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3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

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<strong>Soziotherapie</strong> trainiert durch geeignete therapeutische Verfahren den Patienten, die Be-<br />

handlungsziele aktiv anzugehen. Er unterstützt seine Willensbildung, entsprechende ei-<br />

genverantwortliche Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Verbesserung der sozialen Integration<br />

Hierin sieht das Betreute Wohnen sein eigentliches Aufgabenfeld. Soweit dieser Aspekt<br />

dazu dienen kann, die langfristige pflegerische Versorgung des Patienten zu sichern, be-<br />

zieht APP diese Gesichtspunkte mit ein. Insbesondere nahe Bezugspersonen werden<br />

darin beraten, wie sie den Patienten unterstützen können.<br />

Die <strong>Soziotherapie</strong> klärt die Notwendigkeit im Zus<strong>am</strong>menhang mit der medizinischen Be-<br />

handlung und unterstützt den Patienten, zusätzliche Hilfen zu erwirken (beispielsweise die<br />

Unterstützung des Betreuten Wohnens). Der Leistungserbringer kennt die Angebote vor<br />

Ort und die Verfahren, wie die Hilfen ausgelöst werden können.<br />

Optimierung des Behandlungsverlaufes<br />

In den Behandlungsverlauf ist das Betreute Wohnen nur im besonderen Einzelfall einge-<br />

bunden, wenn der Arzt um eine bestimmte Unterstützung bittet (beispielsweise auf die<br />

regelmäßige Medik<strong>am</strong>enteneinnahme zu achten).<br />

APP trägt im Rahmen der relativ kurzen Behandlungsphase, in der sie Krisensituationen<br />

begleitet, erheblich dazu bei, insbesondere die medik<strong>am</strong>entöse Einstellung des Patienten<br />

zu optimieren.<br />

<strong>Soziotherapie</strong> mit seinen langfristigen Möglichkeiten, die über die pharmakologischen<br />

Behandlung hinausgehenden Behandlungsziele im Lebensumfeld des Patienten zu errei-<br />

chen, trägt ganz erheblich zur Optimierung der Behandlung bei.<br />

Dauer der Leistungen<br />

Das Betreute Wohnen kann unbegrenzt geleistet werden vorausgesetzt, dass in bestimm-<br />

ten Zeitabständen (häufig jährlich) die Fortsetzung als notwendig angesehen wird. APP ist<br />

auf 4 Monate begrenzt.<br />

Die Leistungszeit der <strong>Soziotherapie</strong> ist umstritten. Ob sie über den Zeitraum von 3 Jahren<br />

hinausgeht, wird vom Bundessozialgericht entschieden. Sie darf innerhalb eines Zeitrau-<br />

mes von 3 Jahren 120 Stunden nicht überschreiten.<br />

Vergütung<br />

Die Vergütung ist für alle drei Leistungsarten nur in Ausnahmefällen an den tatsächlichen<br />

Kosten orientiert. Die von den Kostenträgern angebotenen Preise sind politische Marken,<br />

die anzeigen, ob man durch den Einsatz der Finanzmittel teurere Hilfeformen vermeiden<br />

will. Generell kann man feststellen, dass die Träger der Eingliederungshilfe vom wirt-<br />

schaftlichen Nutzen des Betreuten Wohnens stärker überzeugt sind, weshalb diese Ver-<br />

gütung überwiegend die Vergütung insbesondere der <strong>Soziotherapie</strong> übertrifft. Die Vergü-<br />

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