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3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

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Unterscheidungsmerkmale<br />

In folgenden Aspekten unterscheiden sich die drei Leistungsangebote:<br />

Zielgruppe<br />

Zielgruppe des Betreuten Wohnens sind Menschen mit einem sozialen Teilhabedefizit, die<br />

wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Unterstützung selbst zu finanzieren. Hierzu gehö-<br />

ren auch psychisch Behinderte.<br />

Von APP können psychisch Erkrankte profitieren, die ohne eine vorübergehende häusli-<br />

che pflegerische Unterstützung stationär behandelt werden müssten.<br />

<strong>Soziotherapie</strong> kann nur psychisch Erkrankten verordnet werden, die an Schizophrenie<br />

oder an einer psychischen Erkrankung leiden, bei der psychotische Symptome auftreten.<br />

Wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen<br />

Beim Betreuten Wohnen müssen die Klienten ihre Vermögensverhältnisse und ihre Un-<br />

terhaltsansprüche aufdecken. Wenn Bedürftigkeit festgestellt wird, ist die Leistung kosten-<br />

frei.<br />

APP und <strong>Soziotherapie</strong> sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, jedoch zuzah-<br />

lungspflichtig.<br />

Auslösung der Leistungen<br />

Betreutes Wohnen bedarf der vorangehenden Genehmigung durch den Eingliederungshil-<br />

feträger, der seine Entscheidung fast überall an Hilfeplanverfahren bindet.<br />

APP und <strong>Soziotherapie</strong> werden vom Arzt verordnet und können hiernach ohne weitere<br />

Verzögerung erbracht werden.<br />

Laufende Kontrolle<br />

Betreutes Wohnen ist in der Gestaltung relativ frei und bis zur nächsten Hilfeplankonfe-<br />

renz im Wesentlichen allein dem Klienten gegenüber verantwortlich.<br />

APP und <strong>Soziotherapie</strong> stehen unter der Kontrolle von Patient und Arzt, der über alle<br />

wichtigen Behandlungsschritte entscheidet. Arzt und Leistungserbringer werden von den<br />

Krankenkassen gegebenenfalls unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes über-<br />

wacht.<br />

Planung<br />

Notwendigkeit, Ziele und Inhalte der Arbeit im Betreuten Wohnen werden im Rahmen des<br />

Hilfeplanverfahrens festgelegt. Sie stellen jedoch einen weit gesteckten Rahmen dar, der<br />

vom Leistungserbringer nach der jeweiligen Befindlichkeit des Klienten konkretisiert wird.<br />

Lediglich die wöchentliche Einsatzzeit ist festgelegt.<br />

Bei APP ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorzulegen, der mit dem Arzt abge-<br />

stimmt ist. Die Einsatzzeit kann variieren bis zu 14 Behandlungseinheiten pro Woche.<br />

<strong>Soziotherapie</strong> legt der Krankenkasse einen Betreuungsplan vor, der Bestandteil des ärzt-<br />

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