3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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Unterscheidungsmerkmale<br />
In folgenden Aspekten unterscheiden sich die drei Leistungsangebote:<br />
Zielgruppe<br />
Zielgruppe des Betreuten Wohnens sind Menschen mit einem sozialen Teilhabedefizit, die<br />
wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Unterstützung selbst zu finanzieren. Hierzu gehö-<br />
ren auch psychisch Behinderte.<br />
Von APP können psychisch Erkrankte profitieren, die ohne eine vorübergehende häusli-<br />
che pflegerische Unterstützung stationär behandelt werden müssten.<br />
<strong>Soziotherapie</strong> kann nur psychisch Erkrankten verordnet werden, die an Schizophrenie<br />
oder an einer psychischen Erkrankung leiden, bei der psychotische Symptome auftreten.<br />
Wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen<br />
Beim Betreuten Wohnen müssen die Klienten ihre Vermögensverhältnisse und ihre Un-<br />
terhaltsansprüche aufdecken. Wenn Bedürftigkeit festgestellt wird, ist die Leistung kosten-<br />
frei.<br />
APP und <strong>Soziotherapie</strong> sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, jedoch zuzah-<br />
lungspflichtig.<br />
Auslösung der Leistungen<br />
Betreutes Wohnen bedarf der vorangehenden Genehmigung durch den Eingliederungshil-<br />
feträger, der seine Entscheidung fast überall an Hilfeplanverfahren bindet.<br />
APP und <strong>Soziotherapie</strong> werden vom Arzt verordnet und können hiernach ohne weitere<br />
Verzögerung erbracht werden.<br />
Laufende Kontrolle<br />
Betreutes Wohnen ist in der Gestaltung relativ frei und bis zur nächsten Hilfeplankonfe-<br />
renz im Wesentlichen allein dem Klienten gegenüber verantwortlich.<br />
APP und <strong>Soziotherapie</strong> stehen unter der Kontrolle von Patient und Arzt, der über alle<br />
wichtigen Behandlungsschritte entscheidet. Arzt und Leistungserbringer werden von den<br />
Krankenkassen gegebenenfalls unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes über-<br />
wacht.<br />
Planung<br />
Notwendigkeit, Ziele und Inhalte der Arbeit im Betreuten Wohnen werden im Rahmen des<br />
Hilfeplanverfahrens festgelegt. Sie stellen jedoch einen weit gesteckten Rahmen dar, der<br />
vom Leistungserbringer nach der jeweiligen Befindlichkeit des Klienten konkretisiert wird.<br />
Lediglich die wöchentliche Einsatzzeit ist festgelegt.<br />
Bei APP ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorzulegen, der mit dem Arzt abge-<br />
stimmt ist. Die Einsatzzeit kann variieren bis zu 14 Behandlungseinheiten pro Woche.<br />
<strong>Soziotherapie</strong> legt der Krankenkasse einen Betreuungsplan vor, der Bestandteil des ärzt-<br />
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