3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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her angemerkt werden, dass dies zukünftig verbesserungswürdig ist, denn Kooperationen,<br />
vor allem unter Leistungserbringern, können insges<strong>am</strong>t neue Perspektiven schaffen und<br />
differenzierte Lösungswege bereitstellen (vgl. auch Puls 2010: 16).<br />
3.2.2 Sichtweise zu den Rahmenbedingungen der <strong>Soziotherapie</strong><br />
Neben der Sichtweise Hoffmanns zur Rolle der Soziotherapeuten und zur Kooperation mit<br />
beteiligten Akteuren sind auch ihre Erfahrungswerte mit den Regelungen zur AS wichtig.<br />
Theoretische Ausführungen verdeutlichten, dass die Formulierungen der Richtlinien zur<br />
AS in vielen Punkten vage sind, Interpretationsunterschiede zulassen (vgl. Ließem 2010b:<br />
2) und darum die Realisierung der AS bisher hemmten (vgl. u.a. Melchinger 2003a: 302).<br />
Für Hoffmann hingegen dienen die Richtlinien als Basis ihres soziotherapeutischen<br />
Handelns, auch wenn sie bspw. die Einschränkung der Indikationen, die Zulassungskrite-<br />
rien und geringe Vergütungen beklagt (vgl. Z. 623-625; vgl. Z. 650f.). Prinzipiell sind bzgl.<br />
der Indikationen ihrer Erfahrung nach Ausnahmen denkbar, d.h. auch in Grenzfällen kann<br />
<strong>Soziotherapie</strong> verordnet werden, wenn eine entsprechende fachliche Begründung vorliegt<br />
(vgl. Z. 647-649). Doch dies war bisher in selteneren Fällen möglich.<br />
Die durch den Gesetzestext sowie die Richtlinien festgelegten Endziele, wie z.B. die<br />
Motivation der Betroffenen zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen oder die<br />
Vermeidung bzw. Verringerung von Krankenhausaufenthalten, sind für Hoffmann im<br />
Rahmen der AS durchaus realisierbar. Begründet liegt dies ihrer Aussage nach darin,<br />
dass die Soziotherapeuten eng mit den Klienten zus<strong>am</strong>menarbeiten und somit Krisen<br />
zeitnah erfassen und bearbeiten können. In dieser Hinsicht sei das Kennen und Vermit-<br />
teln von Krankheitssymptomen wesentlich, um den Betroffenen einen angemessenen<br />
Umgang mit ihrer Erkrankung zu ermöglichen. Jedoch sind laut Hoffmann stationäre Auf-<br />
nahmen nicht gänzlich zu verhindern. Es sei ebenso ein Erfolg, wenn diese zunächst re-<br />
duziert werden (vgl. Z. 658-663) und die AS im Anschluss an den Klinikaufenthalt erneut<br />
einsetzt. Dies sollte daher in den Richtlinien auch explizit erwähnt werden.<br />
Im Rahmen der Regelungen zur AS erachtet Hoffmann z.B. das Anfertigen des sozio-<br />
therapeutischen Betreuungsplans in Kooperation mit dem verordnungsberechtigtem Arzt<br />
sowie dem Erkrankten als bedeutend. Mittels definierter Ziele diene der Plan der Offenle-<br />
gung von Vorgehensweisen und Methoden und zeigt gleichermaßen auf, dass Patienten<br />
im Sinne der „Therapiefähigkeit“ in der Lage sind, die determinierten Ziele zu erreichen<br />
(vgl. Z. 324-339). Außerdem sei es eine gute Kontrolle der eigenen Arbeit. Neben dem<br />
Betreuungsplan betrachtet Hoffman auch die Dokumentationen als essentiell. Anhand<br />
dieser würde geprüft, inwiefern die Richtlinien eingehalten und mit welchen Maßnahmen<br />
Ziele erreicht wurden (vgl. Z. 331). Durch die schriftlichen Fixierungen werden also Trans-<br />
parenz und Qualität gesichert, aufgrund dessen sind diese Vorgaben bedeutend.<br />
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