3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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Erkrankten von der AS (vgl. Z. 625-637), da diesen maximal zwei Kontakte pro Woche<br />
genügen. Außerdem sollten die Indikationen erweitert werden (vgl. Z. 593f.; Z. 225-230).<br />
� Tendenziell sieht die AWW die AS als einen möglichen Teil der IV, doch dies<br />
konnte sich in Verhandlungen bisher nicht durchsetzen. Neue Versuche sollen folgen.<br />
� Ab Dezember 2010 wird die AS von zwei Mitarbeitern der APP offeriert, im Sinne<br />
eines zusätzlichen Angebotes. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer vernetzten,<br />
<strong>am</strong>bulant-psychiatrischen Versorgungsstruktur in und um Jena – mit neuem Charakter.<br />
4 Kritische Bilanzen und Schlussfolgerungen<br />
Diese Arbeit fokussierte primär Eckpunkte der AS seit ihrer rechtlichen Fixierung bis heute<br />
und legte dabei das Interesse auf Potentiale und Probleme, welche dieser Leistung oblie-<br />
gen. Eine solche verdichtete Darstellung bisheriger Publizierungen zur Thematik existiert<br />
bisher nicht. Nachfolgend werden Ergebnisse diskutiert und zukünftige Tendenzen fixiert.<br />
4.1 Gegenwärtige Versorgung mit <strong><strong>am</strong>bulanter</strong> <strong>Soziotherapie</strong><br />
Eine Haupterkenntnis im Prozess der Erstellung der Masterthesis ist, dass die Versorgung<br />
mit AS auch zehn Jahre nach ihrer rechtlichen Verankerung nicht bundesländerüber-<br />
greifend gegeben ist. Sie ist einerseits nicht allerorts bekannt und wird daher selten ver-<br />
ordnet. Hinzu kommt, dass andererseits Soziotherapeuten sowie Fachärzte fehlen und sie<br />
somit auch praktisch nicht flächendeckend realisiert werden kann. Außerdem wird die AS<br />
bei entsprechenden Indikationen der Betroffenen nicht stets von den Kassen bzw. dem<br />
MDK bewilligt wird. Daraus ableitend können nicht alle schwer psychisch kranken Men-<br />
schen, welche die Voraussetzungen für AS erfüllen, adäquat versorgt werden. Mannigfal-<br />
tige, vor allem monetäre Defizite sowie vage Formulierungen der Richtlinien verhinderten<br />
die Etablierung und Umsetzung. Nur in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz<br />
sind genügend Fachärzte und aktive Soziotherapeuten existent (vgl. Berufsverband 2010:<br />
3). Hingegen sind u.a. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen<br />
und Thüringen (Ausnahme z.B. Jena), im Jahr 2009, nicht hinreichend mit der AS ausges-<br />
tattet, da nur null bis fünf aktive Soziotherapeuten greifbar sind (s. S. 120). Hinzu kommt,<br />
dass anerkannte Soziotherapeuten nicht immer aktiv tätig sind. Tendenziell ist zwar von<br />
2006 bis 2009 eine höhere Anzahl an verordnenden Ärzten und <strong>Soziotherapie</strong>-<br />
Vereinbarungen zu verzeichnen (s. ebd.), jedoch besteht zukünftig Handlungsbedarf.<br />
Soziotherapeuten präferieren die Erbringung der AS derzeit vorrangig im Rahmen von<br />
Einzelgenehmigungen und -abrechnungen, da so weder geringe Vergütungen noch hohe<br />
Ansprüche seitens der Krankenkassen greifen (vgl. Ließem 2009: 98). Der §132b SGB V<br />
zeigt lediglich die Option des Abschlusses von Versorgungsverträgen mit den Kassen auf,<br />
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