3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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<strong>Soziotherapie</strong> trainiert durch geeignete therapeutische Verfahren den Patienten, die Be-<br />
handlungsziele aktiv anzugehen. Er unterstützt seine Willensbildung, entsprechende ei-<br />
genverantwortliche Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Verbesserung der sozialen Integration<br />
Hierin sieht das Betreute Wohnen sein eigentliches Aufgabenfeld. Soweit dieser Aspekt<br />
dazu dienen kann, die langfristige pflegerische Versorgung des Patienten zu sichern, be-<br />
zieht APP diese Gesichtspunkte mit ein. Insbesondere nahe Bezugspersonen werden<br />
darin beraten, wie sie den Patienten unterstützen können.<br />
Die <strong>Soziotherapie</strong> klärt die Notwendigkeit im Zus<strong>am</strong>menhang mit der medizinischen Be-<br />
handlung und unterstützt den Patienten, zusätzliche Hilfen zu erwirken (beispielsweise die<br />
Unterstützung des Betreuten Wohnens). Der Leistungserbringer kennt die Angebote vor<br />
Ort und die Verfahren, wie die Hilfen ausgelöst werden können.<br />
Optimierung des Behandlungsverlaufes<br />
In den Behandlungsverlauf ist das Betreute Wohnen nur im besonderen Einzelfall einge-<br />
bunden, wenn der Arzt um eine bestimmte Unterstützung bittet (beispielsweise auf die<br />
regelmäßige Medik<strong>am</strong>enteneinnahme zu achten).<br />
APP trägt im Rahmen der relativ kurzen Behandlungsphase, in der sie Krisensituationen<br />
begleitet, erheblich dazu bei, insbesondere die medik<strong>am</strong>entöse Einstellung des Patienten<br />
zu optimieren.<br />
<strong>Soziotherapie</strong> mit seinen langfristigen Möglichkeiten, die über die pharmakologischen<br />
Behandlung hinausgehenden Behandlungsziele im Lebensumfeld des Patienten zu errei-<br />
chen, trägt ganz erheblich zur Optimierung der Behandlung bei.<br />
Dauer der Leistungen<br />
Das Betreute Wohnen kann unbegrenzt geleistet werden vorausgesetzt, dass in bestimm-<br />
ten Zeitabständen (häufig jährlich) die Fortsetzung als notwendig angesehen wird. APP ist<br />
auf 4 Monate begrenzt.<br />
Die Leistungszeit der <strong>Soziotherapie</strong> ist umstritten. Ob sie über den Zeitraum von 3 Jahren<br />
hinausgeht, wird vom Bundessozialgericht entschieden. Sie darf innerhalb eines Zeitrau-<br />
mes von 3 Jahren 120 Stunden nicht überschreiten.<br />
Vergütung<br />
Die Vergütung ist für alle drei Leistungsarten nur in Ausnahmefällen an den tatsächlichen<br />
Kosten orientiert. Die von den Kostenträgern angebotenen Preise sind politische Marken,<br />
die anzeigen, ob man durch den Einsatz der Finanzmittel teurere Hilfeformen vermeiden<br />
will. Generell kann man feststellen, dass die Träger der Eingliederungshilfe vom wirt-<br />
schaftlichen Nutzen des Betreuten Wohnens stärker überzeugt sind, weshalb diese Ver-<br />
gütung überwiegend die Vergütung insbesondere der <strong>Soziotherapie</strong> übertrifft. Die Vergü-<br />
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