3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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Um dies zu präzisieren: Waller 10 (vgl. 2007: 139), Pauls (vgl. 2004: 284ff.) oder Clausen<br />
und Eichenbrenner (vgl. 2010: 295f.) benutzen bspw. die Termini Sozio- und Sozialthera-<br />
pie wie auch Soziale Therapie synonym, verweisen jedoch speziell bei Ausführungen zur<br />
AS auf die parallele gesetzliche Verankerung. Die AS ist nur für wenige psychische Stö-<br />
rungen, welche in Kap. 1.2.2 dargestellt wurden, indiziert. Sie ist letztlich „keine Soziothe-<br />
rapie aller schwer psychisch Kranken (...)“ (Frieboes 2003: 599), sondern ein „begrenztes<br />
<strong>am</strong>bulantes Behandlungsverfahren im medizinisch-psychiatrischen Sinne (...)“ (ebd.).<br />
Ferner sei angemerkt, dass Binner und Ortmann (vgl. 2008: 71-87) den Versuch unter-<br />
nahmen, eine weitere „Sozialtherapie", wiederum unabhängig von der AS, zu entwerfen. 11<br />
Neben dieser nicht erschöpfend zu führenden Diskussion stellt sich die Frage nach der<br />
Abgrenzung der AS, da ihre Affinität zu existenten Leistungen gegeben ist. Bei näherer<br />
Betrachtung zeigen sich allerdings Differenzen, u.a. in Bezug auf Zielgruppen und Ziele.<br />
� Ambulante <strong>Soziotherapie</strong> versus <strong>am</strong>bulante psychiatrische Pflege (APP):<br />
Sowohl die AS als auch die APP sind Leistungen des SGB V (vgl. BAPP 2004: 3). Die<br />
APP steht jedoch für psychisch Erkrankte aller Diagnosegruppen, bis auf Abhängigkeits-<br />
erkrankungen (vgl. Clausen/Eichenbrenner 2010: 264f.), offen, wohingegen die AS nur<br />
von psychisch kranken Menschen in Anspruch genommen werden kann, welche bestimm-<br />
te Diagnosekriterien nach ICD-10 vorweisen. Menschen mit Demenzen, Persönlichkeits-<br />
störungen, Neurosen und Abhängigkeitserkrankungen sind ausgeschlossen (vgl. ebd.:<br />
260). Weiterhin erfordert die AS eine mittel- bis langfristige Behandlungsbedürftigkeit,<br />
wohingegen die APP eine akute Bedürftigkeit vorsieht (vgl. BAPP 2004: 3). Der Haupt-<br />
schwerpunkt der AS liegt in der Koordination <strong><strong>am</strong>bulanter</strong> psychiatrischer Hilfen sowie in<br />
der Motivation der Betroffenen. Sie wird von Sozialarbeitern oder Fachkrankenpflegern<br />
erbracht (vgl. ebd.: 4). Im Gegensatz dazu umfasst die APP nur vier Monate und wird von<br />
Pflegekräften durchgeführt. Kernelemente bestehen z.B. in der Wahrnehmung der Krank-<br />
heitszustände sowie im Entwickeln von Handlungsstrategien für den Alltag (vgl. ebd.).<br />
� Ambulante <strong>Soziotherapie</strong> versus <strong>am</strong>bulant Betreutes Wohnen:<br />
Das <strong>am</strong>bulant Betreute Wohnen können im Gegensatz zur AS wiederum psychisch<br />
kranke Menschen vieler Indikationen in Anspruch nehmen. Sie müssen jedoch eine Be-<br />
hinderung per SGB IX vorweisen und somit Anträge auf Eingliederungshilfe stellen sowie<br />
ihr Einkommen offenlegen. Das <strong>am</strong>bulant Betreute Wohnen besitzt im Gegensatz zur AS<br />
eine unbegrenzte Dauer und verfolgt vorrangig das Ziel, die Teilhabe der Menschen <strong>am</strong><br />
gesellschaftlichen Leben zu verbessern (vgl. Interview S. 144, Z. 716-733; vgl. S. 156ff.).<br />
Weitere konkrete Informationen zu den Abgrenzungen sind den S.156ff. zu entnehmen.<br />
Dieses Papier wurde 2010 vom Berufsverband der Soziotherapeuten e.V. erarbeitet.<br />
10 Heiko Waller ist Mediziner, Soziologe und Professor für Sozialmedizin.<br />
11 Weitere Informationen zur klassischen und stationären <strong>Soziotherapie</strong> speziell bei schizophren Erkrankten<br />
sind bspw. in Reker (2000: 116-131) oder bei depressiv Erkrankten in Schöny (2005: 25-29) zu finden.<br />
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