3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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später abgebildet. Betrachtet man nun die Jahre 2006 und 2009 im Vergleich (s. auch<br />
S.120), lassen sich für einzelne Bundesländer diese folgenden Ergebnisse konstatieren:<br />
Der Zwischenstand des Dachverbandes 2006 zeigte erneut positive Entwicklungen in<br />
Baden-Württemberg. Hier bestanden nach Angaben des Dachverbandes bis Ende 2004<br />
76 Verträge mit den SpDi's, welche als soziotherapeutische Leistungserbringer fungierten.<br />
Zudem lag die Vergütung der Leistungserbringer bei 39 Euro. Mit Sorge betrachtet wur-<br />
den drohende monetäre Engpässe, da sich die Landesregierung aus der Regelfinanzie-<br />
rung der SpDi‘s zurückzog (vgl. Dachverband GP 2006: 2). Laut Ließem existierten 2009<br />
letztlich drei zusätzliche <strong>Soziotherapie</strong>-Vereinbarungen und des Weiteren 311 aktive<br />
Soziotherapeuten (vgl. Ließem 2009: 92f.; 94), welche 2006 nicht explizit beziffert wurden.<br />
Die Vergütungen blieben von 2006 bis 2009 konstant, zudem wurden nur wenige weitere<br />
Vereinbarungen geschlossen. Die Tendenz ist d<strong>am</strong>it leicht abfallend, da sich zudem bis<br />
2009 keine übergreifenden Kooperationen entwickeln konnten (vgl. ebd.).<br />
Sachsen bspw. verzeichnete innerhalb der drei Jahre teilweise positive Entwicklungen.<br />
Existierten 2006 fünf <strong>Soziotherapie</strong>-Vereinbarungen (vgl. Dachverband GP 2006: 7), so<br />
waren es 2009 acht und 84 verordnungsfähige Ärzte. Zudem wurden Vergütungsgrundla-<br />
gen geschaffen, welche 2009 zwischen 30 und 32,50 Euro lagen und verschiedene Zu-<br />
satzbeiträge integrierten (vgl. Ließem 2009: 87f.). Dennoch ist dieses Entgelt unrentabel.<br />
Im Jahr 2006 stellte dagegen z.B. Brandenburg ein erfolgloses Beispiel in der Reali-<br />
sierung der <strong>Soziotherapie</strong> dar. Hier wurden erst in der zweiten Jahreshälfte 2005 die ers-<br />
ten beiden Vereinbarungen mit Leistungserbringern geschlossen. Deren Stundenlohn<br />
betrug weniger als 30 Euro (vgl. Dachverband GP 2006: 3). Drei Jahre später sind keine<br />
Veränderungen erkennbar. Lediglich ein aktiver Soziotherapeut ist zu verzeichnen, 21<br />
Fachärzte gelten als verordnungsberechtigt. Die Vergütungen befinden sich auf einem<br />
gleichbleibenden Niveau (vgl. Ließem 2009: 94). In Sachsen-Anhalt, Niedersachsen,<br />
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden zum Zeitpunkt der Erhebung<br />
2006 keine Verträge mit Leistungserbringern geschlossen (vgl. Dachverband GP 2006:<br />
6ff.). Gründe waren unwirtschaftliche Vergütungen und bspw. die Erklärung Nordrhein-<br />
Westfalens, dass die AS aufgrund der flächendeckenden Etablierung von APP nicht<br />
erforderlich sei. Daher wurden hier nur Leistungen im Rahmen von Einzelvereinbarungen<br />
erbracht (vgl. ebd.: 6). Dies ist keine hinlängliche Begründung, denn die APP ist keine AS.<br />
Die Erhebung 2009 bestätigte diesen defizitären Trend nicht in vollem Maße. Zumin-<br />
dest in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden einzelne Verträge geschlossen,<br />
so dass die AS partiell offeriert werden konnte und überdies Überlegungen zur Aufnahme<br />
dieser in die Integrierte Versorgung (IV) 29 im Zentrum standen (vgl. Ließem 2009: 78f.; 90<br />
29 Die IV ist die fächer- und sektorenübergreifende Versorgung von Patienten. Leistungserbringer müssen<br />
dabei einen Vertrag mit einer oder mehreren Kassen schließen. Rechtliche Grundlage: §140 a-d SGB V (vgl.<br />
Clausen/Eichenbrenner 2010: 265; Faulbaum-Decke/Zechert 2010: 11).<br />
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