmal von den Krankenkassen, dass sie die notwendige Beglei-<br />

tung über <strong>Soziotherapie</strong> organisieren, die Krankenkassen sehen wiederum die Eingliede-<br />

rungshilfe in der Pflicht, lehnen die Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong> ab mit dem Argument,<br />

der Patient sei besser im Betreuten Wohnen aufgehoben. Betrachtet man diese Frage<br />

aus der Sicht der Patienten, so wird man sagen müssen, dass diese bei der krisenhaften<br />

Zuspitzung ihrer psychischen Erkrankung zunächst einmal Hilfen aus dem Gesundheits-<br />

system erwarten. Wenn das Tätigkeitsspektrum des <strong>am</strong>bulanten Arztes allein nicht hierzu<br />

ausreicht, sollte zunächst <strong>Soziotherapie</strong> versuchen, die Behandlung im häuslichen Umfeld<br />

zu stabilisieren. Zeigt sich dabei, dass neben der komplexen Behandlung eine langfristige<br />

soziale Begleitung notwendig ist, sollte durch <strong>Soziotherapie</strong> die Klärung des entsprechen-<br />

162

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!